Home
http://www.faz.net/-gub-10ztz
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bernhard Kohl Singen? Nicht genügend!

 ·  Bernhard Kohl, Lieferant zweier positiver Dopingproben bei der Tour de France, wird für zwei Jahre gesperrt. Bei seiner Anhörung gestand der gefallene Bergkönig wortreich nichts Neues - und zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Gestärkt durch ein Gläschen naturbelassenen Orangensaft sowie durch seinen deutschen Anwalt Siegfried Fröhlich ist Bernhard Kohl, der gefallene Bergkönig der Tour de France, am Montag im Wiener Haus des Sports in seine Anhörung vor der fünfköpfigen Rechtskommission der nationalen, also österreichischen, Anti-Doping Agentur (Nada) gegangen. Nach nicht ganz drei Stunden hatte der 27 Jahre alte Sportler alles gesagt, was er zu sagen hatte. Für die Kommission unter Vorsitz des Anwalts Gernot Schaar war das zu wenig, um von der vorgesehenen Höchststrafe für Doping Abstand zu nehmen.

Kohl wurde nach 45 Minuten dauernder Beratung wegen Dopings mit dem Epo-Präparat Cera rückwirkend vom 3. Juli an für zwei Jahre gesperrt. Alle danach erreichten Ergebnisse, also auch der dritte Tour-Gesamtrang, werden gestrichen. Zudem hat er die Verfahrenskosten (inklusive Orangensaft) in moderater Höhe von 3000 Euro zu bezahlen.

„Dann wäre das ein gutes Zeichen für den Sport, die Sportler“

Anders als bei seinem weinerlichen Doping-Geständnis am 15. Oktober, anlässlich dessen er umfassende Aufklärung versprochen hatte, wirkte Kohl diesmal gefasst. Vor der finalen Beratung der Kommission hatte er noch gehofft, dass seine Aussage „entsprechend gewürdigt wird. Dann wäre das ein gutes Zeichen für den Sport, die Sportler. Wenn nicht, werden wir in das leidige Thema des Schweigens zurückkommen.“

Nach dem Urteil war der Niederösterreicher, dem bei nachträglichen Kontrollen zweier bei der Tour de France abgegebener Dopingproben der Missbrauch des Blutverdickers Cera nachgewiesen worden war, vor allem „enttäuscht. Ich finde es schade, dass ich die gleiche Strafe bekomme wie jemand, der alles leugnet.“ Er habe bis auf ein Detail, das er wegen einer möglichen folgenden Gerichtsverhandlung nicht preisgeben wollte, definitiv dargelegt, wie es zur Beschaffung der Dopingmittel gekommen sei.

„Seine Auskünfte haben nicht genügt“

Zur Frage, ob er, wie angekündigt, Hintermänner seines Dopingvergehens genannt habe, wollte Kohl auf anwaltlichen Rat hin nichts sagen. In dieser Hinsicht wurde der Vorsitzende der Rechtskommission, Gernot Schaar, deutlich. „Seine Auskünfte haben nicht genügt. Er hat uns keine Namen genannt, nicht gesagt, wer seine Hintermänner sind. Damit war das Strafmaß klar.“ Kohls Geständnis habe nur betroffen, was durch die am 3. und 15. Juli abgelieferten positiven Tests ohnehin bewiesen gewesen wäre. Schaar: „Er hat uns nichts mitgeteilt, was eine Kronzeugenregelung ermöglicht hätte.“

Anwalt Fröhlich lobte seinen Klienten. Kohl habe „den Sprint der Sportler hin zum Geständnis“ gewonnen. Und Fröhlich rügte den „Sprint zur Rechtssprechung“. Zwischen dem Bekanntwerden der positiven Dopingtests (13. Oktober) und dem Schuldspruch seien schließlich nur etwas mehr als fünf Wochen zur Vorbereitung geblieben. Freilich hätten es auch nur drei Wochen sein können. Den ersten Anhörungstermin hatte Kohl wegen eines schon länger geplanten Urlaubs platzen lassen.

Urteil beruht auf einem Wada-Kodex, der erst 2009 in Kraft tritt

Fröhlich hatte immerhin genügend Zeit, um die Verteidigungsstrategie des ehemaligen Profis vom inzwischen aufgelassenen Team Gerolsteiner in zwei Richtungen zu entwickeln. So fragte er, ob die Tour de France durch den Streit der Tour-Organisation (Aso) mit dem Radsportweltverband (UCI) überhaupt dessen Gerichtsbarkeit unterliege. Und schließlich beruhe das Urteil auf dem neuen Kodex der Internationalen Antidoping-Agentur (Wada), der erst mit 1. Januar 2009 in Kraft trete.

Bezüglich der von Kohl nicht ausgeplauderten Details meinte Fröhlich, dass sein Mandant möglicherweise auch bei ander anderen Untersuchung befragt werden könne, und zwar im Zuge der Erhebungen wegen Dopings im Telekom- beziehungsweise T-Mobile-Team. Beschäftigt mit der Causa ist die Staatsanwaltschaft Freiburg. Kohl radelte 2005 und 2006 mit überschaubarem Erfolg für die Bonner.

„Nach Ablauf der Sperre kann man die Lizenz nicht verweigern“

Kohl will nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils über eine Berufung entscheiden. Weitere Instanzen wären die Unabhängige Schiedskommission in Österreich sowie der Internationale Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne. Die Frage, ob er nach Ablauf der Sperre in den Radsport zurückkehren will, konnte er daher am Montag nicht beantworten. Der österreichische Radsportverband, der durch seinen Generalsekretär Rudolf Massak bei der Anhörung vertreten war, würde ihm nichts in den Weg legen. „Nach Ablauf der Sperre kann man ihm die Lizenz nicht verweigern.“

Dass Kohl, wie ursprünglich ventiliert, schon jetzt in Antidoping-Maßnahmen des ÖRV eingebunden wird, kann sich Massak nach Kohls Zurückhaltung vor dem Rechtsausschuss jedenfalls nicht vorstellen. Kohls Manager Stefan Matschiner, wegen etlicher Kontakte zu einschlägig belasteten Sportlern selbst diversen Verdächtigungen ausgesetzt, weilte am Montag übrigens nicht an der Seite seines Schützlings. Matschiner erfuhr in Amsterdam von der Sperre Kohls und war selbstredend ebenfalls enttäuscht. „Ich hätte sehr wohl gehofft, dass seine kooperative Haltung strafmildernd gewürdigt wird. Aber ich war nicht dabei, kann deshalb nicht mehr dazu sagen.“

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Vorbei an Ronaldo

Von Peter Penders

Ein Dortmunder stand in dieser Saison in der Champions League in allen Spielen von An- bis Abpfiff auf dem Platz und wird noch einen weiteren Rekord aufstellen. Der Bundestrainer ist darüber wohl am meisten verblüfft - oder erleichtert. Mehr 4

Ergebnisse, Tabellen und Statistik