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Doping Der Fluchtweg von Kenteris wird immer länger

21.11.2005 ·  Im August 2004 drückten sich Ekaterini Thanou und Kostas Kenteris vor einer Olympia-Dopingkontrolle. Trotz vieler Ankündigungen mußten sich die griechischen Sprinter vor Gericht noch nicht für ihr Schurkenstück verantworten.

Von Torsten Haselbauer, Athen
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Sind sie nun der Flucht vor Dopingkontrolleuren angeklagt oder nicht? Höchstwahrscheinlich werden Ekaterini Thanou, Kostas Kenteris und Christos Tsekos sich für das Schurkenstück, das sie sich am Nachmittag des 12. August 2004, einen Tag vor der Eröffnungsfeier der Olympischen Sommerspiele in Athen, leisteten, vor einem ordentlichen Gericht verantworten müssen.

Aber offiziell ist das, entgegen den übers ganze Jahr verteilten anderslautenden Meldungen, noch immer nicht. Und das liegt nicht nur an der nahezu kriminellen Findigkeit, mit der sich die beiden Sprinter unter Mithilfe ihres Trainers durch einen wohl fingierten Motorradunfall aus der Bredouille zu retten versuchten. Auch die verschlungenen Wege der griechischen Justiz dehnen das Verfahren.

1.400 „Einheiten“ Anabolika und anderen Dopingsubstanzen

Der Oberstaatsanwalt am Athener Landgericht, Dimitris Papagelopoulos, leitete damals gleich ein Strafverfahren gegen die beiden angeblichen Unfallopfer sowie ihren Trainer ein und erstattete Anzeige. Es ging zunächst um die Vortäuschung eines Unfalls und eine vorsätzliche Falschaussage. Denn noch auf dem Krankenbett im Hospital wurden die Olympiazweite über 100 Meter und der Olympiasieger über 200 Meter von Sydney vernommen. Beide blieben bei ihrer Version des Unfallhergangs samt Vorgeschichte. Papagelopoulos forderte im Anschluß an die erste Vernehmung den Athener Staatsanwalt für Sportpolitische Angelegenheiten, Spyros Mouzakitis, auf, die Ermittlungen fortan zu leiten und schnellstmöglich einen Bericht zu verfassen.

Mittlerweile, im September 2004, wurden die Anschuldigungen gegen Leichtathletiktrainer Tsekos noch erweitert. Der Vorwurf lautete jetzt auch auf "Besitz, Lagerung und Handel mit verbotenen Substanzen"; denn bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Tsekos am 21. August 2004 beschlagnahmten zwei Beamte der griechischen Gesundheitsbehörde (EOF) rund 1.400 "Einheiten" von Anabolika und anderen Dopingsubstanzen.

Hinweise auf systematisches „Staatsdoping“

Gegen zwei angebliche Unfallzeugen und gegen sieben Ärzte des Krankenhauses wurden jetzt ebenfalls die Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage aufgenommen. Mouzakitis vernahm in den folgenden Monaten ungezählte Zeugen - und natürlich auch und unter Eid mehrmals die Hauptbeschuldigten Thanou, Kenteris und Tsekos. Innerhalb von knapp drei Monaten, für griechische Verhältnisse ungewöhnlich schnell, verfaßte Mouzakitis seine Untersuchungsergebnisse und legte diese seinem Vorgesetzten Papagelopoulos vor. Der geheime Bericht ging zudem an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß. Er beinhaltete nicht nur die Stellungnahme des Staatsanwalts zu den Vorwürfen gegen Tsekos, Thanou und Kenteris. Im Zuge der Ermittlungen kamen dem eifrigen Mouzakitis zudem genügend Informationen zu Ohren, die auf ein systematisches "Staatsdoping" in Griechenland hinwiesen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Oberstaatsanwalt Papagelopoulos entschloß sich, die Sache weiterzuverfolgen. Mit den Ermittlungen wurde im Frühjahr 2005 der Athener Untersuchungsrichter Andreas Karaflos beauftragt. Ihm eilt der Ruf eines "scharfen Hundes" voraus, was bei Staatsanwälten auch in Athen als Qualitätsmerkmal gilt. In der vergangenen Woche hat Karaflos in Athen seinen Bericht präsentiert. Er empfiehlt eine Anklage wegen der Vortäuschung eines Unfalls, der Falschaussage und des Meineids. Die sieben Ärzte des Krankenhauses sind aus dem Schneider. Damit ist das Ermittlungsverfahren offiziell abgeschlossen. Doch bevor es zur Eröffnung des Hauptverfahrens mit einer Terminansetzung kommt, wird noch einige Zeit vergehen. Die Empfehlung des Staatsanwaltes Karaflos wird nämlich jetzt noch einem Athener Richterrat vorgelegt. Erst das dreiköpfige Gremium entscheidet letztendlich über die Zulassung einer Anklage. In der Regel folgt der Richterrat den Empfehlungen des Staatsanwalts. Innerhalb der nächsten drei bis fünf Monate wird mit einer Entscheidung des Gremiums gerechnet.

Imbißstube in Hellenikon

Das ist der unvollkommene Stand der Dinge in Athen. Es gibt jedoch noch ein anderes laufendes Verfahren, bei dem Thanou und Kenteris um ihren angeblich guten Ruf kämpfen: vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Denn noch vor den Spielen soll sich das Sprinterduett dreimal Trainingstests entzogen haben, innerhalb von nur zwei Monaten in Tel Aviv, Chicago und eben Athen. Im Dezember 2004 sprach der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) eine provisorische Sperre aus. Im März hob eine Disziplinarkommission des griechischen Leichtathletikverbandes (Segas) diese vorläufige Sperre wieder auf. Die Schuld am Nichterscheinen zur Dopingprobe der Athleten wurde einzig ihrem Trainer Tsekos zugewiesen, "bei dem die Informationskette abriß". Gegen Tsekos wurde ein vierjähriges Berufsverbot als Leichtathletiktrainer verhängt. Er gilt seitdem in Hellas als Sündenbock. Gegen das Segas-Urteil legte wiederum die IAAF beim CAS Berufung ein.

Ekaterini Thanou hat ihre Karriere beendet. Kenteris trennte sich schon während der Olympischen Spiele von seinem langjährigen Coach Tsekos, der sich jetzt im Athener Küstenvorort Hellenikon über Wasser hält: Er hat eine Imbißstube eröffnet.

Quelle: F.A.Z., 22.11.2005, Seite 31
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