28.11.2007 · „Auffällig stimmig und glatt“ seien manche Aussagen, so der Richter. Trotzdem hat das Landgericht Karlsruhe den früheren Chef des Energiekonzerns ENBW Utz Claassen freigesprochen. Claassen hatte Politiker auf Konzernkosten zu Spielen bei der Fußball-WM eingeladen.
Von Joachim Jahn, KarlsruheDas Landgericht Karlsruhe hat den früheren Vorstandschef des Energieversorgers ENBW, Utz Claassen, vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. Die Versendung von Gutscheinen für Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 habe vorrangig dem Sponsorenkonzept des Unternehmens gedient, sagte der Vorsitzende Richter Hans Fischer am Mittwoch zur Begründung.
„Unbehagen“ habe seiner Wirtschafsstrafkammer allerdings Claassens Verteidigungsargument bereitet, das besonders umstrittene Geschenk an den Staatssekretär im Bundesumweltministerium Matthias Machnig (SPD) habe auf einem Versehen der ENBW-Protokollabteilung beruht. Demnach waren bei einem Zahnarztbesuch Urkundemappen heruntergefallen und durcheinandergeraten.
„Auffällig stimmig und glatt“
Die Aussagen der Sekretärinnen seien „auffällig stimmig und glatt“ gewesen und in Gegenwart immer desselben Rechtsbeistands geäußert worden, rügte Fischer. Diese Version der Geschehnisse sei „am wenigsten plausibel“ und wäre, wenn sie zutreffen sollte, ein „verdammter Zufall“ gewesen.
Claassen sprach anschließend von einem „Freispruch allererster Klasse“. Das Urteil sei zugleich ein „großer Sieg für den Sport und das Sportsponsoring“ in Deutschland, sagte er anschließend in einer improvisierten Pressekonferenz auf der Gerichtstreppe im Beisein eines Medienberaters, der keine Nachfragen zuließ. Damit sei auch künftig ein angemessener Umgang zwischen Politik und Wirtschaft möglich.
Anklage „grandios gescheitert“?
Der ehemalige Unternehmenschef unterstrich, er habe sich auf das Angebot der Staatsanwaltschaft zu einem „Ablasshandel“ und „Freikauf“ nicht einlassen wollen. Diese sei mit ihrer Anklage nun „grandios gescheitert“. Ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde kündigte hingegen an, die Einlegung einer Revision prüfen. Es bestehe ein Bedürfnis nach höchstrichterlicher Klärung, ob „Klimapflege“ im Rahmen des Sportsponsorings wirklich nicht strafbar sei.
Der Kammervorsitzende Fischer erinnerte daran, dass er hinsichtlich der sechs Kartengutscheine für Mitglieder der Landesregierung von Baden-Württemberg ohnehin nie an eine Straftat geglaubt hatte. Deren Anwesenheit im Stadion habe zu ihren Repräsentationsaufgaben gehört, und ohnehin hätten sie dafür ein eigenes Ticketkontingent zur Verfügung gehabt. Fischer warf der Staatsanwaltschaft vor, von diesem Vorwurf nicht früher abgerückt zu sein.
„Das hat man auch bei Siemens falsch verstanden“
Hinsichtlich des Weihnachtspräsents für Staatssekretär Machnig habe sich das Gericht hingegen durch eine eigene Beweisaufnahme ein Bild machen wollen. Doch dabei sei klar geworden, dass sich das „Hauptmotiv“ auch für diese Einladung im Rahmen des offiziellen Sponsorenkonzepts gehalten habe. Der Vorsitzende berief sich maßgeblich auf Vorgaben des Bundesgerichtshofs, die dieser kürzlich in einem kommunalpolitischen Fall aus Wuppertal nach der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts durch den Bundestag gemacht hatte.
Fischer hielt Claassen in einer Schlussbemerkung vor, für seine Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft habe es keinerlei Anlass gegeben. Deren eigener Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen sei wiederum „exotisch“ gewesen. Der Vorsitzende hob hervor, eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage wäre für ihn nicht in Betracht gekommen. Das Vertrauen der Bevölkerung sei durch diese Vorgehensweise in einigen Wirtschaftsstrafverfahren zu sehr beeinträchtigt worden. Fischer widersprach aber auch der These der Verteidigung, „Kontaktpflege“ sei nicht strafbar. „Das hat man auch bei Siemens falsch verstanden.“
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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