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Volksverhetzung NPD-Chef Voigt zu sieben Monaten verurteilt

24.04.2009 ·  Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand Voigt und zwei weitere Funktionäre für schuldig, zur Fußball-WM eine rassistische Flugschrift verfasst zu haben.

Von Peter Carstens, Berlin
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Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sieben Monate Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtgericht Berlin-Tiergarten befand Voigt und zwei weitere Funktionäre der rechtsextremen Partei für schuldig, im Jahre 2006 zur Fußballweltmeisterschaft eine Flugschrift mit rassistischen und beleidigenden Darstellungen und Auffassungen verfasst zu haben.

Dabei sei insbesondere der farbige Nationalspieler Patrick Owomoyela herabgewürdigt, diffamiert und in seiner Ehre verletzt worden, der nach Auffassung der Richterin gemeinsam mit der Parole „Weiß - nicht nur eine Trikotfarbe“ auf dem WM-Flyer dargestellt wurde.

Kampagne für eine „weiße Weste“ im Fußball

Die Anwälte Voigts sowie der ebenfalls verurteilten NPD-Funktionäre Klaus Beier und Frank Schwerdt hatten auf Freispruch plädiert und geltend gemacht, es sei Owomoyela gar nicht abgebildet gewesen und es habe sich um eine Kampagne gegen die Globalisierung und für eine „weiße Weste“ im Fußball gehandelt, also einen korruptionsfreien Sport.

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand Voigt und zwei weitere Funktionäre für schuldig, zur Fußball-WM 2006 eine rassistische Flugschrift verfasst zu haben.

Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Der Nationalspieler mit der Nummer 25, Owomoyela, sei „geradezu an den Pranger gestellt“ worden. Die NPD habe „Teile der Bevölkerung zu Willkürmaßnahmen aufgefordert, nämlich den Ausschluss des deutschen Nationalspielers dunkler Hautfarbe von der Nationalmannschaft.

Neben Voigt erhielt auch Beier sieben Monate Haft, Schwerdt wurde zu zehn Monaten verurteilt. Die Strafen wurde auf Bewährung ausgesetzt und die Verurteilten müssen an Unicef eine Geldzahlung von jeweils zweitausend Euro leisten.

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