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Wettskandal Hoyzer-Anwalt plädiert für Bewährungsstrafe

15.11.2005 ·  Bei den Abschlußplädoyers im Prozeß zum Fußballwettskandal hat die Staatsanwaltschaft für Dominik Marks zwei Jahre Haft gefordert. Für Robert Hoyzer beantragte sie eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

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Anwalt Thomas Hermes will einen Gang seines Mandanten Robert Hoyzer ins Gefängnis verhindern und plädierte am neunten Tag des Strafprozesses im Wett- und Manipulationsskandal für eine Bewährungsstrafe.

„Die Höhe der Freiheitsstrafe sollte unter der Forderung der Staatsanwaltschaft bleiben und zur Bewährung ausgesetzt werden“, sagte Hermes vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine zweijährige Freiheitsstrafe für Hoyzer beantragt, die als Bewährungsstrafe mit einer dreijährigen Laufzeit ausgesetzt werden könnte.

„Ich möchte eine zweite Chance“

Zuvor hatte Anwalt Hermes betont, daß der ehemalige Schiedsrichter Hoyzer im Wettskandal „kein Mittäter“, sondern „ein Gehilfe“ gewesen sei. Von Gleichgesinnten, wie der Hauptangeklagte Ante Sapina es bezeichnet hatte, könne nicht die Rede sein. Hoyzer betonte abermals, daß die zweiwöchige Untersuchungshaft für ihn die „schwierigste Zeit seines Lebens“ gewesen sei. In einer abschließenden Erklärung entschuldigte er sich mit belegter Stimme bei seiner Familie und dem deutschen Fußball und bat das Gericht: „Ich möchte eine zweite Chance.“

Die Anwälte des als Drahtziehers geltenden Ante Sapina forderten für ihren Mandanten Freispruch. „Es gibt keine Straftat, weil es keine Täuschung gab“, begründete Anwalt Klaus Gedat die Forderung. Gemäß der damaligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des geschädigten Wettanbieters Oddset sei das Manipulieren von Fußballspielen nicht strafbar gewesen. Dies sei erst durch eine Änderung der Regularien im Sommer 2005 eingeleitet worden. Im Falle einer Verurteilung von Ante Sapina forderte der Anwalt eine zweijährige Bewährungsstrafe plus einer Geldstrafe.

Urteil am Donnerstag

Für Antes Brüder Filip und Milan Sapina plädierten die Rechtsbeistände ebenfalls auf Freispruch, da es keine Haupttat gegeben habe. Im Falle einer Verurteilung jedoch solle das Strafmaß unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Maß bleiben. Die hatte Bewährungsstrafen mit einer Laufzeit von drei Jahren für die Brüder gefordert.

Der frühere Schiedsrichter Dominik Marks ließ durch seine Anwältin ebenfalls auf Freispruch plädieren. Sollte doch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, dürfe diese, so Anwältin Astrid Koch, nicht länger als ein Jahr dauern und müsse zur Bewährung ausgesetzt werden. Neben der Staatsanwaltschaft haben auch die Anwälte von Ante Sapina und Robert Hoyzer bezüglich der Entscheidung des Gerichts Anträge auf zusätzliche Beweisaufnahmen gestellt. Richterin Gerti Kramer kündigte an, daß der zehnte Prozeßtag am Donnerstag um 13.00 Uhr beginnt. Dann sollen die Urteile gesprochen werden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, sid und AP
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