Home
http://www.faz.net/-gtm-vymc
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

WM-Ticketaffäre „Unbehagen“ nach Claassens Freispruch

28.11.2007 ·  „Auffällig stimmig und glatt“ seien manche Aussagen, so der Richter. Trotzdem hat das Landgericht Karlsruhe den früheren Chef des Energiekonzerns ENBW Utz Claassen freigesprochen. Claassen hatte Politiker auf Konzernkosten zu Spielen bei der Fußball-WM eingeladen.

Von Joachim Jahn, Karlsruhe
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Das Landgericht Karlsruhe hat den früheren Vorstandschef des Energieversorgers ENBW, Utz Claassen, vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. Die Versendung von Gutscheinen für Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 habe vorrangig dem Sponsorenkonzept des Unternehmens gedient, sagte der Vorsitzende Richter Hans Fischer am Mittwoch zur Begründung.

„Unbehagen“ habe seiner Wirtschafsstrafkammer allerdings Claassens Verteidigungsargument bereitet, das besonders umstrittene Geschenk an den Staatssekretär im Bundesumweltministerium Matthias Machnig (SPD) habe auf einem Versehen der ENBW-Protokollabteilung beruht. Demnach waren bei einem Zahnarztbesuch Urkundemappen heruntergefallen und durcheinandergeraten.

„Auffällig stimmig und glatt

Die Aussagen der Sekretärinnen seien „auffällig stimmig und glatt“ gewesen und in Gegenwart immer desselben Rechtsbeistands geäußert worden, rügte Fischer. Diese Version der Geschehnisse sei „am wenigsten plausibel“ und wäre, wenn sie zutreffen sollte, ein „verdammter Zufall“ gewesen.

Claassen sprach anschließend von einem „Freispruch allererster Klasse“. Das Urteil sei zugleich ein „großer Sieg für den Sport und das Sportsponsoring“ in Deutschland, sagte er anschließend in einer improvisierten Pressekonferenz auf der Gerichtstreppe im Beisein eines Medienberaters, der keine Nachfragen zuließ. Damit sei auch künftig ein angemessener Umgang zwischen Politik und Wirtschaft möglich.

Anklage „grandios gescheitert“?

Der ehemalige Unternehmenschef unterstrich, er habe sich auf das Angebot der Staatsanwaltschaft zu einem „Ablasshandel“ und „Freikauf“ nicht einlassen wollen. Diese sei mit ihrer Anklage nun „grandios gescheitert“. Ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde kündigte hingegen an, die Einlegung einer Revision prüfen. Es bestehe ein Bedürfnis nach höchstrichterlicher Klärung, ob „Klimapflege“ im Rahmen des Sportsponsorings wirklich nicht strafbar sei.

Der Kammervorsitzende Fischer erinnerte daran, dass er hinsichtlich der sechs Kartengutscheine für Mitglieder der Landesregierung von Baden-Württemberg ohnehin nie an eine Straftat geglaubt hatte. Deren Anwesenheit im Stadion habe zu ihren Repräsentationsaufgaben gehört, und ohnehin hätten sie dafür ein eigenes Ticketkontingent zur Verfügung gehabt. Fischer warf der Staatsanwaltschaft vor, von diesem Vorwurf nicht früher abgerückt zu sein.

„Das hat man auch bei Siemens falsch verstanden“

Hinsichtlich des Weihnachtspräsents für Staatssekretär Machnig habe sich das Gericht hingegen durch eine eigene Beweisaufnahme ein Bild machen wollen. Doch dabei sei klar geworden, dass sich das „Hauptmotiv“ auch für diese Einladung im Rahmen des offiziellen Sponsorenkonzepts gehalten habe. Der Vorsitzende berief sich maßgeblich auf Vorgaben des Bundesgerichtshofs, die dieser kürzlich in einem kommunalpolitischen Fall aus Wuppertal nach der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts durch den Bundestag gemacht hatte.

Fischer hielt Claassen in einer Schlussbemerkung vor, für seine Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft habe es keinerlei Anlass gegeben. Deren eigener Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen sei wiederum „exotisch“ gewesen. Der Vorsitzende hob hervor, eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage wäre für ihn nicht in Betracht gekommen. Das Vertrauen der Bevölkerung sei durch diese Vorgehensweise in einigen Wirtschaftsstrafverfahren zu sehr beeinträchtigt worden. Fischer widersprach aber auch der These der Verteidigung, „Kontaktpflege“ sei nicht strafbar. „Das hat man auch bei Siemens falsch verstanden.“

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Fußball
 Bundesliga 
 2. Bundesliga 
  Verein Sp Diff Pkt.  
1.  Logo: Borussia Dortmund
Borussia Dortmund   21  32   46 Gleichheit zur Vorwoche
2.  Logo: Bayern München
Bayern München   21  35   44 Gleichheit zur Vorwoche
3.  Logo: Bor. Mönchengladbach
Bor. Mönchengladbach   21  22   43 Verbesserung zur Vorwoche
4.  Logo: FC Schalke 04
FC Schalke 04   21  18   41 Verschlechterung zur Vorwoche
5.  Logo: Werder Bremen
Werder Bremen   21  -1   33 Gleichheit zur Vorwoche
6.  Logo: Bayer Leverkusen
Bayer Leverkusen   21  0   31 Gleichheit zur Vorwoche
7.  Logo: Hannover 96
Hannover 96   21  -2   31 Gleichheit zur Vorwoche
8.  Logo: VfL Wolfsburg
VfL Wolfsburg   21  -11   27 Verbesserung zur Vorwoche
9.  Logo: VfB Stuttgart
VfB Stuttgart   21  3   26 Verbesserung zur Vorwoche
10.  Logo: 1899 Hoffenheim
1899 Hoffenheim   21  -2   25 Verschlechterung zur Vorwoche
11.  Logo: 1. FC Köln
1. FC Köln   20  -11   24 Verschlechterung zur Vorwoche
12.  Logo: FSV Mainz 05
FSV Mainz 05   21  -6   23 Verbesserung zur Vorwoche
13.  Logo: Hamburger SV
Hamburger SV   20  -9   23 Verschlechterung zur Vorwoche
14.  Logo: 1. FC Nürnberg
1. FC Nürnberg   20  -12   21 Gleichheit zur Vorwoche
15.  Logo: Hertha BSC
Hertha BSC   21  -11   20 Gleichheit zur Vorwoche
16.  Logo: 1. FC Kaiserslautern
1. FC Kaiserslautern   21  -11   18 Gleichheit zur Vorwoche
17.  Logo: FC Augsburg
FC Augsburg   20  -14   17 Gleichheit zur Vorwoche
18.  Logo: SC Freiburg
SC Freiburg   21  -20   17 Gleichheit zur Vorwoche

1899 Hoppenheim

Von Michael Horeni

Wer eine Viertelmilliarde in sein Hobby steckt, will mehr als den besten Platz im Stadion. Doch Dietmar Hopp wird derzeit zum Problem für seinen Klub TSG Hoffenheim. Mehr 3 9

Ergebnisse, Tabellen und Statistik