Home
http://www.faz.net/-gu9-t1s8
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Doping „Warum sollte man Sportler nicht bestrafen?“

11.09.2006 ·  Auch Sportler sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister Schäuble in der Zukunft per Gesetz für den Besitz von Dopingmitteln bestraft werden können. Das sagte der CDU-Politiker in einem F.A.Z.-Interview.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist dafür, auch Sportler für den Besitz von Dopingsubstanzen per Gesetz zu bestrafen. „Es sprechen mehr Argumente dafür als dagegen“, sagte er in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe). „Wenn eine solche Strafbarkeit nicht die Sanktionsfähigkeit der Sportverbände schwächt, werden wir auch den Besitz von Dopingmitteln unter Strafe stellen.“ Den Beginn des gesetzgeberischen Verfahrens stellt der CDU-Politiker, der bislang als Gegner eines Anti-Dopinggesetzes galt, für diesen Herbst in Aussicht.

Schäuble, in der Bundesregierung für die Förderung des Spitzensports zuständig, kündigt für den Kampf gegen Doping eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes an. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit erhalten, beim Verdacht von schweren Fällen von Dopinghandel Hausdurchsuchungen und die Überwachung von Telefon- und E-Mailverkehr einzusetzen. Dazu soll der Strafrahmen erhöht werden.

Erste Verantwortung weiterhin beim Sport

Schäuble begibt sich mit seiner Befürwortung der Besitzstrafbarkeit in Gegensatz zum Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes, Thomas Bach. Dieser vertritt die Auffassung, daß die Kriminalisierung von Athleten den Bemühungen der Sportorganisationen gegen Doping schade. Schäuble betont in dem Gespräch, daß die erste Verantwortung weiterhin beim Sport liege. Ein Gesetz, das auch Sportler für den Besitz von Dopingmitteln unter Strafandrohung stelle, dürfe nicht die Effektivität der Sportverbände im Kampf gegen Doping verringern, sagt Schäuble. „Sonst hätten wir uns ein granatenmäßiges Eigentor geschossen.“ Grundsätzlich halte er es nicht für zwingend, daß ein Athlet, wenn er dem Strafrecht unterliege, nicht auch dem Sportrecht unterliege.

Der Innenminister wiederholt seine grundsätzliche Ablehnung des Straftatbestandes des Sportbetruges, wie ihn etwa Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen Leichtathletikverbandes, vertritt. Er fürchte, sagt Schäuble, daß es dazu kommen könnte, daß nach einem Fußballspiel, das durch eine Schwalbe und einen Elfmeter entschieden wurde, die Staatsanwaltschaft gerufen werde: „Man kommt da schnell ins Uferlose.“

Das Interview mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lesen Sie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. September 2006

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Stürmer in der Defensive

Von Michael Ashelm

Die Anforderungen an Angreifer haben sich stark verändert – und damit die Auswahl des Personals. Der Stürmertyp, der vorne wartet, bis er bedient wird, stirbt aus. Mehr 1