25.05.2005 · Eine Expertenkommission hat im Auftrag des DSB ein „Gesetz zum Schutz des Sports“ erarbeitet, dem sich die Politik nicht verschließen will. Schon bald könnte Doping so auch gesetzlich verboten werden.
Von Michael ReinschDas gesellschaftliche Klima hat sich verändert, in dem Maße, wie die Dopingfälle den Deutschen näherrückten. Die Nachricht vom Tod Tom Simpsons bei der Tour de France 1967 erschien Zuschauern deutscher Wochenschauen noch wie aus einer anderen Welt. Als 1988 Ben Johnson nach dem Sprint-Finale der Olympischen Spiele von Seoul disqualifiziert wurde, wirkte das schon wie ein Schock.
Als im vergangenen Jahrzehnt zunächst Katrin Krabbe und dann Dieter Baumann, die sportliche Ikone der Einheit und der Asterix des Langstreckenlaufs, unter Dopingverdacht gerieten und gesperrt wurden, war das, als träfe es die Familie. Empörung brach sich Bahn. Muß nicht eine höhere Gewalt den Wettbewerb vor Manipulation und den Zuschauer vor Täuschung schützen? In Frankreich und Italien schreitet die Staatsgewalt ein, etwa mit Razzien bei Tour de France und Giro d'Italia. Der deutschen Polizei sind die Hände gebunden.
Parlamentarische Mehrheit im Bundestag?
Nun allerdings scheint das gesetzliche Verbot von Doping auf dem Weg zu sein. In dieser Woche wird Manfred von Richthofen, der Präsident des Deutschen Sportbundes (DSB), den Entwurf erhalten, den eine hochkarätige Expertenkommission unter dem Titel „Gesetz zum Schutz des Sports“ erarbeitet hat. In einigen Wochen wird er sie Bundesinnenminister Otto Schily schicken. Hätte sich die Bundesregierung nicht entschieden, vorzeitig Neuwahlen anzusetzen, das Gesetzgebungsverfahren wäre wohl noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen worden. Wer hätte das für möglich gehalten? Ein Gesetz zum Schutz des Sports könnte eine parlamentarische Mehrheit nicht nur im Bundestag, sondern möglicherweise auch im Bundesrat finden.
Unter den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen und mit dem derzeitigen Kabinett wäre ein solches Vorhaben wahrscheinlich. Schily und seine sozialdemokratische Parteifreundin, die Justizministerin Brigitte Zypries, waren zwar stets dagegen. Von Richthofen, Mitglied der CDU, sagt jetzt noch: „Bis zur Stunde bin ich gegen eine gesetzliche Regelung. Wir haben genug Gesetze.“ Wie das zusammenpaßt? „Es gibt doch Mehrheitsbeschlüsse“, sagt von Richthofen.
„Saubere Sportler schützen“
An die habe sich der Präsident des DSB ebenso zu halten wie die Regierung. Dagmar Freitag, die sportpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der SPD, erscheint es deshalb gut möglich, eine Mehrheit zu finden für ein Gesetz, das „saubere Sportler vor Betrügern und Dopern schützt“. Sie ist zuversichtlich, daß die Kommission entsprechende Vorschläge macht.
Ihr grüner Kollege Winfried Hermann spricht vom „Kulturgut sauberer Sport“. Er hält das 1998 novellierte Arzneimittelgesetz für nicht ausreichend, da es den Konsum von Dopingmitteln nicht sanktioniere und damit den sportlichen Wettbewerb nicht schütze, da Designerdrogen, die keine Medikamente sind, von dem Gesetz nicht berührt seien und Herstellung, Import sowie Export von Dopingmitteln ebenfalls nicht. Er sieht das Risiko eher darin, daß das Gesetz zu eng gefaßt werden könnte und Bereiche außerhalb des Wettkampfsports damit nicht unter Kontrolle gebracht werden könnten.
Deutliche Worte der Union
Auch Politiker der CDU sind mit im Boot. „Ich sehe nicht nur ein Vollzugs-, sondern auch ein Regelungsdefizit“, sagt Thomas Röwekamp, der Senator für Inneres und Sport in Bremen. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn es zu einer neuen gesetzlichen Regelung käme.“ So deutlich hat man das von der Union noch nie gehört, und es ist um so bemerkenswerter, als Röwekamp der Sportministerkonferenz (SMK) der Länder vorsitzt. Einheitlich haben die Sportminister begrüßt, daß der DSB die Rechtskommission zum Thema Antidopinggesetz einsetzte. Ebenso einheitlich, erwartet Jurist Röwekamp, soll das Ergebnis ihrer Arbeit aufgenommen werden, wenn die Minister im August in Bremerhaven zusammenkommen.
Der sportpolitische Sprecher der Unions-Fraktionen, Klaus Riegert, sieht Defizite vor allem in der Überlastung der Vollzugsorgane. „Sollen Polizei und Staatsanwälte Einbrüche nicht verfolgen und sich statt dessen um Doping in Fitness-Studios kümmern?“, fragt er. Über einzelne Änderungen einzelner Gesetze können man diskutieren, nicht aber über die Generallinie: „Der Sport darf nicht die Verantwortung der Politik zuschieben.“
Schily lehnt „Sportler-Gesetz“ ab
Obwohl die SPD ein Gesetz gegen Doping schon in ihrem Wahlprogramm 1998 angekündigt hatte, machte der für den Sport zuständige Bundesminister Schily keinen Hehl aus seiner grundsätzlichen Ablehnung. Der Sport habe sich um die Disziplinierung gedopter Athleten selbst zu kümmern, der Staat bestenfalls um Ärzte, Trainer und Betreuer, die Dopingmittel besorgt oder verabreicht haben. Wenn der Sport eine gesetzliche Regelung wirklich wolle und vorschlage, sagt Schily aber auch, werde er sich nicht widersetzen. Als Sportbund und Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) im März 2004 in Berlin die Einsetzung der Rechtskommission des Sports gegen Doping, „Respodo“, beschlossen, mied Schily die Versammlung; nicht einmal einer seiner Staatssekretäre kam.
Von Richthofen gab den Juristen damals mit auf den Weg, sie sollten sich nicht auf das Strafrecht konzentrieren. „Der Aktive will nicht in die Ecke mit Kriminellen gestellt werden“, mahnte er. „Er ist ja auch keiner, der stiehlt, mordet oder vergewaltigt.“ Doch politischen Vorgaben wollten die zwölf Rechtsgelehrten, unter ihnen die Professoren Jens Adolphsen (Aberdeen), Ludwig Gramlich (Chemnitz), Ulrich Haas (Mainz), Matthias Jahn (Erlangen) und Dieter Rössner (Marburg), in ihren fünf langen Sitzungen seit Herbst nicht folgen.
Keine Ausreden mehr
In zum Teil heftiger Kontroverse haben sie sich auf Ergänzungen zum Strafrecht und zum öffentlichen Recht, zum Arzneimittelrecht und zum Schiedsgerichtswesen geeinigt - nicht auf eine durchgängige Formulierung, die unter einem neuen Paragraphen ins BGB eingefügt werden könnte. Statt dessen ist eine schwerwiegende Vorschlagliste, ein etwa zwei Finger dickes Kompendium mit Handlungsanweisungen, herausgekommen. Das reicht von Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Verbände über Warnungen auf Beipackzetteln von Medikamenten bis zu repressiven Maßnahmen gegenüber denjenigen, die Dopingmittel besitzen.
Dies ist des Pudels Kern: Athleten, die verbotene Mittel einnehmen, machen sich ebenso strafbar wie Betreuer, die Sportler mit Dopingmitteln versorgen. Die Ausrede, Medikamente oder Drogen befriedigten den Eigenbedarf, soll nicht mehr zu Straffreiheit führen. Die Erinnerung an den Fall Jan Ullrich ist nicht abseitig. Dem Radprofi war kurz vor der Tour 2002 die Einnahme von Amphetaminen nachgewiesen worden. Der Sportverband akzeptierte die Erklärung, es habe sich um die Partydroge Ecstasy gehandelt, und verhängte eine kurze Sperre. Das Amtsgericht Miesbach veurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vierzig Tagessätzen Geldstrafe.
Gesundheit der Allgemeinheit
Die Juristen richten ihre Vorschläge ähnlich aus. Sie konzentrieren sich nicht auf Spitzensport. Neben sportlicher Fairneß zielen sie auf die Gesundheit der Allgemeinheit ab. Sie verstehen Doping als ein gesellschaftliches Phänomen und wollen es deshalb analog dem Betäubungsmittelrecht behandeln. Das Gesetz würde der Polizei erlauben, was noch vor wenigen Jahren der Albtraum von Sportfunktionären war: den Einsatz gegen Athleten. Bei begründetem Verdacht könnte die Staatsanwaltschaft Räume und Gepäck durchsuchen, Telefone abhören, Verdächtige festnehmen lassen. In bezug auf Olympiateilnehmer mag das eine erschütternde Vorstellung sein; mafiöse Strukturen in der Grauzone von Drogen und Doping machen solche Maßnahmen vertretbar.
Noch hat keiner der beteiligten Juristen verraten, auf welche Definition von Doping sie sich geeinigt haben. In wenigen Wochen soll ihr Werk vorgestellt werden. Die Frage wird spätestens dann öffentlich diskutiert werden: Soll mehr unter Strafe gestellt werden als das Hausdoping jeder zwielichtigen Muckibude, Anabolika? Sollen auch Athleten und Betreuer bestraft werden, die im Besitz von Medikamenten wie Epo, Kortison und Wachstumshormon sind? Was ist mit Blutaustausch?
Lobbyarbeit
Sport und Politik könnten überrascht, sogar enttäuscht sein. Von Richthofen weiß gleichwohl, daß er hinter die Vorschläge des juristischen Dutzends nicht zurück kann. „Wenn die Kommission zu einem Spruch kommt, ist mit dessen Unterstützung durch den Sport zu rechnen“, sagt er tapfer. „Es ist zu erwarten, daß er als Standpunkt des DSB und des Nationalen Olympischen Komitees übernommen wird.“ Die Kommission sei schließlich eingesetzt worden, weil Handlungsbedarf bestehe.
Von Richthofen spricht davon, daß es vielleicht Zwischenstadien auf dem Weg zu einem Gesetz geben könnte und deutet damit die Möglichkeit einer Verzögerung an. „Es wird nicht reichen, den Vorschlag nach Berlin zu schicken“, mahnt wohl auch deshalb einer der Juristen. „Man wird Lobbyarbeit machen müssen.“
Zehntausende Doping Opfer in der DDR
Der lange Weg zur staatlichen Mitverantwortung ist also noch nicht zu Ende. Die Diskuswerferin Brigitte Berendonk, damals wie heute eine Wortführerin der Debatte, zitiert in dem gemeinsam mit Professor Werner Franke, ihrem Ehemann, verfaßten Buch „Doping-Dokumente - von der Forschung zum Betrug“ aus dem Protokoll einer Sitzung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag vom Herbst 1977: „Der damalige Abgeordnete und Jurist Dr. Wolfgang Schäuble, später als Innenminister für den Spitzensport zuständig, gab grundlegend zu bedenken, ob es statt der gerade beschlossenen Grundsatzerklärung (gegen Doping) nicht richtiger sei, zu sagen: Wir wollen diese Mittel nur sehr eingeschränkt und nur unter der absolut verantwortlichen Kontrolle der Sportmediziner...einsetzen ..., weil es offenbar Disziplinen gibt, in denen heute ohne den Einsatz dieser Mittel der leistungssportliche Wettbewerb in der Weltkonkurrenz nicht mehr mitgehalten werden kann.'“
Man wird Schäuble, der heute im Präsidium der CDU für den Sport zuständig ist, nicht vorwerfen wollen, daß er immer noch so denkt. Inzwischen ist bekannt, daß die DDR, deren maßlose Erfolge Schäuble ins Grübeln brachten, damals einen staatlich gesteuerten Apparat zum Hormondoping schuf, der Hunderte, nach einigen Quellen Zehntausende Opfer forderte.
Entschädigung für Zwangsgedopte
Auch die DDR dürfte ihren Teil zum Entstehen eines Anti-Doping-Gesetzes im vereinten Deutschland beigetragen haben. In der Folge der gerichtlichen Aufarbeitung von Zwangsdoping minderjähriger Mädchen, vor allem Schwimmerinnen, und durch die Enthüllungen im Prozeß gegen den Anführer des DDR-Sports, Manfred Ewald, und seinen Chefdoper Manfred Höppner erkannte der Deutsche Bundestag an, was die Regierung in einem Musterprozeß wenige Jahre zuvor noch bestritten hatte: die moralische Verantwortung des Staates für diejenigen, die ihre Jugend und ihre Gesundheit olympischen Versprechungen geopfert hatten.
Zwei Millionen Euro stellte die Regierung für Geschädigte zur Verfügung; der DSB beteiligte sich an dem Fonds mit einer kleinen Summe. Knapp zweihundert Geschädigte konnten damit finanziell unterstützt werden.