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Ärzte-Präsident Reusch im Interview „Bei Mitteln wie Epo, da gibt's doch keinen Irrtum“

11.10.2006 ·  Der Hamburger Arztskandal: Ärzte-Präsident Michael Reusch im F.A.Z.-Interview über Verdachtsmomente und Standesregeln. „Es gibt immer schwarze Schafe, da ist unser Berufsstand nur ein Spiegel der Gesellschaft.“

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Der Hamburger Arztskandal: Michael Reusch, Präsident der Hamburger Ärztekammer, spricht im F.A.Z.-Interview über Verdachtsmomente und Standesregeln. „Es gibt immer schwarze Schafe, da ist unser Berufsstand nur ein Spiegel der Gesellschaft.“

Interessiert Sie die Dopingbekämpfung?

Ich lehne Doping, als Privatmann wie als Präsident der Ärztekammer Hamburg, fundamental ab. Es ist eine Pervertierung des Sportbegriffes. Und es ist auch außerordentlich bedenklich für die, die das machen. Die gesundheitlichen Schäden sind bekannt, sie treten häufig sehr viel später erst auf. Aber Sportler sind oft auch derart unter Erfolgsdruck, daß sie meinen, mitmachen zu müssen. Deshalb ist es um so wichtiger, daß mit aller Macht dagegen angegangen wird. Und dann gibt es ja auch noch die zweite Ebene, die der Bodybuilding-Studios und der Hobbysportler, die uns große Sorge macht.

Sind Sie mit der Nachricht, daß ein Hamburger Arzt einem anderen Hamburger Arzt vorwirft, er habe Sportler gedopt oder sei ihnen beim Doping behilflich gewesen, offensiv genug umgegangen?

Wir haben ja erst am 5. Oktober und leider in einer Form davon erfahren, daß wir gar nichts tun konnten. Der Kollege hat uns weder den Namen des verdächtigten Arztes noch die der möglicherweise betroffenen Patienten genannt. Wir finden es einerseits sehr gut, daß sich der Kollege gemeldet hat, denn es ist ja auch die selbstverständliche Pflicht eines jeden Arztes, wenn er etwas sieht, das nicht in Ordnung ist, den Vorgang klären zu lassen. Natürlich kommt auch immer seine Schweigepflicht ins Spiel, insbesondere gegenüber dem Patienten. Der Impetus dieses Arztes ist gut, weil der Fall lückenlos aufgeklärt werden muß. Leider gibt es immer auf verschiedenen Feldern schwarze Schafe, doch da ist unser Berufsstand auch nur ein Spiegel der Gesellschaft. Wir werden das mit allen Mitteln, die wir haben, verfolgen. Allerdings hat unsere Kammer in den letzten vier Jahren, für die ich verantwortlich zeichne, keine solchen Fälle oder Verdachtsmomente zugetragen bekommen.

Trotzdem scheinen Sie dem jungen Kollegen etwas vorzuwerfen.

Das kann zwar mißverstanden werden, aber der richtige Weg wäre gewesen: Kammer oder Staatsanwaltschaft. In beiden Institutionen hätte er ja aufgrund des Anfangsverdachtes innerhalb einer Schutzzone seiner Schweigepflicht entbunden werden können. Was einfach schlecht gelaufen ist: Daß die Daten der Patienten, die ein Recht auf ihre Privatsphäre haben, völlig ungeschützt an die Presse herausgegeben wurden. Das hat möglicherweise für ihn Konsequenzen. Aber das hängt mehr von anderen als von uns ab.

Könnte der aufklärende Arzt am Ende noch als schwarzes Schaf dastehen, weil er die Standesregeln verletzt hat?

Das sind keine Standesregeln. Es ist ihm völlig frei zu sagen, ich mache das mit der Staatsanwaltschaft. Er ist ja nicht gezwungen, das mit uns zu machen. Aber eben nicht zuerst mit der Öffentlichkeit. Dafür könnte sich nämlich auch die Staatsanwaltschaft interessieren, wie er es mit der ärztlichen Schweigepflicht gehalten hat. Da gibt es ja sogar eindeutige Straftatbestände. Es ist nicht richtig, wenn da Rezepte mit vollem Namen abgedruckt werden. Es hätte, um etwas zu demonstrieren, immer noch ausgereicht - auch wenn man die Namen der Patienten geschwärzt hätte.

Wissen Sie, daß Ärzte, nicht nur Sportärzte, zu den wichtigsten Hintermännern beim Sportbetrug zählen werden, weil nur sie das nötige medizinische Know-how besitzen?

Das kann nur so sein. Obwohl sich fast jeder medizinisches Know-how, jedenfalls zum Teil, erarbeiten kann. Aber es gibt sicher auf diesem Feld Ärzte, die da mitmachen. Das muß man aufgreifen, und wir haben im Kammervorstand auch über diesem Thema gesessen. Wir werden den aktuellen Fall zum Anlaß nehmen, mit den uns bekannten Sportmedizinern ins Gespräch zu kommen; vielleicht Fortbildungsveranstaltungen anbieten und die Ärzte für das Problem sensibilisieren.

Wenn der anklagende Arzt sich nicht an die Presse gewandt, sondern zuallererst bei Ihnen gemeldet hätte - wie wären Sie denn mit einer solchen Botschaft umgegangen?

Wir hätten dem Arzt aufgrund der Bedeutung und der Art der Verfehlung angeraten, zur Staatsanwaltschaft zu gehen. Denn die kann ermitteln, kann unangemeldet in eine Praxis gehen, kann beschlagnahmen, kann, wenn Gefahr im Verzug ist, all das tun, was wir nicht können, damit nicht noch schnell was beiseite geschafft werden kann.

Gibt es innerhalb der Ärztekammer kein Gremium, das für derartige Behandlungsmethoden, die nach dem AMG verboten sind, ein offenes Ohr hat?

Ein spezielles Gremium haben wir nicht. Die Anlaufstelle für derartige Dinge ist die Geschäftsführung und der Vorstand. Dort sind ausgesprochene Experten für Suchtmedizin vertreten. In solchen Fällen ist es ja sehr wichtig, daß man es nicht erst in die Gremien gibt, sondern schnell reagiert.

Sie kennen sicher den landläufigen Vorwurf, daß unter Ärzten eine Krähe der anderen kein Auge aushacke.

Ich halte diesen Vorwurf für falsch. Ich habe auch nicht den Eindruck von dem jungen Arzt, daß er diese Angst gehabt hat. Bei uns gibt es keine Krähen, und wenn wir sie hätten, würden wir sie vertreiben. Wir verfolgen solche Verfehlungen mit aller disziplinarischen Schärfe. Aber da die Arbeit der Berufsgerichte nicht in der Öffentlichkeit steht, entsteht vielleicht ein unzutreffender Eindruck von Untätigkeit. Doch es werden erhebliche Geldstrafen verhängt, Auflagen erteilt, Rügen ausgesprochen.

Wäre es möglich, daß einem Kollegen die Approbation entzogen, also das Handwerk gelegt wird, wenn er sich am Doping beteiligt? Schließlich verabreicht er doch Medikamente ohne eine sachgerechte Indikation.

Das können wir nicht machen. Das ist die Aufgabe der Behörden für Gesundheit und Soziales. Ich habe zwar auch in bestimmten Fällen schon das Gefühl gehabt, das geht doch gar nicht, dem muß doch die Approbation entzogen werden. Aber man lernt dann bei Auseinandersetzungen mit Gerichten, wie hoch die Hürden für einen dauerhaften Entzug der Approbation sind. Denn es handelt sich praktisch um ein Berufsverbot, und das wiederum hat ein ganz erhebliches Gewicht.

Oft hört man von Ärzten, die ihren sportlichen Patienten einen Doping-Wirkstoff verschrieben haben und behaupten, sie hätten von dem Verbot gar nichts gewußt.

Ich halte das für eine eindeutige Schutzbehauptung. Jeder Arzt ist nach dem Berufsrecht gezwungen, sich mit einem Medikament so auseinanderzusetzen, daß er weiß, mit welcher Indikation er es verschreiben kann. Dafür ist er zugelassen, dafür hat er seine Facharztausbildung. Und bei Mitteln wie Epo - ich bitte Sie, da gibt's doch keinen Irrtum.

Kann man diese Schutzbehauptungen nicht dadurch entkräften, daß man allen Ärzten eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Substanzen zuschickt?

Das ist ein guter Vorschlag, den ich gerne aufnehme und mitnehme in unsere Beratungen über das Dopingproblem.

Das Gespräch führte Hans-Joachim Waldbröl.

Quelle: F.A.Z. vom 12. Oktober 2006
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