05.11.2008 · Christian Schreiber ist als Ruderer den strengen Anti-Doping-Regeln unterworfen. Er meint, die Grenzen des Zumutbaren seien überschritten. Wie weit darf man in Sachen Dopingbekämpfung gehen - vor allem bei den Jugendlichen?
Von Michael Reinsch, LeipzigVerzweiflung und Wut sprachen aus den Worten von Christian Schreiber. „Ich bin schon lange kein freier Sportler mehr“, klagte er und hob ein Heft der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) mit 36 Seiten Meldevorschriften in die Höhe. Wenn er sich spontan entschließe, an diesem Abend in Leipzig zu bleiben, statt mit dem Auto nach Hause zu fahren, sagte er, sei es seine Schuld, wenn ihn am nächsten Morgen Doping-Kontrolleure verpassten. Handele er sich drei „missed tests“ oder „no shows“ in den anderthalb Jahren vor den Olympischen Spielen ein, sei er raus aus der Mannschaft.
Schreiber, Schlagmann des deutschen Vierers ohne Steuermann und Sechster in Peking, spricht für die Ruder-Nationalmannschaft. Ein Vierteljahr im Voraus solle er auf 90 Minuten genau ankündigen, wo er sich wann aufhalte. In Sachen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sei mit diesen „Whereabouts“ die Grenze des Zumutbaren längst überschritten. „Das ist in die falsche Richtung gegangen“, schimpfte der 28-Jährige. „Man muss die Doper finden. Aber nicht um den Preis, dass man Sportlern, die nicht dopen, solche Regeln auferlegt.“
„Doping-Bekämpfung darf den Sport nicht zerstören“
Gut fünf Millionen Euro lässt sich der Staat im kommenden Jahr die Doping-Kontrollen von Spitzensportlern kosten. Schreiber hat nun, bei einer Veranstaltung des Instituts für Sportrecht in Leipzig, den Preis angesprochen, der nicht im Etat des Bundesinnenministeriums und der Nada genannt ist: den der persönlichen und der gesellschaftlichen Freiheit. Wie so oft in der Diskussion über dieses Thema kamen andere Teilnehmer auf elektronische Fußfesseln zu sprechen, mit der manche Athleten sich freiwillig der umfassenden Kontrolle zu unterwerfen bereit sind. Athletensprecher Christian Breuer hat schon die Handy-Ortung ins Gespräch gebracht, um Athleten zumindest von der Bürokratie der Überwachung zu befreien.
Vor dem Overkill des Doping-Verdachts und der Doping-Verfolgung warnte in Leipzig der Ethiker Dietmar Mieth aus Tübingen, der zur gleichen Zeit praktisch am gleichen Ort, nämlich auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung, sprach. „Die Probleme durch die Problemlösung dürfen nicht größer sein als die ohne Problemlösung“, sagte er. „Doping-Bekämpfung darf den Sport nicht zerstören.“ Während Anton Pfeifer, der stellvertretende Vorsitzende der Stiftung, zufrieden konstatierte, der Kampf gegen Doping sei zu gewinnen, wenn man nur entschlossen genug vorgehe, hatten sich die Juristen eine Riege von Advocati diaboli eingeladen.
Der Moment, in dem Schreiber in die Luft ging
Der Berliner Philosoph Gunter Gebauer gehörte dazu. Er gibt sich überzeugt davon, dass der Jamaikaner Usain Bolt - unabhängig von Testergebnissen - allein durch die Überlegenheit seiner drei Olympiasiege in Weltrekordzeit hemmungsloses Doping demonstriere. Der Buchautor und Journalist Jens Weinreich hält den Sport für derart verseucht, dass er auf den Hinweis, es dope doch wohl nur eine Minderheit, erwiderte, 49 Prozent seien auch eine Minderheit. Das war der Moment, in dem Schreiber in die Luft ging.
Die stärksten Kritiker des Sports verlangen, im Verein mit dem Grünen-Abgeordneten Winfried Hermann und dem Freistaat Bayern, ein Anti-Doping-Gesetz vom Staat, das - anders als die ein Jahr alte Novelle des Arzneimittelgesetzes - seinem Namen gerecht wird. Christoph Bergner, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, erlaubte sich deshalb in Leipzig den Hinweis, dass es wohl besser der Sport übernehme, innerhalb seines Regelwerkes die Grundrechte außer Acht zu lassen, als dass der Staat sie für einen Teilbereich der Gesellschaft aufhebe.
„Ich brauche solche Bilder, um die Jugend zu erreichen“
„Was der Sport tut mit Athleten nach positiven Proben“, sagte er und meinte sofortige Suspendierung vom Wettkampf, Disqualifikation und Sperre, „kann der Staat nicht.“ Allein die Umkehr der Beweislast, wie sie dem Sport schnelle Urteile ermöglicht, widerspricht jeder Rechtsstaatlichkeit. Nicht die Unschuldsvermutung gilt im speziellen Recht des Sports, sondern die „strict liability“, eine Art Kausalhaftung. Sie erlaubt es, vom Athleten den Beweis seiner Unschuld zu verlangen. Bergner sagte es so: „Wenn der Staat das versuchen wollte, gäbe es eine Menge Rechtsgründe, die dagegen sprechen.“
Wie weit die Zumutungen noch gehen könnten, zeigte die Einigkeit, in welcher der Düsseldorfer Staatssekretär Manfred Palmen und der Rostocker Jurist Martin Nolte sich auf die Notwendigkeit einer Schocktherapie für Schulkinder einigten. So wie in der Verkehrserziehung grässliche Unfälle und ihre Folgen gezeigt würden, so wie in der Gesundheitserziehung Bilder von der Lungenoperation eines Rauchers in den Schulunterricht übertragen würden, so sollte die Autopsie etwa des Bodybuilders Andreas Münzer gezeigt werden, damit Schülerinnen und Schüler die vom Doping zerstörten inneren Organe des Muskelmannes zu sehen bekommen, empfahl der eine. „Olympiasieger Ben Johnson in Handschellen“, stimmte der andere zu. „Ich brauche solche Bilder, um die Jugend zu erreichen.“
„Der Sport gibt ein positives Bekenntnis zur Leistung“
Dabei hatte gerade der Analytiker Wilhelm Schänzer aus Köln deutlich gemacht, dass nicht moralische Erwägungen, sondern technische Details die Grenze zwischen Doping und Nicht-Doping definieren. Wer Kinder vor Medikamenten- und Drogenmissbrauch schützen will, sollte sich deshalb nicht an Doping-Regularien für Spitzensportler orientieren, die Hustensäfte verbieten, aber die chronische Einnahme von Schmerzmitteln, wie sie etwa vom Handball beschrieben wird, ignorieren.
Thomas Bach, Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees und Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, geißelte in seinem Vortrag verbal die beiden überführten Doper in der deutschen Olympiamannschaft, Stefan Schumacher und Christian Ahlmann. Für Schreiber schien er Trost bereit zu haben. „Der Sport gibt ein positives Bekenntnis zur Leistung“, sagte er. „Dies soll man nicht sofort mit Neid und Verdacht belasten.“ Außer selbstverständlich in der Grundkonstellation des Sportrechts.