19.07.2004 · Meredith Michaels-Beerbaum wird nicht für das Olympiateam der deutschen Reiter vorgeschlagen. Die B-Probe ihres Pferdes Shutterfly war positiv. Ihr Anwalt setzt auf Formfehler.
Von Evi Simeoni, AachenSo groß kann der Rausch nach dem Nationenpreissieg der deutschen Springreiter-Equipe gar nicht gewesen sein, daß er diesen schweren Kater rechtfertigt. Der Grund, warum die Stimmung beim CHIO in Aachen im deutschen Lager in wenigen Stunden von hundert auf null sank, ist niederschmetternder: Die glanzvollste Reiterin des Freitags, Meredith Michaels-Beerbaum, die gerade noch mit ihrer fehlerfreien Runde auf Shutterfly im ersten Umlauf als Heldin des Siegerteams gefeiert worden war, steht heute als überführte Dopingsünderin da.
Ein Verfahren, das von der Reiterin und dem Deutschen Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) seit dem 8. Juni erfolgreich auch den anderen Kaderreitern verschwiegen wurde, mußte einen Tag vor der letzten Nominierungsrunde des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland (NOK) offiziell offengelegt werden. Kurz vor den deutschen Meisterschaften der Reiter in Balve hatte das DOKR die Nachricht der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) erreicht, daß eine im Rahmen des Weltcup-Finales in Mailand (22. bis 25. April) bei Shutterfly, dem besten Pferd von Meredith Michaels-Beerbaum, vorgenommene Medikationskontrolle einen positiven Befund erbracht hatte. Im Urin des elfjährigen Hannoveranerwallachs wurden Abbauprodukte des Wirkstoffs Hydrozy-Promazine nachgewiesen, eines Bestandteils des Beruhigungsmittels Acepromazin.
„Eidesstattliche Erklärung“ für die Beschuldigte
Am Mittwoch, einen Tag vor dem Meldeschluß zum Nationenpreis, erhielt das DOKR die Nachricht, daß auch die Analyse der B-Probe einen positiven Befund ergeben hatte. Die dreißigjährige Amazone aus Thedinghausen hatte in Mailand den zweiten Platz belegt und sich damit nachdrücklich für die deutsche Olympiamannschaft empfohlen.
Aufgrund des Doping-Befundes hat der Vorstand des Olympiadekomitees am Samstag entschieden, daß die gebürtige Amerikanerin dem NOK an diesem Montag nicht zur Nominierung für Athen vorgeschlagen wird. In einer Presseerklärung wurden die Gründe für diesen Beschluß dargelegt. So könne die olympische Startberechtigung für die Reiterin nicht sichergestellt werden.
Tatsächlich erlauben es die Regularien des NOK nur in Ausnahmefällen, einen Sportler für die Spiele zu nominieren, gegen den ein Dopingverfahren läuft. Eine solche Ausnahme wäre nur im Falle entlastender Gründe möglich. Doch solche entlastenden Gründe kann die Reiterin nicht vorweisen. Sie äußerte bisher lediglich, daß sie keine Erklärung für den positiven Befund habe und ihres Wissens ihrem Wallach noch nie acepromazinhaltige Medikamente verabreicht worden seien.
Außerdem führte das DOKR an, ein Einspruch Dritter gegen den Start der Reiterin könne nicht ausgeschlossen werden, auch die Annullierung des Mannschaftsergebnisses in Athen könne gegeben sein. Überdies könnten andere deutsche Reiter in ihren Nominierungschancen benachteiligt, "die Konzentration innerhalb der Mannschaft auf den bestmöglichen sportlichen Erfolg in Athen" gefährdet sein.
Der Anwalt gibt sich optimistisch
Was die letzten beiden Punkte angeht, haben allerdings fast alle Mitglieder des Olympiakaders, dem auch Ludger Beerbaum, der Schwager von Meredith Michaels-Beerbaum, angehört, ihren Verband in einer "eidesstattlichen Erklärung" beruhigt. Man sei mit dem DOKR-Beschluß nicht einverstanden. "Wir sind der Ansicht, daß die Siegchancen der Mannschaft mit Meredith Michaels-Beerbaum im Team am größten wären und sie einen Start in Athen aufgrund ihrer sportlichen Leistung verdient hat." Unter der Erklärung fehlt nur die Unterschrift von Otto Becker (Alberslohe), der mit seinem hochdekorierten Schimmelhengst Cento zuletzt zu den olympischen Wackelkandidaten gehörte und für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war. "Diese Erklärung wurde in einer sehr emotionalen Situation abgegeben", erklärt Reinhard Wendt, der Geschäftsführer des DOKR. "Doch wenn am Ende in Athen nur drei Reiter antreten dürften, würde es für den Verband keine Ehrenerklärung geben."
Gemeinsam mit ihrem Schweizer Anwalt Udo Walz, einem in Dopingverfahren geübten Advokaten, hat die Reiterin in den vergangenen Wochen versucht, ihren Ruf und die Chance zu retten, als erste Frau in einer deutschen Springreiter-Equipe bei Olympischen Spielen zu starten. Die Öffnung der B-Probe, für die ein Labor in Hongkong ausgewählt worden war, war lange durch die Forderung verzögert worden, dies müsse in Europa in Anwesenheit eines Zeugen geschehen. Außerdem verlangte Rechtsanwalt Walz zusätzlich zu der qualitativen auch eine quantitative Analyse, obwohl es im Pferdesport bei Wettkampfkontrollen keine Grenzwerte gibt.
Bachs Kompromiß abgelehnt
Die Reiterin und Walz gingen sogar so weit, den Internationalen Sportgerichtshof CAS anzurufen. Die Kammer unter Vorsitz von Thomas Bach, des deutschen Vizepräsidenten im Internationalen Olympischen Komitee, erklärte sich aber für nicht zuständig und empfahl, den Vorschlag der FEI anzunehmen und eine Analyse im englischen Labor in Newmarket mit Zeugen, aber ohne Quantifizierung anzunehmen. Als die Reiterin sich weigerte, ließ die FEI, um die Frist einzuhalten, die Analyse der B-Probe in Hongkong ausführen.
Vor diesem Hintergrund dürfte Meredith Michaels-Beerbaum nun versuchen, dem Doping-Nachweis mit Hilfe von Formfehlern seine Wirkung zu nehmen. Ihr Anwalt jedenfalls kündigte an, daß es "mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst eine Verfahrenseinstellung" geben werde. DOKR-Sportchef Reinhard Wendt, nach dem "Fall Salzgeber" nun zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit mit einem aufsehenerregenden Dopingfall konfrontiert, wagt keine endgültige Prognose. "Wir sind in einer Situation, in der wir so oder so nicht alles richtig gemacht haben werden. Sollte sie freigesprochen werden, haben wir am Samstag einen ungünstigen Beschluß gefaßt."