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Doping Empörende Klage, falsches Signal

14.03.2006 ·  Am Stuttgarter Landgericht hat der Schadensersatzprozeß von Grit Breuer gegen den Internationalen Leichtathletik-Verband begonnen. Die frühere Läuferin verlangt wegen einer juristisch strittigen Dopingsperre 300.000 Euro.

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Am Stuttgarter Landgericht hat am Dienstag der Schadensersatzprozeß von Grit Breuer gegen den Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) begonnen. Die frühere 400-Meter-Europameisterin aus Magdeburg, die selbst erschien, verlangt von der IAAF 300.000 Euro. Die IAAF lehnte einen Vergleichsvorschlag der 17. Zivilkammer über 50.000 Euro ab. Das Urteil wird am 6. April verkündet.

„Was ist das für ein Signal: Sie hat in Südafrika mit Urin manipuliert, sie hat Clenbuterol genommen. Und die E-Mails aus dem Prozeß gegen Thomas Springstein in Magdeburg legen die Vermutung nahe, daß sie nichts dazugelernt hat. Dafür soll sie, wegen eines Verfahrensfehlers des Verbandes, 300.000 Euro bekommen?“ Helmut Digel ist empört über die Klage auf Schadensersatz dafür, daß sie in den neunziger Jahren nach der einjährigen Sperre durch den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) von der IAAF eine zusätzliche Strafe erhielt. Digel war seinerzeit Präsident des DLV, heute ist er Vizepräsident der IAAF.

„Der Sport darf nicht zur Tagesordnung übergehen“

Grit Breuer, Katrin Krabbe und Manuela Derr, alle aus Springsteins Trainingsgruppe, waren 1992 vom DLV wegen sportwidrigen Medikamentenmißbrauchs für ein Jahr gesperrt worden, die IAAF verlängerte den Bann im August 1993 um zwei weitere Jahre. Während Krabbe prozessierte, verzichtete Breuer darauf und setzte ihre Karriere nach der Sperre bis Ende 2005 fort.

Der Fall müsse juristisch entschieden werden, sagte Digel während der Hallen-Weltmeisterschaft in Moskau. „Als Bürger erlaube ich mir, eine moralische Einstellung zu dieser Frage zu haben. Wie immer die juristischen Entscheidungen im Fall Springstein und im Fall Breuer ausfallen - der Sport darf danach nicht zur Tagesordnung übergehen.“

Krabbe-Klage hatte Erfolg

Katrin Krabbe hatte mit Erfolg gegen die zusätzliche IAAF-Sperre geklagt (die DLV-Sanktion war danach Rechtens, die Verlängerung der Sperre um zwei Jahre nicht) und sich vor vier Jahren mit dem Weltverband auf einen Vergleich geeinigt, der ihr umgerechnet rund 600.000 Euro einbrachte.

Grit Breuers Anwalt Peter-Michael Diestel, der auch deren Trainer und Lebensgefährten Springstein in dessen Magdeburger Verfahren wegen Dopings von Minderjährigen vertritt, spricht von einer ersten Forderung seiner Mandantin. „Wir haben die Klage jetzt zeitnah mit dem Karriereende von Grit Breuer präsentiert“, sagte Diestel, der seine Mandantin ähnlich wie damals Katrin Krabbe „rechtswidrig“ behandelt sieht.

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