Home
http://www.faz.net/-gtm-1454t
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Montag, 13. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Fußball Kein Tatnachweis nötig

30.10.2009 ·  Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem Grundsatzurteil entschieden. Ein Münchner Fan hatte mit seiner Klage gegen ein bundesweites Stadionverbot keinen Erfolg.

Von Christoph Becker
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Gericht wies die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs „Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war.

Er beteuert bis heute, die Ausschreitungen nur aus der Ferne gesehen zu haben, die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein. Der MSV Duisburg sprach dennoch ein bundesweites Stadionverbot aus, gegen das der Fan erfolglos klagte.

Nach den Worten des BGH ist das Vorgehen des MSV vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt. Fan-Initiativen beklagen seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf nicht erwiesen wird und rechtskräftige Urteile ausbleiben. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Ausreichend für Stadionverbote sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft etwa wegen Landfriedensbruchs. Ein richterliches Urteil ist für ein Stadionverbot nicht nötig.

Der DFB sieht sich bestätigt

„Der BGH hat grundsätzlich Stellung genommen und die Praxis der Vereine bestätigt“, sagt Helmut Spahn, der Sicherheitsbeauftragte des DFB. „Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.“ Nach seinen Angaben gelten zurzeit etwa 2900 bis 3000 bundesweite Stadionverbote. Verhängt werden sie von den Klubs. Maßgeblich sind einheitliche Richtlinien des DFB, nach denen sich Vereine und Verbände gegenseitig ihr Hausrecht übertragen.

„Solange es dabei bleibt, dass ohne Nachweis einer Tat Stadionverbote ausgesprochen werden, wird es weiter Unmut bei Fangruppen geben“, sagt Wilko Zicht, Sprecher des Bündnis Aktiver Fußball-Fans, das sich seit 1993 vereinsübergreifend für die Interessen der Fans und ihrer Institutionen einsetzt. Helmut Spahn empfiehlt den Vereinen daher, sensibel „mit dem Instrument Stadionverbot“ umzugehen. So sollten diese einzelfallgerecht und entsprechend der DFB-Richtlinien ausgesprochen werden. Diese sehen die Möglichkeit der Anhörung des betroffenen Fans durch die Vereine vor, die davon aber nicht alle Gebrauch machen.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Fußball
 Bundesliga 
 2. Bundesliga 
  Verein Sp Diff Pkt.  
1.  Logo: Borussia Dortmund
Borussia Dortmund   21  32   46 Gleichheit zur Vorwoche
2.  Logo: Bayern München
Bayern München   21  35   44 Gleichheit zur Vorwoche
3.  Logo: Bor. Mönchengladbach
Bor. Mönchengladbach   21  22   43 Verbesserung zur Vorwoche
4.  Logo: FC Schalke 04
FC Schalke 04   21  18   41 Verschlechterung zur Vorwoche
5.  Logo: Werder Bremen
Werder Bremen   21  -1   33 Gleichheit zur Vorwoche
6.  Logo: Bayer Leverkusen
Bayer Leverkusen   21  0   31 Gleichheit zur Vorwoche
7.  Logo: Hannover 96
Hannover 96   21  -2   31 Gleichheit zur Vorwoche
8.  Logo: VfL Wolfsburg
VfL Wolfsburg   21  -11   27 Verbesserung zur Vorwoche
9.  Logo: VfB Stuttgart
VfB Stuttgart   21  3   26 Verbesserung zur Vorwoche
10.  Logo: Hamburger SV
Hamburger SV   21  -8   26 Verbesserung zur Vorwoche
11.  Logo: 1899 Hoffenheim
1899 Hoffenheim   21  -2   25 Verschlechterung zur Vorwoche
12.  Logo: 1. FC Köln
1. FC Köln   21  -12   24 Verschlechterung zur Vorwoche
13.  Logo: FSV Mainz 05
FSV Mainz 05   21  -6   23 Gleichheit zur Vorwoche
14.  Logo: 1. FC Nürnberg
1. FC Nürnberg   21  -12   22 Gleichheit zur Vorwoche
15.  Logo: Hertha BSC
Hertha BSC   21  -11   20 Gleichheit zur Vorwoche
16.  Logo: 1. FC Kaiserslautern
1. FC Kaiserslautern   21  -11   18 Gleichheit zur Vorwoche
17.  Logo: FC Augsburg
FC Augsburg   21  -14   18 Gleichheit zur Vorwoche
18.  Logo: SC Freiburg
SC Freiburg   21  -20   17 Gleichheit zur Vorwoche

Meister der Abwehr

Von Peter Penders

Borussia Mönchengladbach hat nach 21 Spieltagen erst zwölf Gegentreffer hinnehmen müssen. Die gleiche Quote hatte in der vergangenen Saison Borussia Dortmund. Mehr