21.03.2005 · Nach nur einem Jahr darf die überführte Epo-Doperin Nina Kraft wieder starten. Das Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union halbierte die Sperre der 35jährigen und widersprach damit der DTU-Disziplinarkommission.
Das Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union (DTU) hat die Dopingsperre der disqualifizierten Ironman-Siegerin Nina Kraft auf ein Jahr verkürzt. Wie die DTU am Montag mitteilte, korrigierte das Gericht die Entscheidung der Disziplinarkommission.
Das Gericht legte bei seiner Entscheidung die alte Anti-Doping-Ordnung des Verbandes zu Grunde und nicht wie die Kommission die neuen härteren Bestimmungen. Daher ist die Braunschweigerin Kraft, die am 16. Oktober 2004 als erste deutsche Frau den legendären Ironman auf Hawaii gewonnen hatte, aber wegen eines positiven Dopingtests disqualifiziert worden war, noch bis zum 12. November dieses Jahres gesperrt.
Alte Anti-Doping-Ordnung war noch gültig
Das Gericht entschied, daß zum Zeitpunkt des Dopingvergehens (16. Oktober) noch die alte Anti-Doping-Ordnung der DTU gültig war. Zwar war die neue schon am 17. September vom Präsidium verabschiedet worden, allerdings noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Erst nach diesem Eintrag, der zwischenzeitlich nachgeholt wurde, gelte die neue Ordnung tatsächlich.
Bei der Entscheidung der nun zwölfmonatigen Sperre für Kraft, die positiv auf das Hormon EPO getestet wurde, hat das Verbandsgericht den Sanktionsrahmen der alten Anti-Doping-Ordnung nach Angaben der DTU „voll ausgeschöpft“. Mit seinem Beschluß setzte das Gremium den Schlußpunkt unter den wohl bekanntesten Dopingfall in der Verbandsgeschichte. Die Braunschweigerin hatte Berufung gegen ihre zweijährige Sperre eingelegt.