09.10.2006 · Nach den jüngsten Verdächtigungen um den Hamburger Cross-Rennstall Stevens hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) am Montag Strafanzeige gegen den Arzt Til Steinmeier wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gestellt.
Nach den jüngsten Verdächtigungen um den Hamburger Cross-Rennstall Stevens hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) am Montag Strafanzeige gegen den Arzt Til Steinmeier wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gestellt. Zudem wird der Verband Sportgerichtsverfahren gegen den deutschen Meister Johannes Sickmüller, Stevens-Teamchef Jens Schwedler sowie den früheren Stevens-Fahrer Fabian Brzezinski einleiten. Ihnen wirft der BDR Doping und Mitwisserschaft von systematischem Doping vor.
Steinmeier soll Stevens-Fahrer mit verbotenen Substanzen wie Epo, Andriol und Synacthen versorgt haben. "Der begründete Verdacht reicht", sagte BDR-Generalsekretär Jürgen Lamberty am Montag zu den Maßnahmen, die nach den neuen Richtlinien des Verbandes auch ohne einen positiven Befund der Sportler eingeleitet werden können. BDR-Präsident Rudolf Scharping sprach von einem "Präzedenzfall". Die Betroffenen bestreiten die Vorwürfe. "So ist es faktisch nicht", sagte der 46 Jahre alte Steinmeier dem "Hamburger Abendblatt". Sickmüller betonte: "Ich habe mit Doping absolut nichts zu tun." Der Heidelberger Dopingexperte Professor Werner Franke, der nach eigenen Angaben bereits am Freitag Strafanzeige gegen Steinmeier gestellt hat, erklärte, ihm lägen Dokumente aus Steinmeiers Praxis vor. Aus ihnen gehe hervor, daß die Präparate verabreicht und über die Kassen abgerechnet worden seien.
Nach der Berichterstattung zum Verdacht der Verordnung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken stellte die Ärztekammer Hamburg am Montag klar, daß am 5. Oktober ein Hamburger Arzt erstmals die Standesorganisation telefonisch über den Verdacht der Verordnung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken durch einen Kollegen informiert habe. Dem Arzt sei geraten worden, sich wegen der strafrechtlichen Relevanz der Vorwürfe vorrangig an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Anschließend habe der Arzt berichtet, daß er den Vorgang bereits an die Medien weitergeleitet habe. Aufgrund der fehlenden Informationen bliebe der Kammer keinerlei Möglichkeit zu eigenständigen Ermittlungen. Alle berufsrechtlichen Ermittlungen der Ärztekammer ruhten, da die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet sei. Eine Aufklärung der Vorfälle ist aus Sicht der Kammer "dringend geboten".