Die Nationale Antidopingagentur (Nada) hat in der Causa Erfurt einen weiteren Rückschlag erlitten. Der erste Fall musste bereits im Zuge der Ermittlungen eingestellt werden, sodass es zu keinem Disziplinarverfahren kommt. Diesen Fall wollte die Nada ursprünglich für die Zeit vor dem 1. Januar 2011 und damit vor der Novellierung des Anti-Doping-Kodex der Welt-Antidopingagentur (Wada) vor das Sportschiedsgericht bringen.
Der betroffenen Athletin war nicht nachzuweisen, dass sie sich überhaupt der Blutbehandlung unterzogen hat. Bevor die Nada diesen Fall verfolgte, hatte sie monatelang mit der Wada über Kreuz gelegen. Es war unklar, ob die Entnahme, Bestrahlung mit UV-Licht und Reinjektion nach dem vor 2011 geltenden Wada-Kodex verboten war.
Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt ihre Ermittlungen gegen den behandelnden Arzt eingestellt. Der erste Erfurter Fall vor dem Schiedsgericht endete mit einem Vergleich, nach dem das Verfahren zwar eine verbotene Methode, die Eisschnellläuferin Judith Hesse aber unschuldig ist.
Fall zwei, Radrennfahrer Jakob Steigmiller, soll in den nächsten Wochen entschieden werden. Der nun eingestellte Fall sollte der dritte sein. Er ist bedeutend, weil er wie die meisten der angeblich 30 Fälle die Zeit vor der Verschärfung des Wada-Kodex betrifft. Die Nada will zunächst Pilotverfahren führen.
In einem vierten Fall hat sie Klage erhoben. Nach Informationen der F.A.Z. ist der betroffene Athlet minderjährig; seine Zustimmung zum Schiedsgerichtsverfahren könnte ungültig sein. Weitere Fälle sind nicht klagereif.
Der Autor und der Rechtsstaat bzw. eigenwillige Art der Zensur hier...
Nils Kuhs (N.Holgerson)
- 13.07.2012, 16:03 Uhr
Das ist doch kein Rückschlag!!!
Nils Kuhs (N.Holgerson)
- 13.07.2012, 11:53 Uhr