Wer hat Angst vor dem Staatsanwalt? Dopende Athleten in Deutschland jedenfalls nicht. Ihre Trainer vielleicht, ihre Ärzte oder Betreuer, wenn sie die Manipulation organisieren, den Stoff einkaufen und weitergeben. Aber die Zentralgestalt, und sei es ein Westentaschen-Armstrong der Bundesrepublik, kommt weiterhin ziemlich sorglos davon. Denn am Samstag hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) den Antrag des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), in Zukunft auch den Besitz von Dopingmitteln ohne Einschränkung unter Strafe stellen zu lassen, bei seiner Mitgliederversammlung glatt abgebügelt.
Nur 25 der 459 stimmberechtigten Delegierten sprachen sich für die Empfehlung des DLV aus, während eine riesige Mehrheit für eine leichte Verschärfung der Gesetzeslage im Sinne des DOSB-Präsidiums votierte. Damit bleiben die Verhältnisse der vergangenen sechs Jahre betoniert: Der organisierte Sport will seine unsauberen Pappenheimer selbst fangen. Den Doper bewahrt er vor dem Zugriff des Staatsanwaltes.
Nur nichts riskieren
Lange ist nicht mehr so leidenschaftlich auf einer Mitgliederversammlung diskutiert worden. Schon am Vorabend dröhnte es in den Wandelhallen der Stuttgarter Liederhalle, schlugen sich Funktionäre wie Journalisten Argumente um die Ohren, dozierten bis spät in der Nacht zu einem der zentralen Themen des deutschen Spitzensports: „Es geht hier um die Glaubwürdigkeit im Anti-Doping-Kampf“, sagte der frühere DLV-Präsident Helmut Digel, Mitinitiator des Vorstoßes.
Seine Gegner reüssierten mit der wohlformulierten Sorge, der autonome Sport könne sein „schärfstes Schwert“ verlieren, die Kontrolle über seinen Kampf gegen die Geißel Doping. „Die Sportgerichtsbarkeit ist schnell und präzise, sie würde hinter die Strafgerichtsbarkeit zurückgedrängt“, klagte Christa Thiel, Vizepräsidentin für Leistungssport, „Verbände werden abwarten, was der Staat entscheidet, weil sie Angst vor Schadenersatzprozessen haben.“ Schon zuckten die Delegierten und klatschten Beifall. Nur nichts riskieren.
Da nutzte es nichts, dass der DLV die Exekutive nicht vor der Tür stehen ließ, sondern am Samstag schnurstracks aufs Podium führte, zur Antragsbegründung direkt neben den erklärten Feind der Besitzstrafbarkeit, DOSB-Präsident Thomas Bach, plazierte: Katja Mühlbauer am Mikrophon, Frau der Praxis, Staatsanwältin mit drei Jahren Erfahrung als leitende Ermittlerin der Münchener Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping. Ihre Kernaussagen sozusagen von der Basis: Mit der geltenden Gesetzeslage kommt man in verschwiegene Dopingkartelle des Spitzensports nicht herein, weil unter anderem Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen und ähnliches nicht zugelassen sind bei Athleten, die zwar dopen, aber zu wenig Stoff in der Tasche haben, um ins Visier zu rücken: „Wie soll ein Staatsanwalt Hintermänner aufdecken, wenn ihm schon ganz unten an der Pyramide die Hände gebunden sind?“
Sportgerichte würden nicht nur profitieren von den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft. Und überhaupt stellte die Expertin den heftigsten Widerspruch der Kritiker schnell in Frage: Schon heute kann ein Athlet, wenn er denn „nicht geringe Mengen“ besitzt, vor dem Kadi landen. Tritt dann nicht das gleiche Szenario ein, das Bach und Kollegen so fürchten? „Darüber“, sagte Frau Mühlbauer, „diskutiert keiner. Beide Gerichtsbarkeiten bleiben unabhängig.“
Christa Thiel als Gegenrednerin
Nicht doch, „Frau Kollegin“: Rechtsanwältin Christa Thiel sah sich als Gegenrednerin auf Augenhöhe. Sie zitierte den Fall Armstrong als Beleg für einen untauglichen, verschiedentlich gar als populistisch verschrienen Versuch des DLV, den Staat bei der Jagd auf die Sportler ins Spiel zu bringen. Weil die Staatsanwaltschaft in den Vereinigten Staaten doch klein beigegeben hat und kein einziges Blatt ihrer Dokumente der Amerikanischen Anti-Doping-Agentur (USADA) zur Verfügung stellte, die überdies nach 47 Tagen Armstrong zur Strecke brachte. Will sagen: Der Sport, glaubt Frau Thiel, kann es, selbst alleingelassen, besser und schneller. Was die Funktionärin aber nicht sagte oder nicht zu sagen wusste: Das ganze Strukturwissen der USADA wurde von der Staatsanwaltschaft freigelegt. USADA-Ermittler Trygart war teilweise mit dem Staatsanwalt unterwegs gewesen. Die USADA wusste, was in den Akten stand, und schließlich saß einer der staatlichen Ermittler bei den Vernehmungen des Sports mit im Raum.
Den Radprofis sollte sofort deutlich gemacht werden, dass sie nicht abweichen durften von den Aussagen vor der Staatsanwaltschaft. Das hätte den Sportskameraden erhebliche Probleme bereitet. Auch Thiels Hinweis auf die Schnelligkeit der Sportgerichte überzeugt nicht in jedem Fall. Nach der Verurteilung eines Hamburger Arztes wegen Dopingmittel-Weitergabe kämpft die Nationale Anti-Doping-Agentur um die sportrechtliche Verurteilung der Adressaten. In einem Fall ist das Verfahren schon mehr als drei Jahre alt.
Kein Fortschritt
Aus Sicht des DLV kommt der Kampf gegen Doping also nicht entscheidend voran. „Das ist kein gutes Signal nach draußen“, sagte DLV-Präsident Clemens Prokop. Dabei freuten sich die Delegierten über eine demokratische Diskussionskultur, die mitunter aber in offene Feindschaft und sogar „Fraktionszwang“ geführt hatte. Der Bayerische Landessportbund entschied sich gegen den DLV, obwohl sich Delegierte in Stuttgart ganz eindeutig für die Besitzstrafbarkeit aussprachen. In diesem Klima bemühte sich der frühere Verteidigungsminister Rudolf Scharping um eine Befriedung, als er, rhetorisch geschliffen, für das komplexe Thema eine langfristige Vorbereitung mit anschließendem Hearing vorschlug.
Dafür ist jetzt sicher wieder Zeit. Denn der Grund für den relativ kurzfristigen Antrag des DLV war ein Gutachten der Bundesregierung vom September zur gegenwärtigen Gesetzeslage. Wer die ändern wollte, musste jetzt handeln. Neu ist die Problematik allerdings nicht. Vor sechs Jahren entschied sich der DOSB schon einmal gegen die Besitzstrafbarkeit. Seither weiß man zu genau, dass schlaue Doper Kontrollsystemen gut entkommen. Von den rund 7800 Trainingskontrollen 2011 waren vier positiv.
Wenn schon Staat dann aber richtig
Closed via SSO (Krakz)
- 09.12.2012, 10:29 Uhr