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Doping Gericht hält Werth den Spiegel vor

 ·  Das Sportgericht der Reiterlichen Vereinigung bereitet der Reit-Diva eine unerfreuliche Lektüre: Isabell Werth hat ihre Verfehlungen nun Schwarz auf Weiß.

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Isabell Werth ist nicht nur die erfolgreichste Dressurreiterin der Welt, sondern auch Juristin. Deshalb wird sie mit Interesse die Urteilsbegründung gelesen haben, mit der das Sportgericht der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) ihre sechsmonatige Doping-Sperre untermauerte: eine unerfreuliche Lektüre für die 40 Jahre alte gefallene Reiter-Diva. Das dreiköpfige Gericht unter Vorsitz des norwegischen Berufsrichters Erik Elstad wirft ihr Fahrlässigkeit im Umgang mit ihren Pferden vor und schildert in grausigen Einzelheiten die Nebenwirkungen des Wirkstoffs Fluphenazin, der im Urin ihres Pferdes Whisper gefunden wurde – er kann als Beruhigungsmittel missbraucht werden.

Die Kammer lässt ihr außerdem nicht durchgehen, dass sie als erfahrene Profireiterin dem Tierarzt Hans Stihl angeblich blind vertraute. Und schließlich wird ihr bescheinigt, dass sie das Anti-Doping-Programm des Weltverbandes „verunglimpft“ und den Sport beschädigt habe.

Folgen seien „grauenvoll“

Das Gericht setzte voraus, dass den Reitern bekannt sei, dass es sich bei Fluphenazin um eine Doping-Substanz handelt, spätestens seit der Ire Cian O’Connor bei den Olympischen Spielen 2004 unter anderem mit diesem Stoff aufgefallen ist. Die Nebenwirkungen des Mittels, eines für Pferde nicht zugelassenen Psychopharmakons aus der Humanmedizin, seien „grauenvoll“. Experten berichteten von „bizarrem Benehmen, Ruhelosigkeit, Anfällen“, von „Aufgeregtheit, übermäßigem Schwitzen, Koordinationsstörungen, ziellosem Drehen, intensivem Hufescharren, Schlagen mit den vorderen Extremitäten, rhythmischem Schwingen von Kopf und Hals, das mit Benommenheit abwechselt“.

Das Gericht nimmt an, dass die Reiterin eine solche Wirkung auf ihr Pferd niemals beabsichtigt habe. Doch „dieser Fall beleuchtet, dass Fahrlässigkeit im Bezug auf die Gabe von Substanzen gravierende Risiken für das Wohl des Pferdes mit sich bringen kann“.

Vertrauen in Stihl sei „fehl am Platz“

Ferner stellt das Tribunal fest, dass das Vertrauen in den Veterinär Hans Stihl „fehl am Platz“ gewesen sei. Von Seiten der FEI war in dem Verfahren darauf hingewiesen worden, dass es Beweise gebe, dass Stihl schon früher Reiter beraten habe, die in der Folge wegen Dopings verurteilt wurden. Stihl hatte nach Angaben Isabell Werths die Abbauzeit für das Fluphenazin enthaltende Mittel Modecate, das er dem Pferd angeblich gegen die „Zitterkrankheit“ verabreicht hatte, auf sechs Tage angegeben. Vierzehn Tage nach der Behandlung war das Pferd auf dem Turnier vorgestellt worden. Allerdings, so die Richter, sei schon seit 2001 in der Tierarztbranche wohlbekannt, dass die Abbauzeit wesentlich länger sei. Die FEI erklärte zudem, es gebe bessere Mittel, um die Zitterkrankheit zu behandeln. Dass jemand ein Doping-Mittel gegen eine Krankheit eingesetzt habe, entlaste niemals von einem Doping-Vergehen.

Eine Verunglimpfung der Anti-Doping-Politik des Weltverbandes stellte die Kammer in einem Presse-Statement Isabell Werths fest. Da war von „neuen Labormethoden“ die Rede, die das Berechnen von Abbauzeiten „unberechenbar“ machten. Es gebe aber keine neuen Labormethoden für den Nachweis von Fluphenazin. Isabell Werths öffentlich geäußerte Hoffnung, dass die „Regeln so schnell wie möglich revidiert werden, damit Sportpferde medizinisch behandelt werden können, ohne dass man lange Sperren riskiert“, stehe im Gegensatz zu ihrem Regelbruch. Es handle sich nicht um einen Flüchtigkeitsfehler, sondern um die Verabreichung einer verbotenen Substanz.

FN reagiert gelassen

Trotz der Kritikpunkte nimmt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) – anders als im Fall von Christian Ahlmann – die vergleichsweise milde Strafe gelassen hin. Dem Springreiter war Doping bei den Olympischen Spielen in Hongkong nachgewiesen worden. Die FN sperrte ihn unter anderem für zwei Jahre für alle Nationenpreise. Eine ähnliche Reaktion wird es im Fall Werth nicht geben. Anders als Ahlmann, erklärt Generalsekretär Soenke Lauterbach, habe Isabell Werth ihr Vergehen nicht bei einem Championat begangen – die positive Probe stammt von einem Einsatz beim Pfingstturnier in Wiesbaden. Daher habe sie auch nicht, wie Ahlmann, gegen die Athleten-Erklärung verstoßen. „Ahlmann hat das Vertrauensverhältnis gebrochen“, sagt Lauterbach. Darum die nationale Extra-Sperre.

Erst bei einer Doping-Sperre über sechs Monaten, also bei einem Tag mehr, wäre Isabell Werth nach der Regel des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) von den folgenden Spielen ausgeschlossen worden. Sollte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in seine eigenen Nominierungskriterien für 2012 wieder die Einzelfallprüfung für Doping-Sünder aufnehmen, wäre die Lektüre der Urteilsbegründung allerdings wenig hilfreich für die Reiterin. Auf den Tierarzt jedenfalls könnte sie sich kaum herausreden.

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Jahrgang 1958, Sportredakteurin.

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