31.01.2012 · Wegen gefährlicher Körperverletzung wird Adrian Sutil zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Formel-1-Pilot hatte einen Geschäftsmann in einer Disco schwer am Hals verletzt.
Von Anno Hecker, MünchenDas Amtsgericht München hat den Formel-1-Rennfahrer Adrian Sutil am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Da Sutil bislang nicht vorbestraft war und sich untadelig verhalten hat, wird die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem soll Sutil insgesamt 200.000 Euro an acht gemeinnützige Einrichtungen zahlen, die Kosten des Verfahrens tragen und die Auslagen des Klägers übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Das einzig Positive der Verhandlung ist, dass ich mit Herrn Lux im Reinen bin“, sagte Sutil nach der Verhandlung. Lux nahm dessen Entschuldigung an. Ob Sutil in Berufung geht, ist noch nicht klar. „Ich werde jetzt erstmal den Frust eines Anwalts verarbeiten“, sagte Sutils renommierter Strafverteidiger Professor Jürgen Wessing. Dann werde man weitersehen.
Mit dem Urteil der Vorsitzenden Christiane Thiemann endete nach eineinhalb Verhandlungstagen im Saal 177B des Münchner Amtsgerichts die juristische Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Piloten von Force India und dem luxemburgischen Geschäftsmann Eric Lux, Mitbesitzer des Formel-1-Teams Renault. Lux hatte Sutil im vergangenen Frühjahr bei der Staatsanwaltschaft München wegen „gefährlicher Körperverletzung“ angezeigt.
Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung in der Nacht vom 17. auf den 18. April nach dem Großen Preis von China 2011 in Schanghai. In einer Diskothek war es zwischen Sutil und Lux in dessen angemieteten Gästebereich der Diskothek M1NT zu einem Streit über das Verhalten des Deutschen gekommen. Im Zuge der Auseinandersetzung, so befand das Gericht, schlug Sutil Lux mit einem Glas in der Hand auf den Hals. Lux erlitt eine schwere Verletzung, die mit 24 Stichen genäht werden musste.
Nach Aussagen des Sachverständigen, ein Gerichtsmediziner, hätte die Wunde ohne Versorgung zum Tode führen können. Die Einschnitte gingen unter anderem einen Zentimeter an der Halsschlagader Arteria Carotis vorbei. Lux hat immer noch Glassplitter im Hals. Sie können wandern und unter unglücklichen Umständen sein Leben gefährden.
Der Sachverständige machte deutlich, dass es zu dieser Verletzung nicht „en passant“ kommen konnte, er sprach von einer „erheblichen Energie“, die aufgewendet worden sein müsse. Die Aussage des Gerichtsmediziners bestätigte die Staatsanwaltschaft, von einem Vorsatz auszugehen.
Die Anklagevertreterin Nicole Selzam nannte die Versuche der Verteidigung, Sutils Handlung als Reflex darzustellen, „absurd“. Auch der Ansatz der Verteidigung, Sutil eine Art Notwehr zuzugestehen, da Lux ihm angeblich mehrmals bedrohlich nahe gekommen sei, hielte die Staatsanwältin für „lächerlich“. Sie beantragte ein Jahr und neun Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung über drei Jahre. Außerdem hätte Sutil 300.000 Euro an die Staatskasse zahlen müssen.
Die Nebenklage unter Führung des renommierten Frankfurter Juristen Eberhard Kempf schloss sich der Auffassung an. Sein ebenso bekannter und geschätzter Kollege, Sutils Strafverteidiger Professor Dr. Jürgen Wessing, ließ sich in seinem Plädoyer auf die Notwehrvariante nicht mehr ein. Aber er wies darauf hin, dass eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nur zulässig sei, wenn dem Angeklagten zweifelsfrei bewusst gewesen sei, dass er ein Glas in der Hand gehabt habe.
„Hat man nicht manchmal eine Brille auf der Nase und weiß es nicht?“, fragte Wessing und wendete sich dabei auch den Beobachtern zu. Er erklärte, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer Absicht nicht bestünden. Das Glas war von der Staatsanwaltschaft als gefährliches Werkzeug eingeschätzt worden.
Der Sachverständige hatte zudem von einer „das Leben gefährdenden Behandlung“ gesprochen. Beide Umstände erfüllen, so sie bewiesen sind, nach § 224 Absatz 1 des Strafgesetzbuches die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Richterin schenkte den Angaben von Sutil zum Tatverlauf im entscheidenden Moment keinen Glauben. Sie nannte die Einlassung des Zeugen Youssef Hammad, der gesehen haben will, wie Lux geschlagen worden ist, und insbesondere die Aussage von Lux für verlässlich. Beeindruckt hat sie auch die Erklärungen des Sachverständigen. Demnach ist das Glas im rechten Winkel auf die linke Seite von Lux’ Hals geschlagen worden.
Da Lux direkt vor Sutil stand, kann die Verletzung nach Ansicht der Richterin also nicht durch ein „Schubsen“ mit beiden Händen entstanden sein, wie es Sutil angedeutet hatte. Ein nur fahrlässiges Verhalten, darauf hatte die Verteidigung nach dem Scheitern eines Deals am Dienstagmorgen abgezielt, sieht Richterin Christiane Thiemann nicht: „Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte wusste, dass er das Glas in der Hand hält.“
Sutil wirkte gefasst nach dem Urteil. Über seine Zukunft mache er sich keine Sorgen. Nüchtern reagierte er auf das Fernbleiben seines Freundes Lewis Hamilton. Der Weltmeister von 2008 hatte in der Diskothek im entscheidenden Moment neben ihm auf der Rücklehne eines Sofas gesessen. Seine Ladung als Zeuge kam er nicht nach. In einer schriftlichen Erklärung teilte der Brite mit, den wesentlichen Teil des Vorgangs nicht gesehen zu haben.