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DFB-Sportgericht Zwei Pokalspiele Sperre für Ribéry

 ·  Bayern Münchens Vorstandschef Rummenigge musste einsehen, dass Franck Ribéry um das Mindeststrafmaß für eine Tätlichkeit nicht herumkommt. Der Franzose fehlt nun im Pokalknaller gegen Dortmund.

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© dapd Ribérys Gerangel mit Augsburgs Koo (links): Mindeststrafmaß für eine Tätlichkeit

Franck Ribéry muss in den kommenden zwei Spielen des FC Bayern München im DFB-Pokal zuschauen und fehlt damit auch im Viertelfinal-Knaller gegen Borussia Dortmund. Zwei Tage nach der Roten Karte im Achtelfinale beim FC Augsburg (2:0) verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Donnerstag diese Sperre für den französischen Nationalspieler.

„Nach Gesprächen mit dem DFB-Sportgericht sehen wir keine Möglichkeit mehr, das Mindeststrafmaß für eine Tätlichkeit von zwei Spielen Sperre zu verhindern“, sagte Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge auf der Internetseite des Vereins, „insofern haben der FC Bayern und Franck Ribéry entschieden, dem Antrag des DFB-Sportgerichts zuzustimmen.“ Zuvor hatte Rummenigge noch für einen Freispruch Ribérys plädiert, und in einem waghalsigen Vergleich eine „Lex Dortmund“ angeführt.

Den ersten Teil seiner Sperre muss Ribéry im Viertelfinale gegen die Borussia (26./27. Februar) absitzen. „Wir bedauern sehr, dass uns Franck dort nicht zur Verfügung steht“, sagte Rummenigge.

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