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Platzstürme und Pyrotechnik Vereine wehren sich gegen Strafen

 ·  Fortuna Düsseldorf will das vom DFB-Kontrollausschuss beantragte „Geisterspiel“ und die Geldstrafe von 100 000 Euro nicht hinnehmen. Auch andere nach Fan-Ausschreitungen bestrafte Vereine legen Einsprüche ein.

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© dpa Zuschauer auf dem Platz sind kein Grund für ein Geisterspiel: Findet die Vereinsführung von Fortuna Düsseldorf

Mehrere von Fan-Ausschreitungen betroffenen Fußball-Vereine wehren sich gegen die drohenden Strafen. Fortuna Düsseldorf, Bayern München, Dynamo Dresden, der Karlsruher SC und Jahn Regensburg haben nach Angaben eines Sprechers des Deutschen Fußball-Bundes vom Montag dem Antrag des Kontrollausschusses auf Zuschauerausschlüsse und Geldstrafen nicht zugestimmt. Eine Fristverlängerung bis zu diesem Dienstag beantragten Hertha BSC, der 1. FC Köln und Eintracht Frankfurt.

Das DFB-Sportgericht urteilt unter anderem über die Folgen des Skandalspiels von Düsseldorf gegen Hertha. Offen ist, ob das Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung oder im Einzelrichterverfahren entscheidet. Diese Woche ist mit Urteilen jedenfalls nicht mehr zu rechnen.

Bundesliga-Aufsteiger Düsseldorf und Zweitliga-Absteiger Karlsruhe sollen nach Platzstürmen in beziehungsweise nach den Relegationsspielen ihr erstes Heimspiel der neuen Saison unter Ausschluss der Öffentlichkeit und zusätzlich Geldstrafen bezahlen austragen.

Hertha, Köln und Frankfurt dürften gemäß Antrag maximal 15.000 Karten an ihre Anhänger zuzüglich 5000 Karten an die Gäste-Fans verkaufen dürfen. Zudem sollen die Vereine jeweils 50.000 Euro Strafe bezahlen. Zweitligavertreter Dresden soll beim ersten Heimspiel lediglich 10.000 Karten an seine Anhänger und 3000 Karten an die Gästeanhänger verkaufen dürfen und hatte bereits am Freitag Widerstand angekündigt.

Wegen des unerlaubten Abbrennens von Pyrotechnik drohen Bayern München 40.000 Euro Strafe, Jahn Regensburg 10.000 Euro.

Am härtesten bestraft werden soll die Fortuna vor allem für das schlagzeilenträchtige Relegationsspiel vom 15. Mai gegen Hertha, das eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht und dem DFB-Bundesgericht nach sich gezogen hatte: Hier fordert der Kontrollausschuss, dass die Düsseldorfer ihre erste Heimbegegnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und darüber hinaus 100.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Dagegen legte die Fortuna am Montag Widerspruch ein.

Das Relegations-Rückspiel hatte wegen Einsatzes von Pyrotechnik und eines Platzsturms insgesamt dreimal unterbrochen werden müssen. Auch Hertha will seine Strafe nicht akzeptieren. „Wir halten diesen Antrag des Kontrollausschusses für vollkommen unangemessen und nicht hinnehmbar“, hatte Manager Michael Preetz bereits vergangene Woche den Widerstand der Berliner angekündigt.

Geisterspiel und Geldstrafe

Im Fall des KSC geht es nicht nur um ein „Geisterspiel“, sondern auch um 15.000 Euro Geldstrafe. Der DFB will Vorfälle aus vier Rückrunden-Spielen und den beiden Relegationsspielen gegen Jahn Regensburg ahnden. „Wir hoffen, dass die Argumente, die wir vorgebracht haben, zu mehr Verständnis aufseiten des DFB sowie einer veränderten Bewertung der Situation führen und damit letztlich zur Abwendung des drohenden Geisterspiels führen werden“, sagte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther.

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