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Springstein-Prozeß Befangenheitsantrag der Springstein-Verteidiger abgelehnt

06.02.2006 ·  Im Prozeß gegen den wegen Dopings von Minderjährigen angeklagten Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein ist die Verteidigung am Montag mit ihrem Befangenheitsantrag gegen das Schöffengericht gescheitert.

Von Michael Reinsch, Magdeburg
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Thomas Springstein will, daß ein anderes Gericht über seinen Fall befindet. Am Montag wiederholte in Magdeburg die Rechtsvertretung des Leichtathletiktrainers vor dem Amtsgericht ihren Antrag auf Abberufung der Vorsitzenden Richterin Astrid Raue sowie ihrer beiden Schöffen wegen Befangenheit.

Springstein, Trainer und Lebensgefährte der Läuferin Grit Breuer, ist angeklagt, minderjährigen Sportlerinnen gesundheitsgefährdende Dopingmittel gegeben zu haben. Womöglich wird sich tatsächlich ein anderes Gericht mit Springstein befassen - zusätzlich. Nach dem am Vormittag zu Ende gegangenen vierten Verhandlungstag bestätigte Springsteins Rechtsanwalt Johann Schwenn gegenüber Journalisten, daß es sich bei diesem Prozeß um ein abgetrenntes Verfahren handele. Die Verteidigung habe bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. In welcher Sache zusätzlich gegen Springstein ermittelt wird, ist nicht bekannt. Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Abwesenheit waren zwanzig verschiedene Substanzen beschlagnahmt worden.

„Nach dem Prinzip der heißen Nadel“

Die Verteidigung Springsteins hatte verlangt, daß Staatsanwältin Angelika Lux als Zeugin dazu vernommen wird, daß die F.A.Z. E-Mails von Springstein im Wortlaut veröffentlicht hat (Siehe auch: "Betreff: Comeback G.B. - bitte mach uns ein Programm"). Dies hat das Gericht abgelehnt. Schwenn wirft der Staatsanwaltschaft vor, die im Gerichtssaal öffentlich verlesenen Nachrichten der F.A.Z. zusätzlich zugespielt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Schwenn im Gegenzug diffamierender Verdächtigungen.

Die Erwähnung der Substanz Repoxygen in einer der Mails von Springstein, einem Mittel, das Gendoping möglich macht, hat große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Schwenn geht davon aus, daß dies das Gericht derart beeinflußt habe, daß es im Falle eines Schuldspruchs auf ein höheres Strafmaß als angebracht entscheidet. Dieses Prozeßhindernis nicht zu erkennen, zeige die Voreingenommenheit des Gerichts. Das Verfahren wird am 20. Februar fortgesetzt. Die Ablehnung seines ersten Befangenheitsantrages kritisierte Schwenn als „nach dem Prinzip der heißen Nadel“ verfaßt und fehlerhaft.

Keine Zeugen gehört

Zeugen wurden auch am vierten Prozeßtag nicht gehört. Geladen waren die deutsche Meisterin über 800 Meter, Ivonne Teichmann, und der Leichtathletik-Bundestrainer Thomas Kremer. Ihm hatte die Hauptbelastungszeugin Anne-Kathrin Elbe im Jahr 2004 die Pillen übergeben, die sie von Springstein bekommen haben soll. Daraufhin erfolgte eine Analyse der Tabletten, bei der der Doping-Wirkstoff Testosteron-Undecaonat nachgewiesen wurde.

Springstein wird unter anderem die Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige in drei Fällen zur Last gelegt. Außerdem geht es um fünf Injektionen eines homöopathischen Mittels, die Springstein der ehemaligen 400-Meter-Läuferin Eileen Müller zur Behandlung einer Sehnenverletzung gegeben haben soll, ohne zur Ausübung eines Heilberufs berechtigt zu sein. Im Falle einer Verurteilung droht Springstein im schlimmsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe.

Quelle: F.A.Z. vom 7. Februar 2006 / mit Material von dpa und sid
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