Wegen des umstrittenen Wechsels von Didier Drogba aus China zu Galatasaray Istanbul wird Schalke 04 Einspruch gegen die Wertung des 1:1 im Achtelfinal-Hinspiel der Champions League einlegen. Dies kündigten Manager Horst Heldt und Finanz-Vorstand Peter Peters an diesem Donnerstag vor dem Rückflug aus Istanbul an. Schalke will von der Europäischen Fußball-Union Uefa die Spielberechtigung von Drogba überprüfen lassen und muss dafür aus formaljuristischen Gründen Einspruch gegen die Spielwertung einlegen. In der Vorwoche hatte der Fußball-Weltverband Fifa Drogba eine vorläufige Spielerlaubnis für die türkische Liga und den Europacup erteilt.
Schalke verwies darauf, dass bis zum 1. Februar nicht nur die Meldung bei der Uefa, sondern auch die Spielberechtigung für die K.o.-Phase der Champions League vorliegen müsse. „Jeder Verein muss selbst dafür sorgen, dass sein Spieler auch spielberechtigt ist“, sagte Peters. Und Manager Heldt meinte: „Es wäre ja fahrlässig, das nicht überprüfen zu lassen.“ Ein Einspruch muss binnen 24 Stunden eingereicht werden – was Schalke nun tat. Das Rückspiel findet am 12. März statt.
Warum werden Straftäter eigentlich nicht vor ihren Straftaten verhaftet?
Stefan Töller (Steven_NRW)
- 23.02.2013, 16:49 Uhr
Ist total legal Herr Heldt und verständlich!
Uwe Wagner (view)
- 21.02.2013, 14:25 Uhr