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Störer im Stadion Fans werden künftig selbst verantwortlich gemacht

23.03.2010 ·  Der Deutsche Fußball-Bund geht neue Wege. Für die unschönen Vorkommnisse beim Nürnberger Spiel in Bochum bekam der „Club“ keine Geldstrafe. Vielmehr dürfen die Fans bei den zwei nächsten Auswärtsspielen die Stehplatzbereiche nicht nutzen.

Von Roland Zorn
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Für Ausschreitungen und Sachschäden bei den Auswärtsspielen ihrer Mannschaften werden die dafür verantwortlichen Anhänger zukünftig selbst verantwortlich gemacht. Das signalisiert ein Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vom Montag, in dem es um die Vorkommnisse beim Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Nürnberg am 27. Februar ging. Damals wurden neun Zuschauer im Nürnberger Fanblock verletzt, als zu Beginn der Partie Leuchtkörper und Nebelkerzen gezündet wurden.

Das Sportgericht unter Leitung von Hans E. Lorenz verurteilte am Montag in Frankfurt den „Club“ wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans dazu, dass die für die Nürnberger Anhänger bei den bevorstehenden Auswärtsspielen in Freiburg (16., 17. oder 18. April) und in Hamburg (1. Mai) reservierten Stehplatzbereiche nicht besetzt werden dürfen.

Den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden für den SC Freiburg und den Hamburger SV haben die Nürnberger zu zahlen. Lorenz bezifferte das Volumen auf maximal 60.000 Euro. Anhänger des 1. FC Nürnberg, die Sitzplatzkarten für diese Auswärtsspiele wie schon für die Partie in Bremen am Samstag kaufen wollen, können ausschließlich personalisierte Tickets erwerben.

„Diese Sanktion trifft die Störer und Randalierer persönlich“

Dazu muss sich der fränkische Bundesligaverein in diesem und im kommenden Jahr mit jeweils 20.000 Euro an einem städtischen Fanprojekt beteiligen. Die Nürnberger, die sich in dem verhandelten Fall überaus kooperativ gezeigt hatten und selbst schon ein Maßnahmenpaket gegen Ultras ohne Rechtsbewusstsein in die Wege geleitet haben, stimmten dem Urteil zu.

Es trifft den harten Kern der „Club“-Ultras und hat eine über den 1. FC Nürnberg hinausweisende Bedeutung. Das Sportgericht, das bisher rechtswidrige Taten von Fußballfans bei Auswärtsspielen ihrer Teams mit Geldsanktionen ahndete, beschritt laut Lorenz nun „einen neuen Weg, der uns Hoffnung macht, das Übel an den Wurzeln zu packen. Diese Sanktion trifft die Störer und Randalierer persönlich.“

Sollte sie auf Dauer nicht greifen, so Lorenz, müssten sich die Vereine zukünftig möglicherweise einer „Selbstbeschränkung“ unterwerfen, die auch darauf hinauslaufen könne, dass dann Gastvereinen nicht mehr wie bisher ein Kontingent von zehn Prozent der verkauften Eintrittskarten zustehe.

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