27.10.2009 · Das Geschehen im Stall von Hongkong ist ungefähr so gut dokumentiert wie das Geschehen im Stall von Bethlehem: Es gibt eine Populärversion, auf die sich die Gemeinde geeinigt hat. Aber was genau geschah, wird man nie erfahren.
Von Evi SimeoniVorsicht! Streng geheim! Zuwiderhandlung kann bis zum Verursacher zurückverfolgt werden! Da ist es besser zu schweigen. Ja, selbst wir wagen es kaum, den Geheimbericht der Internationalen Reiterlichen Vereinigung über das Verhalten deutscher Funktionäre während der Olympischen Spiele 2008 anzusprechen. Man könnte uns sonst des Verrats bezichtigen. A propos: Wo hat das olympische Reitturnier letztes Jahr eigentlich stattgefunden? Wir wagen es nur noch hinter vorgehaltener Hand zu flüstern: in Hongkong.
In Wirklichkeit ist das Geschehen im Stall von Hongkong ungefähr so gut dokumentiert wie das Geschehen im Stall von Bethlehem: Es gibt eine Populärversion, auf die sich die Gemeinde geeinigt hat. Aber was genau geschah, wird man nie erfahren. Nur so viel zur Erinnerung: Marco Kutschers Pferd Cornet Obolensky bekam eine nicht genehmigte Stärkungsspritze, erlitt einen Schwächeanfall, erholte sich wieder und musste am folgenden Tag noch einmal ran.
Und nun? Da hilft auch der Geheimbericht nicht weiter, der trotz allerstrengster Warnungen der Welt-Reiterzentrale in Lausanne doch noch ans Licht gekommen ist. Die Fachzeitschrift „St. Georg“ zitiert auf ihrer Website aus den Ergebnissen interner Ermittlungen, die immerhin von einer ehemaligen Führungsfigur des Scotland Yard und dessen privaten Ermittlern angestellt wurden. Das Kriminalspiel soll allen Beteiligten gut gefallen haben, es hat aber keine neuen Erkenntnisse gebracht. Nun weiß niemand recht, wohin mit den Protokollen, die für ein Verfahren nicht ausgereicht haben. Ja wohin? In den Schrank für wirkungslose Gifte damit!
Maßnahmen zum Schutz des Pferdes umsetzen
Die deutsche Reiterei hat wahrlich wichtigere Aufgaben, als enttäuschende Geheimpapiere zu lesen. Erst jüngst wurden die Verhandlungen um einen neuen Fernsehvertrag mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder aufgenommen. Und es gilt, die im September verkündeten Maßnahmen zum Schutz des Pferdes umzusetzen. Dazu gehört, zum Beispiel, die wenig beachtete Regel, dass Pferde eben nicht - wie etwa Kutschers Schimmel - mit Hilfe von Medikamenten fit fürs Turnier gemacht werden dürfen.
Die Leitlinie dafür gab der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Steiner vor: „Es ist verboten, einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustands nicht gewachsen ist.“ Ja, es stimmt, auch dieser Text wird nur selten zitiert. Dabei ist er alles andere als geheim. Es ist Paragraph 3 Absatz 1a des Tierschutzgesetzes.