06.04.2006 · Das Stuttgarter Landgericht hat die 300.000-Euro-Schadenersatzklage von Grit Breuer gegen den Leichtathletik-Weltverband abgewiesen. Die Sprinterin müsse am Sitz der IAAF in Monaco klagen, sagte der Richter.
Grit Breuer ist mit ihren Schadensersatzforderungen gegen den Internationalen Leichtathletik- Verband (IAAF) gescheitert. Die 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts hat die Klage der früheren 400-Meter-Europameisterin am Donnerstag abgewiesen.
„Derartige Ansprüche sind am Sitz des Beklagten geltend zu machen“, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf bei der Urteilsverkündung und verwies auf die Geschäftsstelle der IAAF im Fürstentum Monaco. Breuer hatte 300.000 Euro vom Weltverband gefordert, da ihr wegen einer zweijährigen Sperre in der Affäre Katrin Krabbe wegen Medikamentenmißbrauchs von 1993 bis 1995 Einnahmen entgangen seien.
Digel: „Erster wichtiger Etappensieg“
„Es kann nicht sein, daß sich ein Kenianer an ein Gericht in Nairobi wendet, ein Südafrikaner in Kapstadt oder ein Amerikaner in New York“, erklärte Ruf. Die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren gelte hingegen nicht, da Breuer durch ihren Athletenpaß ein vertragsähnliches Verhältnis mit dem Weltverband habe.
Die 34jährige Breuer, die ihre Karriere im Dezember 2005 beendet hatte, war selbst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. „Wir müssen uns erst mit den Anwälten verständigen und die Urteilsbegründung abwarten“, sagte dafür ihr Lebensgefährte Thomas Springstein. Breuer kann innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel einlegen, um einen abermaligen Anlauf vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu machen. Zufrieden äußerte sich IAAF-Vizepräsident Helmut Digel (Tübingen) über das Urteil. „Wir hatten gehofft, daß die Entscheidung so ausfällt“, sagte er. „Für uns ist das ein erster wichtiger Etappensieg.“
„Katrin Krabbe hat viele Jahre gekämpft“
Beim Prozeßauftakt am 14. März hatte die IAAF einen Vergleichsvorschlag über 50.000 Euro abgelehnt. Der Vorsitzende Richter ließ keinen Zweifel daran, daß die Sperre für ihre Zeit unverhältnismäßig lang war. „Katrin Krabbe hat viele Jahre gekämpft. So wie es aussieht, wird es wieder so gehen“, sagte Breuer damals. Ihre langjährige Mitstreiterin hatte nach der Clenbuterol-Affäre in einem Vergleich 2001 1,5 Millionen Mark (770.000 Euro) von der IAAF erstritten.
Die IAAF hatte am 22. August 1993, dem Schlußtag der Weltmeisterschaften in Stuttgart, Breuer sowie ihre Sprintkolleginnen Katrin Krabbe und Manuela Derr wegen „unsportlichen Verhaltens“ für zwei weitere Jahre aus dem Verkehr gezogen. Zuvor hatte bereits der Rechtsausschuß des Deutsche Leichtathletik-Verbandes (DLV) eine Sperre wegen Medikamentenmißbrauchs von zwölf Monaten ausgesprochen. Im Urin des Trios waren Spuren des Kälbermastmittels Clenbuterol gefunden worden.
Breuer wird in der Auseinandersetzung mit der IAAF von René Gesse verteidigt, einem Anwalt der Leipziger Kanzlei von Peter-Michael Diestel. Der letzte DDR-Innenminister Diestel vertrat auch die Interessen von Breuers früherem Trainer Thomas Springstein im Aufsehen erregenden Prozeß in Magdeburg: Springstein war am 20. März vom dortigen Amtsgericht wegen „Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in besonders schwerem Fall“ zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.