12.11.2007 · Der frühere ENBW-Chef Claassen steht vor Gericht, weil er Politikern Freikarten zur Fußball-WM schickte. Korruption zu bekämpfen ist ehrenhaft. Aber die Vorstellung, der Hauptsponsor dürfe nicht auch ein paar Politiker einladen, ist weltfremder Purismus. Joachim Jahn kommentiert.
Von Joachim JahnBei allem Respekt vor der Justiz und vor dem hehren Anliegen von Politik und Gesellschaft, Korruption in Staat und Wirtschaft zu bekämpfen: Einen Strafprozess wie den gegen den einstigen ENBW-Chef Utz Claassen kann man sich wohl nur in Deutschland vorstellen. Seit einer Woche steht der frühere Energiemanager nun vor dem Landgericht Karlsruhe, angeklagt wegen mutmaßlicher Vorteilsgewährung. Der Vorwurf: der Versand von Gutscheinen für Freikarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 an eine Handvoll von Politikern in Bund und Land.
Nicht, dass man jede Einlassung Claassens vor Gericht über den Einfluss einer Zahnarztbehandlung auf seine Auswahl der inkriminierten Weihnachtspräsente glauben müsste. Oder jedes Detail seiner Schilderung, der zufolge das besonders heikle Freiticket für einen Staatssekretär im Bundesumweltministerium ein Versehen seiner Protokollabteilung gewesen sei - "den Damen" seien nämlich in der Arztpraxis die Unterschriftenmappen heruntergefallen. Und dabei seien die gelben Klebezettelchen durcheinandergeraten, auf denen das jeweilige Geschenk vermerkt gewesen sei.
Altpreußische Anschauungen von Tugend und Moral
Dennoch: Wenn am Ende der Hauptverhandlung eine Verurteilung stünde, schiene dies schier aberwitzig. Nun gilt Claassen zwar nicht gerade jedem in Wirtschaft, Medien und Justiz als geborener Sympathieträger. Aber die Vorstellung, dass der offizielle Hauptsponsor eines internationalen Sportereignisses mit seinen 14.000 Karten nicht auch ein paar Politiker des Gastgeberlandes in die Stadionlogen einladen dürfte (und dies ohne jede Heimlichkeit, wie sie zur Vergabe von Bakschisch dazugehört), ist weltfremder Purismus. Eine solche Anschuldigung geht selbst noch über altpreußische Anschauungen von Tugend und Moral hinaus.
Staatsanwälten und Richtern ist da nicht einmal ein Vorwurf zu machen. Schon innerhalb des verschachtelten Justizsystems gingen zwar die Ansichten darüber auseinander, inwieweit - allerdings nicht: ob - gegen Claassen ein handfester Tatverdacht besteht. Schuld an dieser obstrusen Anklage ist jedoch der Bundestag, der vor genau zehn Jahren das Strafrecht gegen Korruption deutlich verschärft hat. Wer solche weitgefassten Gesetze sät, wird über kurz oder lang auch entsprechende Verurteilungen ernten.
Gegenleistung nicht mehr erforderlich
Denn seither macht sich bereits strafbar, wer bloße „Klimapflege“ betreibt. Der an sich berechtigte Gedanke dahinter: Schon das "Anfüttern" von Amtsträgern oder Geschäftspartnern mit kleinen Gefälligkeiten bringe diese nach und nach in gefährliche Abhängigkeit. Als kriminelle Vorteilsgewährung gilt es seither bereits, wenn einem Staatsdiener - vom Beamten bis zum Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat eines kommunalen Müllentsorgers - „für die Dienstausübung“ ein beliebiger Vorteil zugewendet wird. Dass der Amtsträger dafür eine Gegenleistung gewährt (Juristen nannten dies bis zu der Reform „Unrechtsvereinbarung“), ist ausdrücklich nicht mehr erforderlich. Und dass er dafür seine Dienstpflichten verletzt, erst recht nicht - denn dann läge sogar eine Bestechung vor, die noch strenger bestraft wird.
Man darf Claassen und seinen Verteidigern getrost unterstellen, dass sie der besseren Wirkung in der Öffentlichkeit zuliebe den Unterschied zwischen beiden Delikten gezielt verwischen. Wenn der frühere Konzernchef sagt: „Die Annahme, ein halbes Landeskabinett könne käuflich sein, liegt für mich außerhalb meiner Vorstellungskraft“, klingt das zwar im ersten Moment rundum überzeugend. Doch in Wirklichkeit zerschlägt er mit diesen populistischen Argumenten einen Popanz, den selbst Ankläger und Richter zweier Instanzen in Baden-Württemberg nie aufgestellt haben.
Effiziente Kontrollen sind wichtig
Auch sonst scheint Claassen aus Prozessen gegen prominente Manager gelernt zu haben: Ein bekannter Presserechtsanwalt verfolgt im Saal demonstrativ jeden Satz, den die Staatsanwälte sagen - selbst in den Pausen (und prüft anschließend sicher auch jeden Zeitungsbericht genau). Und mit einer Art vorweggenommenem Schlussplädoyer seiner Verteidiger hat Claassen versucht, die Berichte über die Prozesseröffnung mit seiner eigenen Sicht der Dinge zu prägen.
Die immer neuen Erkenntnisse aus dem Korruptionssumpf beim Elektrokonzern Siemens unterstreichen, wie wichtig effiziente Kontrollen und Sanktionen gegen Schmiergeldzahlungen sind. Doch darf die westliche Welt in ihrer Sittenstrenge selbst gegenüber Geschäftspraktiken in fremden Kulturkreisen und fernen Ländern nicht über das Ziel hinausschießen. Trotzdem hat die Bundesregierung kürzlich einen Entwurf vorgelegt, um das Strafrecht gegen Korruption abermals strenger zu fassen. Damit sollen Vorgaben unter anderem der EU in deutsches Recht überführt werden.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat deshalb zu Recht davor gewarnt, die Strafjustiz zum "Oberaufseher für die Wirtschaft" zu machen und diese „mit uferlosen Strafdrohungen zu überziehen“. Ein renommierter Strafverteidiger drohte jüngst sogar, künftig könne ein Arbeitnehmer schon bei einem bloßen Verstoß gegen Verhaltensrichtlinien im Betrieb vor dem Strafrichter landen.
Die kleinen hängt man und die großen läßt man laufen ?
Lars Kröhnert (lars.kroehnert)
- 12.11.2007, 17:14 Uhr
Das Problem hierbei ist nicht...
Michael Fichtner (ebaristo)
- 12.11.2007, 19:15 Uhr
Es passt alles zusammen: Rauchverbot, ...
K. Peter Luecke (microplan2002)
- 12.11.2007, 19:30 Uhr
Vorbildwirkung muß gewahrt werden - Verurteilung zwingend
Bernd Guido Mau (BerndGuido)
- 13.11.2007, 14:26 Uhr
Diskussion hier geht vielfach am Sachverhalt vorbei!
K. Peter Luecke (microplan2002)
- 14.11.2007, 13:18 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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