04.08.2005 · Der Weltfußballverband Fifa darf für einige Waren und Dienstleistungen die Markennamen „WM 2006“ und „Fußball WM 2006“ beanspruchen. Doch das Urteil vereinfacht es auch für Unternehmen in Deutschland, die WM für ihre Werbung zu nutzen.
Der Weltfußballverband Fifa darf zumindest für einige Waren und Dienstleistungen die Markennamen „WM 2006“ und „Fußball WM 2006“ beanspruchen. Das hat das Bundespatentgericht in München am Mittwoch entschieden. So darf sich der Verband die Begriffe für Produkte wie Sporttaschen, Schirmmützen Trainingsanzüge, Babynahrung und Make-up-Entferner schützen lassen. Es hat damit eine Löschungsanordnung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) vom 9. Juni teilweise wieder aufgehoben. Die Behörde hatte die Marken gelöscht, weil es sich dabei um beschreibende Begriffe handelt, die freigehalten werden müssen.
FIFA-Generalsekretär Urs Linsi betonte nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa, das Urteil sei ein bedeutender Erfolg „im Kampf gegen die mißbräuchlich Verwendung“ der FIFA-Marken. „Der nun bestätigte Schutz der Exklusivrechte unserer kommerziellen Partner ist essentiell für die privatfinanzierte Organisation der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft, aber auch für alle anderen Organisatoren von sportlichen Großveranstaltungen und den Fußball allgemein“, fügte er hinzu. Schließlich seien die Einnahmen aus der WM-Vermarktung das Fundament für die zahlreichen Entwicklungsaktivitäten der Fifa. Ohne finanzielle Unterstützung könnten so viele der 205 Mitgliedsverbände nie an einer Qualifikation, geschweige denn an einer WM teilnehmen, sagte Linsi.
Auch Ferrero sieht sich bestätigt
Nach Angaben von Anwälten bedeutet die Entscheidung jedoch nur ein Teilerfolg für den Verband. „Der Kernbereich der Vermarktung für die Fifa ist weggefallen“, beurteilt Jan Krekel, Anwalt der Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz, die Entscheidung des Gerichts. So hätten die Richter für alle Waren und Dienstleistungen, die unmittelbar mit dem Fußball zu tun hätten, die Löschung aufrechterhalten, erklärte der Anwalt, der nicht in den Fall involviert ist.
„Das Urteil macht es Unternehmen in Deutschland einfacher, zumindest im Sportbereich die WM für die Werbung ihrer Produkte einzusetzen“, erklärt Krekel. Auch der Süßigkeitenhersteller Ferrero sieht sich bestätigt: Aus dem Beschluß werde deutlich, daß das Bundespatentgericht die Begriffe immer als für jedermann frei benutzbar ansieht, wenn sie im Zusammenhang mit dem Ereignis der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verwendet werden, erklärt das Unternehmen. Dies bedeutet für die geplante Sammelbildaktion der Produkte „duplo“ und „hanuta“, daß die Sticker und auch das Sammelalbum die Bezeichnung „WM 2006“ tragen dürfen. „Wir betrachten deshalb die Entscheidung als Erfolg für unser Haus.“ Das Bundespatentgericht hat in dem Fall die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
45 Millionen Euro für Werberechte
Ferrero kritisierte in seiner Erklärung auch das Vorgehen der Fifa. „Erstmals anläßlich der Fußball WM 2006 versucht die Fifa, werbliche Hinweise bei Promotionaktionen durch Markeneintragungen zu verhindern, und geht äußerst aggressiv gegen zahlreiche Unternehmen vor“, erklärt das Unternehmen. Deshalb habe sich Ferrero erstmals dazu entschlossen, gegen die nach seiner Auffassung ungerechtfertigten Markeneintragungen vorzugehen.
Die Fifa verfügt zusätzlich über europäische Schutzrechte, die auch in Deutschland zu beachten sind. Auch vor dem europäischen Harmonisierungsamt sind dazu momentan Löschungsanträge anhängig. Über sie wurde aber noch nicht entschieden. Allerdings würde sich die Fifa dem Risiko von Schadensersatzforderungen aussetzen, sollte sie diese Schutzrechte hier in Deutschland durchsetzen wollen, obwohl das Bundespatentgericht der Löschung zumindest teilweise zugestimmt hat.
Bei der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hat die Fifa eine Reihe von offiziellen Sponsoren zugelassen, wie etwa den koreanischen Automobilhersteller Hyundai oder den Sportartikelhersteller Adidas. Diese Unternehmen haben rund 45 Millionen Euro gezahlt, um die Weltmeisterschaft exklusiv für Werbezwecke nutzen zu dürfen. Daneben gibt es nationale Förderer, zu denen die Bahn Obi und die Postbank gehören. Nach Angaben der Fifa wurden bei der WM 2002 in 88 Ländern rund 3,2 Millionen gefälschter Produkte beschlagnahmt. In Verbindung mit der WM 2006 ist sie gegen bisher weltweit mehr als 400 Verstöße vorgegangen Allein in Deutschland sind bisher mehr als 300 Verstöße erfaß worden. (Az.: 32 WPat 237/04; 238/04 und 36/05)
| Verein | Sp | Diff | Pkt. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | ![]() |
Borussia Dortmund | 34 | 55 | 81 | ![]() |
| 2. | ![]() |
Bayern München | 34 | 55 | 73 | ![]() |
| 3. | ![]() |
FC Schalke 04 | 34 | 30 | 64 | ![]() |
| 4. | ![]() |
Bor. Mönchengladbach | 34 | 25 | 60 | ![]() |
| 5. | ![]() |
Bayer Leverkusen | 34 | 8 | 54 | ![]() |
| 6. | ![]() |
VfB Stuttgart | 34 | 17 | 53 | ![]() |
| 7. | ![]() |
Hannover 96 | 34 | -4 | 48 | ![]() |
| 8. | ![]() |
VfL Wolfsburg | 34 | -13 | 44 | ![]() |
| 9. | ![]() |
Werder Bremen | 34 | -9 | 42 | ![]() |
| 10. | ![]() |
1. FC Nürnberg | 34 | -11 | 42 | ![]() |
| 11. | ![]() |
1899 Hoffenheim | 34 | -6 | 41 | ![]() |
| 12. | ![]() |
SC Freiburg | 34 | -16 | 40 | ![]() |
| 13. | ![]() |
FSV Mainz 05 | 34 | -4 | 39 | ![]() |
| 14. | ![]() |
FC Augsburg | 34 | -13 | 38 | ![]() |
| 15. | ![]() |
Hamburger SV | 34 | -22 | 36 | ![]() |
| 16. | ![]() |
Hertha BSC | 34 | -26 | 31 | ![]() |
| 17. | ![]() |
1. FC Köln | 34 | -36 | 30 | ![]() |
| 18. | ![]() |
1. FC Kaiserslautern | 34 | -30 | 23 | ![]() |