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Sportwetten Der Fußball hofft auf 300 Millionen Euro

12.09.2010 ·  Wenn private Sportwettenanbieter zugelassen werden, könnten die Klubs profitieren. Doch ob wirklich andere Zeiten anbrechen, ist nicht sicher. Denn die Verfechter des Monopols sind alles andere als chancenlos.

Von Christoph Becker und Michael Ashelm
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Welch ein Jubel im deutschen Profi-Fußball. Als am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Sportwettenmonopol kippte, freute sich nicht nur Bayern-Vorstandstandschef Karl-Heinz Rummenigge „außerordentlich“. Kein Wunder, angesichts der Aussicht auf 300 Millionen Euro, die Wettanbieter nach Schätzungen von Experten künftig für Werbung auf Trikots und Banden investieren würden. Rummenigge hofft nun auf die „Chancengleichheit gegenüber spanischen, englischen und italienischen Klubs“.

Noch vor vier Jahren mussten die Spieler von Werder Bremen und 1860 München mit dem Schriftzug „we win“ auf der Brust auflaufen, weil die Verwaltungsgerichte mit Verweis aufs staatliche Glücksspielmonopol die Werbung für den sehr ähnlich klingenden Namen eines Sportwettenanbieters untersagt hatten. Den Klubs entgingen Werbeeinnahmen in Millionenhöhe – im Gegensatz zu Real Madrid, die vom gleichen Unternehmen zurzeit jährlich 15 Millionen Euro kassieren.

Doch ob nun wirklich andere Zeiten im deutschen Fußball anbrechen, ob private Sportwettenanbieter künftig zugelassen werden, ist in den Tagen nach dem Luxemburger Urteil längst nicht sicher. Die Entscheidung darüber fällt in Runden der Staatssekretäre und Ministerpräsidenten, die einen neuen Glücksspielstaatsvertrag aushandeln werden. Klar ist nur: Die Verfechter des Monopols sind alles andere als chancenlos.

Die Wege zwischen den Lottogesellschaften der Länder und den Politikern sind häufig nicht weit. Unter den Ministerpräsidenten ist mancher, der sich wie der Rheinland-Pfälzer Kurt Beck (SPD) als Freund einer Fortführung des Monopols zu erkennen gibt. Und das bedeutet auch: Um die Hoffnung auf die Werbemillionen nicht schon wieder fahren lassen zu müssen, bedarf es deutlicher Anstrengungen hinter den politischen Kulissen.

„Ein Großteil des Marktes basiert auf Spielplänen“

Christian Seifert, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga (DFL), führt in diesen Tagen gemeinsam mit Michael Vesper, Generalsekretär des Deutschen Olympischen Sportbunds, Gespräche in den Staatskanzleien diverser Landesregierungen. Kernpunkt ihrer Argumente: Die Deutschen wetten auf den Sport – aber nicht beim staatlichen Spiel „Oddset“, dessen Umsätze seit Jahren rückläufig sind, sondern wegen der deutlich besseren Quoten im Internet und in den Wettbuden der Innenstädte, in denen Wetten ausländischer Anbieter vermittelt werden. 95 Prozent der Umsätze laufen an „Oddset“ und dem deutschen Fiskus vorbei.

Doch sollten die Argumente nicht verfangen, bleibt das „Oddset“-Monopol bestehen, hat die DFL Pläne in der Schublade, wie sie mittelbar Nutzen aus dem Wettgeschäft ziehen könnte: mit einer Lizenzgebühr für die Nutzung ihrer Spielpläne. „Ein Großteil eines Sieben-Milliarden-Euro-Marktes basiert auf den Spielplänen, ohne dass der Sport partizipiert“, sagt Seifert.

„Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung“

Grundlage für die Position der DFL ist ein höchstrichterlicher Spruch aus Großbritannien. Im April hatte der High Court in London entschieden, dass Spielpläne vom Urheberrecht geschützt sind. Demnach müssten Wettanbieter und auch Zeitungen Zahlungen leisten oder anderweitig Einigung herbeiführen, wenn sie diese Spielpläne nutzen wollten. Geklagt hatten die englische und die schottische Premier League und die jeweiligen Profiliga-Verbände unterhalb der höchsten Spielklassen gegen den Internetkonzern Yahoo.

„Bei der Erstellung der Spielpläne sind langjährige Erfahrung, geistige Leistungen und ein ganz spezielles Fachwissen nötig“, lautete damals die Begründung. „Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass eine Liga-Organisation als Mitveranstalter signifikante Leistungen erbringt und deshalb Rechte am Wettbewerb hält. Wir leiten daraus ab, dass man den Spielplan nicht ohne unsere Zustimmung nutzen darf“, sagt nun Seifert.

„Wir drohen nicht, sondern stellen fest“

Doch die Rechtslage in diesem ganz speziellen Fall ist bislang keinesfalls geklärt. Dagegen steht eine Entscheidung des EuGH von 2004, der das Urheberrecht für Spielpläne im Sport für nicht schützenswert hielt. Dennoch sieht die DFL das Veranstalterschutzrecht als Pfund, um auf eine Öffnung des Sportwettenmarktes hinzuwirken und ihre Position zu stärken.

Bliebe der bestehende Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form bestehen, wäre vorstellbar, den staatlichen Sportwettenanbieter „Oddset“ auf Zahlung einer Lizenzgebühr für die Nutzung der Spielpläne zu verpflichten – wenn die Gerichte mitmachten. Dies würde für „Oddset“ eine hohe finanzielle Belastung darstellen, auch wenn derzeit niemand sagen will, wie viel das Urheberrecht an den Spielplänen wert sein soll. Als Drohung will Seifert die DFL-Pläne nicht verstanden wissen. „Wir drohen nicht, sondern stellen fest, dass es so nicht weiter gehen kann“, sagt er.

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