Home
http://www.faz.net/-gtn-t25y
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Trikotwerbung Werder doch wieder mit „bwin“ auf der Brust

18.08.2006 ·  Eine einheitliche Rechtsauffassung zur Sportwetten-Problematik ist in den Bundesländern derzeit nicht zu erkennen. Dies ausnutzend wollen die Bremer am Samstag im Heimspiel gegen Leverkusen für „bwin“ werben.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Bei Werder Bremen geht das Durcheinander um die umstrittene Trikotwerbung für den Hauptsponsor „bwin“ in die nächste Runde. Die Bremer wollen gegen Bayer Leverkusen am Samstag im Weserstadion erstmals in einem Bundesliga-Spiel für den privaten Sportwettenanbieter auf den Spielerhemden werben.

Der Fußball- Bundesligist beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bremen. Es hatte eine Unterlassungsverfügung des Bremers Stadtamtes zurückgewiesen.

Keine einheitliche Rechtsauffassung

Beim 4:2-Auftaktsieg in Hannover durften die Bremer am vergangenen Sonntag nicht für ihren Hauptsponsor werben. Das hatte das Verwaltungsgericht Hannover unter Androhung eines Zwangsgeldes von 50.000 Euro entschieden. Werder Bremen wich wie der Zweitligist TSV 1860 München auf Trikots mit der Aufschrift „we win“ aus.

Eine einheitliche Rechtsauffassung zu der Sportwetten-Problematik ist derzeit in Deutschland nicht zu erkennen. Während Bundesländer wie der Freistaat Sachsen ein Gewerbeverbot gegen private Anbieter ausgesprochen haben, kommen die zuständigen Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen. Ein generelles Verbot von privaten Sportwetten könnte auch gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG- Vertrag verstoßen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel
Ergebnisse, Tabellen und Statistik