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Kieler Handballprozess Zwei Freisprüche und viele offene Fragen

26.01.2012 ·  Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic sind im Handball-Manipulationsskandal vom Vorwurf des Betrugs und der Untreue freigesprochen worden - obwohl die Kieler Richter „nicht von der Unschuld“ der beiden überzeugt waren.

Von Frank Heike, Kiel
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© dpa Uwe Schwenker (l.) mit seinem Anwalt Gereon Wolters

Sollten sie froh, zufrieden oder auch nur erleichtert gewesen sein, so konnte man das Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic am Donnerstagmorgen zumindest nicht ansehen. Als beide Angeklagte den Saal 232 des Kieler Landgerichts um 10.32 Uhr als Freigesprochene verließen, schwiegen sie zunächst – und auch in den Gesichtern der langjährigen Meister-Macher des THW Kiel war nichts zu lesen.

Um kurz nach neun Uhr kam aus dem Munde des Vorsitzenden Richters Matthias Wardeck der für sie entscheidende Satz: „Die Angeklagten sind freigesprochen.“ Keine Triumphgesten, nicht einmal ein Lächeln huschte über ihre Gesichter. Seit fast drei Jahren hatten sie damit zu leben, als Verdächtige mit ruiniertem Ruf in einer Manipulationsaffäre dazustehen, aus der erst eine Anklage und dann ein vier Monate langer Prozess wurde, in dem es – so Richter Wardeck – um „Indizien, Lügen, Gerüchte, Halbwahrheiten, persönliche Animositäten und wirtschaftliche Interessen“ ging.

Serdarusic tippte ein paar SMS und sagte nur: „Ich bin froh, dass es vorbei ist.“ Da hatte sich Schwenker eine Treppe weiter unten mit seinen Getreuen verzogen. Eine Umarmung hier, ein Schulterklopfen da, jemand gratulierte. Für beide ist jetzt eine rasche Rückkehr zum Handball möglich – es sei denn, Oberstaatsanwalt Axel Goos macht von seinem Recht Gebrauch, beim Bundesgerichtshof in Leipzig Revision einzulegen.

Er hatte in seinem Plädoyer vor neun Tagen eine achtzehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung für Schwenker und eine siebzehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung für Serdarusic gefordert. Goos sagte: „Ich werde die schriftliche Fassung des Urteils abwarten und dann entscheiden.“ Er sprach von einem „gut begründeten Urteil“ – das lässt vermuten, dass der kämpferische Ankläger auf eine Revision verzichtet.

Nicht von Unschuld überzeugt

Anderthalb Stunden erläuterte Wardeck sein Urteil. Die wichtigste Einschätzung setzte er dabei gleich an den Anfang: „Die Kammer ist nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Sie ist aber auch nicht von ihrer Unschuld überzeugt.“ Da es keine Verdachtsstrafen gebe und die Indizien nicht ausgereicht hätten, die Angeklagten zu verurteilen, müsse die Kammer sie freisprechen.

„Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Manipulation des zugrundeliegenden Spiels“, sagte Wardeck. Weder der Tatbestand des Betrugs noch der der Untreue oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr sei Schwenker und Serdarusic nachzuweisen. Trotzdem seien viele Fragen offengeblieben

Kern blieb nebulös

Der Kern des Prozesses blieb auch für die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen nebulös: Hat der Kroate Nenad Volarevic dem polnischen Schiedsrichter Miroslav Baum wenige Tage vor dem Rückspiel im Champions-League-Finale gegen die SG Flensburg im April 2007 in Warschau 45.000 Euro in bar übergeben, damit die Partie zugunsten der Kieler geleitet wird?

Beweise dafür gibt es keine. Das hatte selbst Goos in seinem Schluss-Vortrag zugegeben. Der Ankläger hatte mittels der Flugdaten Volarevics von Zagreb über München nach Warschau rekonstruiert, dass Volarevic der Geldbote im Auftrage des THW sein müsse. Auf dem mühsamen Weg zur Wahrheitsfindung versuchte Goos den ganzen Prozess über akribisch, Indizien aufzusammeln, um so die Angeklagten zur Strecke zu bringen. Das reichte den Richtern nicht, mehr noch: Goos musste sich fehlende Objektivität von Wardeck vorwerfen lassen. „Ein Staatsanwalt muss auch entlastendes Material untersuchen. Das ist nicht vorgekommen.“

Der Weg der 92.000 Euro bleibt unbekannt

Als entlastend für die Angeklagten wertete das Gericht vor allem die Aussagen der beiden Schiedsrichter. Es gebe „keinerlei Verdachtsmomente“ gegenüber den in Kiel vernommenen Baum/Goralczyk: „An ihrer Glaubwürdigkeit besteht kein Zweifel. Sie haben hier wahrheitsgemäß und entspannt ausgesagt“, sagte Wardeck. Baum und Goralczyk hatten behauptet, weder Geld angeboten bekommen noch angenommen zu haben.

Das Spiel haben sie nach Meinung aller Fachleute ausgewogen geleitet. Den Weg der 92.000 Euro, die vom THW-Konto entnommen und laut Anklage für Schiedsrichterbestechungen verwendet wurden, konnte vom Gericht nicht mehr nachvollzogen werden. Man merkte Wardeck aber an, dass er frühere Aussagen Schwenkers bezweifelte, wonach das Geld allein für Volarevics Scouting-Dienste eingesetzt worden ist.

Handball vor Gericht

Der feuchtfröhliche Abend des 30. Juli 2007 im Haus des ehemaligen HSV Hamburg-Präsidenten Andreas Rudolph auf Mallorca blieb indes unbewertet – damals soll Schwenker betrunken geprahlt haben, er wisse, wie man die Champions League gewinne. Nämlich durch Bestechung. Wardeck sagte: „Diese Spur wäre im Sande verlaufen und hätte den Prozess unnötig aufgebläht, weil wir Sachverständige hätten bemühen müssen, um herauszufinden, ob ein betrunkener Herr Schwenker lügt oder nicht. Das ist unmöglich.“

Der Handball vor Gericht: Am 1. März 2009 wurde publik, dass der THW den Champions-League-Titel 2007 erkauft haben soll. Nun, fast drei Jahre später, hat die Fünfte Große Strafkammer festgestellt, dass alles „sportlich fair“ zugegangen ist. Für Schwenker scheint der Weg zurück zum geliebten THW frei – die drei wichtigsten Sponsoren und Trainer Alfred Gislason sind dafür. Serdarusics Zukunft ist ungewiss. Den Handball hat der Prozess nicht rein, aber sauberer gewaschen.

Viele Spiele im Europapokal sind deutlich besser geleitet worden als vor 2009. Das ist das Kieler Signal: Es gibt Strafverfolgungsbehörden, die auf den Handball schauen. Das Interesse an diesem Prozess, in dem es um vergleichsweise geringe Delikte ging, ist Richter Wardeck dabei unverständlich geblieben: „Hier sitzen 25 Journalisten. Ein Stock weiter unten wird ein Fünffach-Mord verhandelt. Dort sitzt keiner.“

Chronik des Prozesses:
13. Januar 2011: Kieler Landgericht beschließt Prozesseröffnung
24. März: Prozess wird wegen Erkrankung des Richters verschoben
21. September: 1. Verhandlungstag vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Kiel unter Richter Matthias Wardeck; Verlesung der Anklage: Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Betrug, Untreue. Aussage einer Kriminalbeamtin.
28. September: Jesper Nielsen, Gesellschafter der Rhein-Neckar Löwen, sagt aus und belastet Schwenker. Der habe die Bestechung der Schiedsrichter zugegeben. Die sei aber auf Druck von Serdarusic vorgenommen worden, habe Schwenker ihm mitgeteilt.
30. September: Erneut Aussage Nielsens. Die Verteidigung versucht, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern und erklärt, er sei widerlegt.
6. Oktober: Ehemaliger THW-Gesellschafter Hubertus Grote sagt aus und bestreitet die Aussagen Nielsens. Schwenker habe zum Dänen nie etwas von Bestechung gesagt.
7. Oktober: Eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes Kiel sagt aus, die Buchführung des THW Kiel sei „nicht ordnungsgemäß“ gewesen.
28. Oktober: Miroslaw Baum, der das Finalrückspiel leitete, sagt aus, niemals bestochen worden zu sein. Laut Anklage soll er das Geld vom kroatischen Mittelsmann Volarevic in Warschau erhalten haben. Volarevic hatte nachweislich 92.000 Euro vom THW bekommen und war vor dem Spiel tatsächlich in die polnische Hauptstadt geflogen.
4. November: Baums Kollege und Landsmann Marek Goralczyk, damals auch Spielleiter, sagt aus: „Mir hat keiner jemals etwas angeboten.“
9. November: Ein Beamter des Landeskriminalamtes berichtet über die 2010 erfolgte Befragung des kroatischen Geschäftsmanns Nenad Volarevic. Der sagte aus, nie Geld an Schiedsrichter übergeben zu haben und beteuerte, er sei ausschließlich THW-Scout. Eine Aussage als Zeuge im Kieler Prozess lehnte er ab.
10. November: Gerd Butzeck, Geschäftsführer der „Group Club Handball“ (GCH), sagt aus, Schwenker habe bei einer Party auf Mallorca niemals zugegeben, Schiedsrichter bestochen zu haben, wie andere Zeugen behaupteten.
21. November: Thorsten Storm, Geschäftsführer der Rhein-Neckar Löwen, sagt aus, Serdarusic habe die Bestechung zugegeben und Beweise dafür präsentiert, unter anderem eine ominöse Selbstanzeige von Volarevic. Zudem wird ein Journalist in den Zeugenstand gerufen.
22. November: Storm wird erneut befragt. Ihm wird von der Schwenker-Verteidigung vorgeworfen, die Rhein-Neckar Löwen haben die Bestechungsvorwürfe als Erpressung genutzt, um die THW-Spieler Karabatic und Kavticnik billig zu bekommen.
30. November: Christian Wiegert, für die Rhein-Neckar Löwen tätiger Rechtsanwalt, sagt aus, Serdarusic habe erklärt: „Uwe hat Spiele verschoben.“ Er habe den Eindruck gehabt, „dass es bei internationalen Turnieren etabliert ist, dass Schiedsrichter bestochen werden“.
8. Dezember: Der frühere THW-Gesellschafter Georg Wegner sagt, er habe das Gefühl, dass die Rhein Neckar-Löwen die Gerüchte um die Manipulationsvorwürfe zu einem Erpressungsversuch gegen den THW genutzt hätten. Die 92.000 Euro an Volarevic seien eine Provision für die Vermittlung des Kreisläufers Igor Anic gewesen.
16. Dezember: Befragung von Monika Flixeder, Justiziarin der Europäischen Handball-Föderation (EHF). Zudem präsentiert der Staatswanwalt ein Fax von Schwenker an Volarevic mit Kontaktdaten von Schiedsrichtern zu einem Spiel von 2003. Den Zweck konnte Zeugin Sabine Holdorf-Schust, THW-Geschäftsführerin, nicht erklären.
21. Dezember: Der Spanier Jesus Guerrero Béiztegui, Mitglied der EHF-Wettbewerbskommission, stellte den Schiedsrichtern der Finalpartie ein „überdurchschnittlich gutes Zeugnis“ aus.
11. Januar 2012: Verlesung von Ermittlungsakten aus Kroatien.
18. Januar: Schlussvortrag des Staatsanwaltes Axel Goos: Er fordert Bewährungsstrafen (18 Monate für Schwenker, 17 für Serdarusic) und Geldauflagen (Schwenker 25.000, Serdarusic 15.000 Euro).
23. Januar: Plädoyers der Verteidiger: Sie fordern Freispruch für ihre Mandanten.
26. Januar: Das Kieler Landgericht spricht Schwenker und Serdarusic vom Vorwurf des Betrugs und der Untreue frei.

Quelle: F.A.Z.
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