09.01.2006 · Am ersten Tag des Dopingprozesses gegen Thomas Springstein kam keine Zeugin zu Wort. Stattdessen brachte die Verteidigung des Leichtathletiktrainers alle anderen am Prozeß Beteiligten in die Defensive.
Von Michael Reinsch, MagdeburgDie Belastungszeugin sagte vorerst nicht aus. Im Prozeß gegen den Leichtathletiktrainer Thomas Springstein hat vielmehr dessen Verteidigung am Montag in Magdeburg alle anderen am Prozeß Beteiligten in die Defensive gebracht.
Zu seiner größten Überraschung fand sich etwa anstelle der jungen Sprinterin Anne-Kathrin Elbe, die von Springstein Dopingpillen erhalten haben will und auf deren Aussage die Klage basiert, deren anwaltlicher Beistand im Zeugenstand wieder. Er habe dem Gericht zu einigen Beobachtungen verhelfen wollen, sagte der Hamburger Staranwalt Johann Schwenn nach der Verhandlung zufrieden vor Fernsehkameras, "und das ist gelungen".
Champions League im Amtsgericht
Schwenn hat, neben anderen, sein Renommee und seine Erfahrung als Rechtsvertreter der Entführungsopfer Oetker und Reemtsma gemacht, als Verteidiger von DDR-Spionagechef Markus Wolf, Michael Ammer sowie der Angeklagten im sogenannten Kieler Ärzteprozeß. Die zahlreichen Sportreporter im Publikum konnten dank ihm auf ihr angestammtes Vokabular zurückgreifen: Hier trat ein Mitglied der Champions League im Amtsgericht an. Anders als Erstliga-Vertreter in so manchem Pokalspiel machte dieser von der ersten Sekunde an deutlich, daß er seiner Favoritenrolle gerecht werden will.
Neben Schwenn wirkten dessen muskulöser Kollege Peter-Michael Diestel und der ebenfalls sichtbar durchtrainierte, aber vor Nervosität gerötete Springstein wie Leichtgewichte. Es gebe keine Gegnerschaft in dieser Verhandlung, behauptete der Hamburger Anwalt in seiner Vorwärtsverteidigung, sondern ein gemeinsames Bemühen um die Wahrheitsfindung.
Aussage von Elbe verhindert
Doch mit schneidenden Formulierungen belehrte er sowohl Staatsanwältin Angelika Lux als auch die Vorsitzende Richterin Astrid Raue. An die Schöffen wandte er sich mit den Worten: "Machen Sie von Ihrer richterlichen Unabhängigkeit Gebrauch!" Das Publikum brachte er gegen sich auf, als er formulierte, ein bestimmtes Gesetz gelte wohl auch im Osten. Mit der Meinung, Leverkusen sei der letzte Ort, an dem er sich niederlassen würde, gab er dem Westen eins mit. Den Journalisten rief er zu, sie sollten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterlassen wie die, ihn in jeder Verhandlungspause fotografieren zu lassen. Und die Richterin brachte er an den Rand ihrer Fassung, als er ihr anbot, seine Forderung nach "fair hearing" auch noch zu übersetzen.
Schwenns Erfolg des ersten Tages, praktisch die Führung im ersten Satz des auf zehn Verhandlungstage angesetzten Verfahrens, war es, die Aussage der 18 Jahre alten Anne-Kathrin Elbe zu verhindern. Sie soll am kommenden Montag folgen. Die Leichtathletin hat gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesagt, als Sechzehnjährige im April und im Mai 2003 von Springstein Kapseln des anabolen Steroids Andriol erhalten zu haben.
Ein Komplott des Westens
Die ein Jahr ältere Julia Lesse, seinerzeit ebenfalls Mitglied der Trainingsgruppe Springsteins um dessen Lebensgefährtin Grit Breuer, erinnert sich ebenfalls daran, damals Andriol erhalten zu haben. Sie allerdings schluckte die Pille, während Anne-Kathrin Elbe einige der ihren aufhob. Das Glas mit den gehaltvollen Pillen, das die Sprinterin 14 Monate nachdem sie es erhalten hatte, dem Bundestrainer Thomas Kremer übergab, lag am Montag auf dem Tisch der Staatsanwältin. Deren Klage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz durch Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren in drei Fällen.
Sein Ziel, ein Komplott des Westens gegen die erfolgreiche Lauf- und Sprintschule Springsteins im Osten nachzuweisen, so etwas wie einen umgekehrten Fall Baumann mit vergifteter Zahnpasta, dürfte Schwenn noch einige Energie kosten. Doch indem er zunächst den Ausschluß von Anne-Kathrin Elbes Zeugenbeistand Joachim Strauß beantragte und dann dessen Einvernahme als Zeuge durchsetzte, tat er einen Schritt dahin, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern.
Der Verteidiger überrumpelte die Zeugin
"In der Maske des Zeugenbeistandes", so Schwenn, sei der Syndikus der Bayer Leverkusen AG Strauß angetreten, obwohl er als solcher sowie als Vorstandsmitglied und Abteilungsleiter des Sportvereins andere Interessen als die der Sportlerin vertrete. Der Verteidiger überrumpelte die Zeugin mit dem Begehr nach Aufhebung der Schweigepflicht von Strauß, sie stimmte zu, und schon konnte er danach fragen, ob Strauß die Zeugin zur Auffrischung ihrer Erinnerung Vernehmungsprotokolle habe lesen lassen - was gang und gäbe ist und in diesem Fall während der gemeinsamen Anreise in der Eisenbahn stattfand. Die Prognose fällt leicht, daß die Verteidigung jede Aussage der Zeugin von nun an nicht als wirkliche Erinnerung, sondern als angelesene diskreditieren wird.
Schwenn brachte Strauß auch dazu, Internetrecherchen in Sachen Doping und insbesondere Andriol einzuräumen; eine Selbstverständlichkeit für einen Vereinsvorstand, in dessen Bereich eine Athletin dieses Medikament erhalten haben will. Schwenn wird spätestens darauf zurückkommen, wenn seinem Mandanten dessen E-Mail-Verkehr zur Anwendung von anabolen Steroiden, Insulin und Wachstumshormon vorgehalten werden wird.