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Kommentar Im Strafraum

15.12.2006 ·  Seit dem Spruch des Bundesgerichtshofes ist klar: Manipulierende Zocker und bestochene Schiedsrichter agieren nicht im rechtsfreien Raum. Sie sind Betrüger. Ein Kommentar von Michael Horeni.

Von Michael Horeni
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Der Sport schrie so laut auf, als hätte sich ausgerechnet Hartmut Schneider eine Tätlichkeit zuschulden kommen lassen. Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, war nur einer von vielen, die das Plädoyer des renommierten Juristen und Bundesanwalts in der Revision des Hoyzer-Prozesses vor zwei Wochen als grobes Foul empfanden, nämlich als Schlag ins Gesicht.

Schneider vertrat die Überzeugung, daß die sechs Angeklagten, die gestanden haben, gemeinschaftlich Fußballspiele verschoben und damit Wetten um Abermillionen manipuliert zu haben, freizusprechen seien. Ihr Fall entspreche nicht dem Tatbestand des Betruges, argumentierte Schneider, obwohl es sich selbstverständlich um eine Gaunerei handele.

Nicht im rechtsfreien Raum

Zwanziger berief sich in seiner Empörung auf das gesunde Volksempfinden und rief nach harten Strafen. Peter Danckert, der Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, kündigte für den Fall, daß sich in Sachen Schiebung und Wettgaunerei eine Gesetzeslücke auftue, eine gesetzgeberische Initiative an.

Seit dem Spruch des Bundesgerichtshofes vom Freitag ist klar: Manipulierende Zocker und bestochene Schiedsrichter agieren nicht im rechtsfreien Raum. Sie sind Betrüger, die nicht nur Enttäuschung und Empörung auslösen, sondern zu Recht auch Strafverfolgung, wie sie vor bald zwei Jahren mit Hausdurchsuchungen und Verhaftungen die Berliner Staatsanwaltschaft anordnete.

Verantwortlich auch für mittelbare Schäden

Der Bundesgerichtshof ist in seinem Urteil von Leipzig über diese Klarstellung weit hinausgegangen und hat, wie schon die zwölfte Kammer des Landgerichts Berlin, die besondere Verantwortung von Schiedsrichtern als Treuhänder von Fairness und Verläßlichkeit betont. Als strafverschärfend bezeichnete der Vorsitzende des fünften Strafsenats in Leipzig, der Richter Clemens Basdorf, nicht nur die materiellen Einbußen der betroffenen Vereine. Hochgradig verantwortungslos nannte er den korrupten Schiedsrichter Hoyzer und machte ihn verantwortlich auch für die mittelbaren Schäden, die er angerichtet habe: Fußballteams und ihre Zuschauer um ein faires Spiel und Trainer Toppmöller um seinen Job beim Hamburger SV gebracht zu haben, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fairness des Fußballsports im allgemeinen und in die Redlichkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter im besondern erschüttert zu haben.

Das klingt nicht nach Kollateralschaden. Das klingt, als hätten Sport und Politik schon erreicht, worum zu kämpfen sie gerade erst angetreten sind: dem Sport und seinen Werten als schützenswertes Gut Verfassungsrang zu geben. Da aber Gesetze immer nur nachvollziehen können, was eine Gesellschaft als Wertekanon vereinbart, sei daran erinnert, daß im Fußball die Wahrheit nicht zwischen Buchdeckeln, sondern aufm Platz ist. Wer als Spieler dort einen Schiedsrichter „Hoyzer“ schimpft, wird mit der Roten Karte bestraft: Platzverweis.

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Jahrgang 1965, Korrespondent für Sport in Berlin.

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