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Doping Versäumnisse der Nada im Hamburger Arztskandal häufen sich

10.10.2006 ·  Versäumnisse innerhalb der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) haben nach F.A.Z.-Informationen womöglich eine frühere Aufdeckung des Dopingskandals um den deutschen Radcross-Profi Sickmüller und den Arzt Steinmeier verhindert.

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Versäumnisse innerhalb der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) haben womöglich eine frühere Aufdeckung des Dopingskandals um den deutschen Radcross-Profi Johannes Sickmüller und den Hamburger Arzt Tilman Steinmeier verhindert. Nada-Geschäftsführer Roland Augustin, der sich im Urlaub befindet, räumte gegenüber der F.A.Z. ein, daß er in der Angelegenheit "einen ganz persönlichen Fehler" gemacht habe: "Es geht eindeutig auf meine Kappe, den Informationen dieses Arztes nicht nachgegangen zu sein und nicht versucht zu haben, mehr über die Angelegenheit zu erfahren."

Der weiterhin anonym gehaltene Mediziner, der mit Dokumenten über die vermutete Dopingverstrickung seines früheren Chefs an die Öffentlichkeit gegangen ist, hatte sich schon zu Beginn des Jahres ratsuchend an die Nada gewandt und mit Augustin gesprochen. "Seine mündlichen Informationen waren seinerzeit nicht so weitreichend, wie er sie später durch Dokumente belegt hat." Sie hätten nicht die Substanz besessen, die sich nun durch die Veröffentlichung von Fotodokumenten abzeichne (Siehe auch: Doping: Hamburger Arzt schwer belastet).

Hinweise, daß auch der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) schon lange vor den jetzigen Veröffentlichungen vom anklagenden Arzt - auch über die Verstrickung von Johannes Sickmüller - informiert worden sei, weist BDR-Vizepräsident Dieter Kühnle zurück: "Wir haben erst am vergangenen Wochenende von dem Fall erfahren und sofort gehandelt." Parallel zur Eröffnung eines sportlichen Strafverfahrens gegen den deutschen Crossmeister Sickmüller hat der BDR auch Strafanzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet. Klagegegenstand: Betrug oder Beteiligung daran, Schädigung von Krankenkassen, Veranstaltern und anderer Sportlern, zudem Körperverletzung und "Inverkehrbrinung" von Arznei- und Dopingmitteln.

Den vollständigen Text lesen Sie im Sportteil der F.A.Z. von Mittwoch, dem 11. Oktober 2006.

Quelle: F.A.Z. vom 11. Oktober 2006
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