15.09.2006 · Das Bundesinnenministerium behindert möglicherweise durch Übereifer Dopingermittlungen. Was der Deutsche Leichtathletik-Verband eine Woche lang diskret verschwiegen hatte, wurde nun veröffentlicht: die Anzeige von vier des Dopings überführten Sportlern bei den Staatsanwaltschaften ihrer Wohnorte.
Das Bundesinnenministerium behindert möglicherweise Dopingermittlungen durch Übereifer. Der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner machte Anfang der Woche in einer Pressemitteilung publik, was der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) eine Woche lang diskret verschwiegen hatte und eigentlich auch nicht öffentlich behandelt wissen wollte: die Anzeige von vier des Dopings überführten Sportlern bei den Staatsanwaltschaften ihrer Wohnorte.
Der DLV hatte seit Verschärfung des Arzneimittelgesetzes 1997 - § 6a verbietet, Arzneimittel zu Dopingzwecken in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden - in alle Fällen, die auf die Mitwirkung von Dritten schließen ließen, Anzeige erstattet. Doch selbst in dem prominenten Fall der Hochspringerin Amewu Mensah, die gedopt von einem Aufenthalt in Madrid zurückkehrte, wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Anzeige des DLV, die zur Verurteilung des Trainers Thomas Springstein im März dieses Jahres in Magdeburg führte, basierte nicht auf einem Dopingfall.
Bergner hofft auf Klärung
Vor etwa zwei Wochen hat das DLV-Präsidium beschlossen, die Praxis zu ändern. Alle Dopingfälle, bei denen ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz nicht ausgeschlossen werden kann, werden von nun an der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung vorgelegt. Dies betraf rückwirkend bis 2004 den Fall des Speerwerfers Fabian Heinemann aus Magdeburg, der verbotene Substanzen mit einem Haarwuchsmittel eingenommen haben will, den Fall eines Hammerwurf-Juniors aus Neu-Isenburg sowie zweier Senioren-Werfer. Der DLV nutzte den Start seiner Präventionskampagne „true athletes“ nicht, um auf das neue Verfahren und die Anzeigen hinzuweisen.
Um möglichen Ermittlungen nicht das Überraschungsmoment zu nehmen, meldete der Verband den Vorgang lediglich der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada). Dann kam Bergner. Er ließ die Presseabteilung des Bundesinnenministeriums sein Lob für die Anzeigen und für das gemeinsame Bemühen von Sport, Strafverfolgungsbehörden und Politik verschicken. Die Möglichkeiten der Ermittlung im Umfeld der Sportler nach dem Arzneimittelgesetz, schrieb er, seien in der Vergangenheit nicht immer konsequent genutzt worden. „Ich hoffe sehr, daß die Staatsanwaltschaften mit den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Ermittlungen konsequent verfolgen, so daß eine Klärung herbeigeführt werden kann, inwieweit im Umfeld der Sportler gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen wurde“, ließ er sich zitieren. Die Staatsanwaltschaften allerdings dürften bisher kaum Zeit gehabt haben, sich mit den Fällen zu beschäftigen.