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Trikotwerbung Werder ohne Wetten-Werbung

11.08.2006 ·  Werder Bremen darf zum Bundesliga-Auftakt nicht für den privaten Wettanbieter „betandwin“ auf den Spielertrikots werben. Dies hat am Freitag das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

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Der deutsche Vizemeister Werder Bremen darf zum Bundesliga-Auftakt am Sonntag (17.00 Uhr/live bei arena) nicht für den privaten Wettanbieter „betandwin“ auf den Spielertrikots werben.

Dies hat am Freitagmittag die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover entschieden und damit einen Eilantrag des Ligapokal-Gewinners gegen eine Untersagungsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums abgelehnt.

Werders Trikotwerbung zu Hause erlaubt

Das Gericht folgte somit der Argumentation des Innenministeriums, wonach „betandwin“ für ein Glücksspiel werbe, für dessen Durchführung das Unternehmen in Niedersachsen keine Genehmigung habe. Der Profiklub hatte ins Feld geführt, die Sportwetten würden nur im Internet angeboten.

Bei einem Verstoß gegen diese Unterlassungsverfügung würde den Hanseaten ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro drohen. Das Verwaltungsgericht Bremen hatte am 24. Juli zugunsten von Werder Bremen entschieden, daher ist die Trikotwerbung bei Heimspielen im Weserstadion bis auf Weiteres zulässig.

Keine Werbebanner in Freiburg

Auch Zweitligist SC Freiburg darf vorläufig nicht mehr für „betandwin“ werben. Die Südbadener hätten am Freitag eine Unterlassungsverfügung vom Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten, teilte SC-Pressesprecher Martin Braun mit. „Wir werden diese natürlich umsetzen, um uns gesetzeskonform zu verhalten“, sagte Braun.

Die Bandenwerbung des Premium-Sponsors im Badenova-Stadion werde vor dem Saisonauftakt gegen Hansa Rostock (Sonntag, 14.00 Uhr) entfernt. Zudem würden auf den Internet-Seiten der Freiburger keine Werbebanner des Unternehmens mehr zu sehen sein. Anzeigen im Stadionheft seien indes „noch ausdrücklich erlaubt“, erklärte Braun. Ob der Verein gegen die Unterlassungsverfügung vorgehen werde, sei noch offen. „Wir sind noch in der Entscheidungsphase. Wir lassen es zunächst einmal rechtlich prüfen.“

Auch Stuttgart betroffen

Auch dem VfB Stuttgart war untersagt worden, für „betandwin“ zu werben. Der Bundesligist will dem Verbot vor dem Saisonauftakt gegen den 1. FC Nürnberg am Samstag (15.30 Uhr) zwar nachkommen. Die Schwaben kündigten aber zugleich an, gegen die Karlsruher Verfügung vor dem Landgericht Stuttgart unverzüglich Klage zu erheben.

Sachsens Innenministerium hatte am Donnerstag den Unternehmen „betandwin e.K.“ mit Sitz im sächsischen Neugersdorf und „bwin.com“ Interactive Entertainment AG in Wien ihre Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Verbot trifft auch weitere private Wettanbieter.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, sid
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