27.10.2009 · Claudia Pechstein hat einen Weg gefunden, den deutschen Steuerzahler an den hohen Kosten ihres Revisionsverfahrens zu beteiligen. Die Studie eines ihrer Gutachter wurde von der Bundespolizei finanziert. Der Cas will das Urteil indes früher als bisher bekannt verkünden.
Von Evi SimeoniClaudia Pechstein hat doch noch einen Weg gefunden, den deutschen Steuerzahler an den hohen Kosten ihres Revisionsverfahrens zu beteiligen. Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, wurde die Studie eines ihrer Gutachter, Professor Christof Dame von der Berliner Charité, von der Bundespolizei als ihrem Arbeitgeber finanziert.
Dame hatte bei der Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne ein Gutachten vorgelegt, das der fünffachen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin eine Veränderung des Epo-Gens bescheinigte. Auf diese genetische Disposition könnten nach Ansicht des Professors „theoretisch“ die überhöhten Retikulozyten-Werte Pechsteins zurückzuführen sein, die den Weltverband veranlassten, sie für zwei Jahre zu sperren. Retikulozyten sind junge Rote Blutkörperchen.
„Wir können Ihnen bestätigen, dass für Frau Pechstein eine Kostenzusage zu einer Untersuchung in der Charité zu Lasten der Heilfürsorge der Bundespolizei gegeben wurde“, erklärte das Ministerium. „Dies geschah, um krankheitswertige hämatologische Störungen auszuschließen.“ Und weiter: „Auch bei allen anderen Bundespolizisten und -polizistinnen werden ggf. solche Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde in Auftrag gegeben.“ Dame, bisher in der Boulevard-Presse nur als „Professor x“ bekannt, legt Wert darauf, dass seine Studie nicht von Claudia Pechstein, sondern von der Bundespolizei in Auftrag gegeben wurde, er also nicht als bestellter Gutachter anzusehen sei. Unterdessen teilte der Cas mit, dass Pechstein mit dem Urteil der Berufungsverhandlung bereits ab dem 5. November rechnen kann. Ursprünglich hatten die obersten Rechtshüter des Sports einen Spruch frühestens ab dem 10. November angekündigt.