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Folgen des Falls Pechstein Eine neue Waffe in der Doping-Bekämpfung

26.11.2009 ·  Die Bestätigung der Sperre für Claudia Pechstein hat Folgen. Viele Verbände stehen nun in den Startlöchern, um - wie die Eislauf-Union - durch verdächtige Blutwerte auf Doping zu schließen - ohne direkten Nachweis verbotener Substanzen.

Von Michael Reinsch, Berlin
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„Man muss damit rechnen, dass nun zahlreiche Verbände versuchen werden, Athleten auf Basis fragwürdiger Blutwerte zu sperren“, orakelt Claudia Pechsteins Rechtsanwalt Simon Bergmann. „Ich rechne mit einer Prozessflut.“

Tatsächlich warten einige Sportorganisationen darauf, weniger fragwürdige als vielmehr verdächtige Blutwerte als Indizien für Doping-Sperren nutzen zu können in Fällen, in denen partout kein direkter Nachweis von Doping-Substanzen möglich ist. Eigenblut-Doping etwa ist nicht direkt nachweisbar. Zudem können Manipulationen mit einigen Epo-Varianten und mit anderen Substanzen kaschiert werden.

Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes und Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees, forderte Verbände, denen entsprechende Werte vorliegen, sofort nach dem Spruch dazu auf, dem Beispiel der Internationalen Eislauf-Union (Isu) zu folgen und Sanktionen zu verhängen. „Dieses Urteil ist wegweisend für den internationalen Kampf gegen Doping“, sagte er. „Es formuliert die Kriterien für den so wichtigen indirekten Doping-Beweis. Damit ist der Weg frei für weitere Verfahren.“

„Offensichtliche Verletzung der Anti-Doping-Regeln“

Auch das IOC begrüßt die Entscheidung. In einer Stellungnahme degenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ließ es verlauten: „Diese Entscheidung erkennt die Bedeutung der Langzeitbeobachtung an und gibt den Bemühungen von Wada und Isu ganz klar einen starken Schub, die Methode weiter zu entwickeln und an seiner Einführung zu arbeiten.“

Die internationalen Verbände für Radsport (UCI), Leichtathletik (IAAF) und Ski (Fis) erstellen bereits sogenannte Blutpässe, mit denen bis zu zwölf Parameter über Jahre beobachtet werden. Sie haben offenbar abgewartet. Bereits im Juni, während der Tour de Suisse, hatte die UCI dem ehemaligen Weltmeister Igor Astarloa aus Spanien und vier weiteren Radprofis die „offensichtliche Verletzung der Anti-Doping-Regeln“ vorgeworfen „auf der Basis der Informationen, die durch das Blutprofil in ihren biologischen Pässen vorlagen“ vor, auf gut Deutsch Blut-Doping. Seitdem herrscht Schweigen.

Man warte auf das Urteil des spanischen und italienischen Verbandes, denen die Fahrer angehörten, hieß es am Mittwoch bei der UCI, nicht auf die Entscheidung im Fall Pechstein. Den „biologischen Pass“ mit Blut- und Steroidprofilen, den mehr als achthundert Radprofis führen müssen, hält die UCI für die schärfste Waffe in der Bekämpfung von Doping und sich selbst für einen Vorreiter im Kampf gegen Doping.

„Die Entscheidung ist eine Ermutigung für die Zukunft“

Das Ende der Zurückhaltung erwartet auch Wada-Präsident John Fahey. „Die Entscheidung ist eine Ermutigung für die Zukunft der Doping-Bekämpfung“, sagte er. Gleicher Meinung ist der Doping-Analytiker Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln. „Ich bin sicher, dass der indirekte Nachweis von Doping-Missbrauch aufgewertet wird und die Entscheidung eine positive Stimmung bei den Verbänden erzeugt“, sagte er. „Nicht wohl ist mir aber, dass das Urteil nur auf einem Parameter, der erhöhten Anzahl von Retikulozyten, beruht.“

Niemand sagte es laut, doch die Sperre von Claudia Pechstein durch die Isu hielt mancher in den anderen Verbänden für voreilig und riskant. Im Falle eines Scheiterns vor dem Cas wäre, so die Befürchtung, der indirekte Doping-Nachweis durch ein Blutprofil diskreditiert worden. Man habe zwar einige Fälle in der Pipeline, war von Leichtathleten und Skiläufern unter der Hand zu hören, doch für ein Pilotverfahren wolle man zusätzlich mit einer positiven „klassischen“ Doping-Probe gerüstet sein.

„Schutzsperren“ beim Überschreiten von Grenzwerten

Das bedeutete, dass sich ein Athlet praktisch zweimal hätte erwischen lassen müssen: erst durch Auffälligkeiten im Blutprofil, dann bei der folgenden Zielkontrolle. Auf diese Kombination von zwei Treffern dürften die Verbände nun nicht mehr angewiesen sein.

Zusätzlich zur Beobachtung der individuellen Werte von Skiläuferinnen und -läufern verhängt die Fis immer noch Startverbote als „Schutzsperren“ beim Überschreiten von Grenzwerten für Hämoglobin (rote Blutkörperchen). Obwohl diese Zwangspausen de jure nicht als Strafen gelten, ist es den betroffenen Athleten doch für fünf oder vierzehn Tage nicht erlaubt, an Wettkämpfen oder am Training von Verband oder Verein teilzunehmen. Praktisch habe er schon den Athletenpass eingeführt, teilte der Verband, gewiss nicht zufällig, am Mittwoch mit.

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