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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sport-Kommentar Deal für Doper

05.06.2009 ·  Die Empfehlung der Doping-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes, den Trainer Werner Goldmann weiterzubeschäftigen, hilft dem Deutschen Leichtathletikverband aus einem juristischen Dilemma. Es ist ein Deal, der Trainer und Verband hilft, nicht aber den Opfern und dem Sport.

Von Christoph Becker
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In der vergangenen Woche präsentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihren Gesetzentwurf zum „Deal“, zur Absprache zwischen den Strafprozessparteien, zum Handel mit der Gerechtigkeit, den niemand will, der aber Alltag ist in deutschen Gerichten. Dieser mühselige Alltag der juristischen Wahrheitsfindung nach der Formel der niedrigeren Strafe für ein Geständnis erfordert ein Gesetz. In dieser Woche wurde öffentlich, dass Werner Goldmann die Absolution der sogenannten Steiner-Kommission erhalten hat - künftig also im deutschen Spitzensport weiter als Trainer wirken kann.

Obwohl Goldmann nun konkret zugibt, seinen früheren Sportler Gerd Jacobs in der DDR gedopt zu haben. Obwohl er damit eingesteht, dass er die Doping-Kommission, die der Deutsche Olympische Sportbund eingesetzt hat (und deren Unabhängigkeit Doping-Opfer anzweifeln), im vergangenen Jahr angelogen hat. Damals hatte Goldmann Doping abgestritten - trotz eindeutiger Beweislage. Die Kommission empfahl dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zunächst, Goldmann nicht weiterzubeschäftigen. Dagegen klagt der Trainer von Diskuswerfer Robert Harting vor dem Arbeitsgericht in Darmstadt, mit erheblichen Erfolgschancen.

Der Weg aus dem juristischen Dilemma

Schließlich hatte die Doping-Vergangenheit seine seit 1991 währende Anstellung beim DLV auch nicht verhindert. Goldmanns Lüge vor der Kommission aus dem Vorjahr hat auf die arbeitsrechtliche Bewertung der Nichtweiterbeschäftigung wenig Einfluss. Und so ist die neuerliche, konträre Empfehlung der Doping-Kommission unter dem Vorsitz des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Steiner der Weg aus dem juristischen Dilemma, in dem der DLV sich befindet. Denn folgt er der Empfehlung - und daran herrscht kaum ein Zweifel -, kann er Goldmann weiterbeschäftigen und auf einen Medaillenwurf Hartings bei der Weltmeisterschaft in Berlin im August hoffen.

Moral ist nicht Teil des Geschäfts

Goldmann ist vor der Steiner-Kommission über die unpersönliche Erklärung der fünf Leichtathletiktrainer vom April hinausgegangen, die ganz allgemein ihre Verstrickung ins DDR-System zugegeben hatten. Goldmann hat sein Doping an Jacobs - einem körperlich geschädigten Mann und anerkannten Doping-Opfer - eingestanden und schriftlich Reue beteuert. Der Goldmann-Deal hilft weder den Opfern noch dem Sport, allein dem Trainer und dem Verband. Allerdings darf Goldmann nicht anders behandelt werden als jene fünf Coaches, die vor der Kommission über ihre Beteiligung am DDR-Doping-System hinaus nichts zur Aufklärung beigetragen haben. Insofern scheint im Jahr 20 nach der Wende dieser Handel notwendig.

Schließlich wurde im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands die Integration des DDR-Sports samt Doping-Know-how mit kühler Kalkulation eingefädelt - zum Wohle der deutschen Medaillenstatistik. Jahrzehnte später beschäftigen damalige DopingTaten, ob in Ost oder West begangen, keinen Strafrichter mehr. Arbeitsrechtliche Probleme werden nun ebenfalls beiseitegeräumt. Auch insoweit tun sich nicht nur im Fall Goldmann Parallelen zu den Absprachen im Strafrechtsalltag auf: Der Schein des gerechten Urteils wird aufrechterhalten. Die Moral ist nicht Teil dieses Geschäfts.

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