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DFB-Präsidentschaft Theo Zwanziger tritt nicht zurück

 ·  Theo Zwanziger hat seine Ankündigung zurückgenommen, im Falle einer Niederlage im Rechtsstreit gegen den freien Journalisten Jens Weinreich vom Amt des DFB-Präsidenten zurückzutreten. Ob der DFB Weinreich verklage, sei noch nicht entschieden, sagte Zwanziger der F.A.Z.

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Theo Zwanziger hat seine Ankündigung zurückgenommen, im Falle einer Niederlage im Rechtsstreit gegen den freien Journalisten Jens Weinreich vom Amt des DFB-Präsidenten zurückzutreten. „Das Gefühl der Ohnmacht, mit solchen neuen kommunikativen Mitteln nicht fertig zu werden, hat sich mittlerweile gelegt. Das verändert meine Zukunftsperspektive“, sagte der DFB-Präsident der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

In der Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am vergangenen Freitag seien die Voraussetzungen geschaffen worden, um sich im Internet künftig „besser gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren zu können. Das ist der Schutz, den ich erwarte und der in erster Linie durch aktive und verbesserte Internet-Kommunikation gewährleistet werden muss und kann. Wenn dies geschieht, dann hat das Amt des DFB-Präsidenten weiter die Faszination, die es immer für mich hatte.“

Noch keine Entscheidung über Klage

Ob es überhaupt zu einer Verhandlung im Hauptverfahren kommt, ist noch nicht entschieden. Es gebe den Entwurf einer Klageschrift, zu der noch eine Sachverständigen-Stellungnahme eingeholt werde. „Die Entscheidung, ob wir sie einreichen werden, ist noch nicht getroffen“, sagte Zwanziger. Der DFB hatte Ende November angekündigt, Klage gegen Weinreich einreichen zu wollen, der Zwanziger im Internet-Blog „direkter freistoss“ im Zusammenhang mit der zentralen Fernsehvermarktung als „unglaublichen Demagogen“ bezeichnet hatte (siehe: DFB-Präsident Zwanziger erwägt Rücktritt und Streit mit einem Journalisten: Dünnhäutiger DFB).

„Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Es wird ein Urteil geben. Ich werde meine persönliche Ehre nicht auf dem Altar des Amtes opfern“, hatte der DFB-Präsident damals gesagt. Sowohl das Berliner Landgericht als auch das Kammergericht hatten eine einstweilige Verfügung des DFB abgelehnt.

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Jahrgang 1965, Korrespondent für Sport in Berlin.

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