21.08.2004 · Die Ad-hoc-Kammer des Sportgerichtshofs hat bei ihrer Entscheidung der Aberkennung der Goldmedaillen für die deutschen Vielseitigkeitsreiter nicht die Umstände des Ritts von Bettina Hoy gewürdigt.
Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) hat bei ihrer Entscheidung der Aberkennung der Goldmedaillen für die deutschen Vielseitigkeitsreiter nicht die Umstände des umstrittenen Ritts von Bettina Hoy gewürdigt.
Dieser hatte ihr keinen Vorteil gegenüber der Konkurrenz eingebracht. Die CAS-Kammer setzte sich lediglich mit den formalen Kriterien auseinander. Als oberstes Schiedsgericht des Sport hatte die Kammer lediglich darüber zu entscheiden.
Die drei Richter aus Südafrika, Griechenland und Kanada sprachen der Berufungskammer (Appeal Committee) des Reiter-Weltverbandes FEI nach dessen Artikeln 163.6.1 und 170.2.1 das Recht ab, eine Tatsachenentscheidung seiner Wettkampf-Jury (Ground Jury) außer Kraft zu setzen.
Die Entscheidung der FEI-Berufungskammer wird vom CAS nachträglich für „null und nichtig“ erklärt und das Votum der Wettkampf-Jury wieder in Kraft gesetzt. Damit folgten die CAS-Richter der Auffassung der protestierenden NOKs aus Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten, die gegen den Weltverband geklagt hatten.