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Einkommensteuer Cristiano Ronaldo im spanischen Steuerparadies

16.06.2009 ·  Eigentlich wollte die spanische Regierung mit einer Steuerregel hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte anlocken. Doch auch teure Fußballstars profitieren nun in Spanien von günstigen Steuersätzen; aktuellster Fall: Cristiano Ronaldo. Das sei Wettbewerbsverzerrung, sagen Vereine außerhalb Spaniens.

Von Michael Psotta
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Der teuerste Transfer der Fußballgeschichte ist noch nicht endgültig unterschrieben. Doch es deutet alles darauf hin, dass der Portugiese Cristiano Ronaldo für 94 Millionen Euro von Manchester United zu Real Madrid wechselt. An einer Hürde jedenfalls wird sein Umzug nicht scheitern: an zu hohen Einkommensteuern.

Die Wirtschaftszeitung „Cinco Días“ wies jetzt darauf hin, dass Spitzenfußballer aus dem Ausland einen geradezu unglaublich anmutenden Steuervorteil nutzen können: Ihr Steuersatz beträgt unter bestimmten Bedingungen durchgängig nur 24 Prozent und entspricht damit dem spanischen Eingangssteuersatz. Von einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro müssen Spanier 43 Prozent bezahlen, also auch die bei spanischen Vereinen spielenden Spitzenfußballer mit Spitzengehältern wie Raúl, Iniesta oder Xavi.

Ronaldo hingegen darf sein gesamtes, auf mehr als 10 Millionen Euro geschätztes Einkommen zum niedrigen Satz versteuern. Er nutzt damit eine sechs Jahre alte Regelung, mit der die spanische Regierung eigentlich statt teurer Stars hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte anziehen wollte. Voraussetzung für den Steuervorteil ist lediglich, dass der Begünstigte in den zehn vorangegangenen Jahren nicht dauerhaft in Spanien gelebt hat, dass er seiner Arbeit in Spanien nachgeht und bei einem spanischen Unternehmen beschäftigt wird. Nach sechs Jahren verfällt das Privileg.

93 Millionen Euro: Rekordangebot für Cristiano Ronaldo

Das Beckham-Gesetz

In Spanien wird die Regelung „ley Beckham“ (Beckham-Gesetz) genannt, weil sie der britische Fußballstar David Beckham bei seinem Wechsel zu Real Madrid erstmals und überraschend ausnutzte. Seitdem gilt sie unter ausländischen Konkurrenzvereinen wie zum Beispiel AC Mailand als unfaire Wettbewerbsverzerrung. Derartige Klubs beschäftigen ähnlich gute und teure Fußballer, können ihnen aber vergleichbare Vorteile nicht bieten. So wurde gerade der Russe Andrej Arschawin, der kürzlich aus St. Petersburg zum britischen Spitzenverein Arsenal London gewechselt ist, mit der bitterlichen Warnung an seine Landsleute zitiert, sie sollten sich besser frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen eines derartigen Wechsels im Klaren sei. Arschawin, der in Russland 13 Prozent gezahlt habe, müsse jetzt die Hälfte seines Einkommens abgeben.

Womöglich ist das aber doch nicht so dramatisch, jedenfalls nicht für die Spieler: Fußballer vom Kaliber eines Ronaldo verhandeln grundsätzlich über Nettoeinkommen, die Differenz zum Brutto übernimmt der Verein. In dieser Sichtweise ist also in Ronaldos Fall Real Madrid der Begünstigte. Andererseits: Das „ley Beckham“ trägt sicherlich dazu bei, dass spanische Vereine den besten Fußballern der Welt gerade konkurrenzlose Angebote unterbreiten können.

So rechnete die Beratungsgesellschaft Ernst & Young schon vor zwei Jahren vor, dass die Steuern und Abgaben eines Millionenverdieners in Spanien erheblich niedriger liegen als etwa in England oder Italien. Verpflichtet wurde bereits vom AC Mailand der Brasilianer Kaká, der 9 Millionen Euro netto verdienen soll. Ob der Franzose Ribéry, derzeit in Diensten von Bayern München, auch noch nach Madrid kommt, steht wohl noch nicht endgültig fest.

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Jahrgang 1957, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaftsberichterstattung.

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