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DFB-Sportgericht Hertha scheitert und klagt weiter

 ·  Fortuna Düsseldorf bleibt Aufsteiger in die Fußball-Bundesliga. Das Relegationsspiel gegen Hertha BSC wird nicht wiederholt, entschied das Sportgericht des DFB. Hertha kündigte den Gang in die Berufungsinstanz an.

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© dpa

Fortuna Düsseldorf hat den ersten Schritt vollzogen, auch juristisch in die Fußball-Bundesliga aufzusteigen, ist aber noch nicht am Ziel. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies am Montag den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des zweiten Relegationsspieles (2:2) ab, doch die Berliner legten sofort Berufung ein.

„Der Nachweis einer Schwächung der Mannschaft durch die Vorkommnisse in Düsseldorf konnte nicht geführt werden“, begründete der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz seine erstinstanzliche Entscheidung. Insgesamt dreimal war die Partie am vergangenen Dienstag unterbrochen worden, zweimal, weil Feuerwerkskörper aufs Spielfeld geworfen worden waren, einmal rannten Hunderte Zuschauer auf den Platz, weil sie meinten, die Begegnung wäre abgepfiffen worden.

Der Anwalt des Berliner Bundesligaklubs, Christoph Schickhardt, behauptete, die Hertha-Profis hätten beim Wiederanpfiff nach der Platzräumung Todesängste ausgestanden oder ein Blutbad befürchtet. Richter Lorenz dagegen sprach von einem „positiv besetzten“ Platzsturm der Fans, „die ein übermütiges Aufstiegsgefühl ausleben wollten“. Diese Formulierungen riefen den Unmut von Anwalt Schickhardt hervor, der unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung ankündigte: „Wie kann ein Platzsturm positiv besetzt sein?“

In der Verhandlung hatte er von Anarchie auf dem Spielfeld gesprochen. Den Nachweis, dass nicht nur friedliche Fans auf den Düsseldorfer Rasen gerannt seien, will er in zweiter Instanz durch Fernsehaufzeichnungen erbringen. Am Freitag hatte Lorenz bewegte Bilder als Beweismittel nicht zugelassen. „Ich sehe bessere Chancen für uns denn je“, sagte Schickhardt nach der Urteilsbegründung.

„Muss es erst Verletzte geben?“

Richter Lorenz nannte auch die Bedingungen, unter denen er das Spiel annulliert oder zugunsten der Hertha gewertet hätte: „Dann hätte ein Berliner Spieler wirklich attackiert oder verletzt werden müssen. Oder Schiedsrichter Stark hätte nach der Unterbrechung nicht mehr angepfiffen.“ Die etwaige psychische Beeinträchtigung der Berliner durch die Atmosphäre und das Geschehen im Stadion - Hertha-Profis berichteten, bedrängt und berührt worden zu sein - sah Lorenz als nicht ausreichend für eine Urteil im Sinne der Berliner an: „Man muss bedenken, was das über den Tag hinaus bedeutet hätte. Dann könnte ein Verein Protest einlegen, wenn einer seiner Spieler in der 20. Minute rassistisch beleidigt wird und dann keinen Ball mehr trifft.“

Schickhardt konterte die Einschätzung des Gerichtes: „Muss es erst Verletzte geben, bevor ein Spiel annulliert wird?“ Dass der Spielrhythmus durch die Unterbrechungen verloren ging, sah auch Lorenz so. Aber dieses Phänomen habe beide Mannschaften gleichermaßen betroffen. Das Gericht wirkte schon in der Verhandlung wenig überzeugt von der Darstellung der Berliner, die sich ganz in einer Opferrolle sahen und zu verängstigt gewesen seien, um noch einmal auf das Spielfeld zurückzukehren.

Durch die Zeugenaussagen von Schiedsrichter Wolfgang Stark erschienen die Hertha-Profis in einem ganz anderen Licht. Zunächst forderten sie den Unparteiischen auf, nach der dritten Unterbrechung unbedingt die verbleibenden 90 Sekunden Nachspielzeit nachzuholen. Als er dann endgültig abgepfiffen hatte, verhielten sich viele ausgesprochen aggressiv gegen Stark.

Mehrere beschimpften ihn, einige versuchten, in die Schiedsrichter-Kabine einzudringen, Hertha-Außenverteidiger Kobiaschwili soll Stark sogar geschlagen haben. „Dieser Aspekt hat in der Verhandlung einen viel zu großen Raum eingenommen“, kritisierte der Berliner Anwalt Schickhardt: „Diese Vorfälle werden doch in einem gesonderten Verfahren behandelt und entschieden. Es wurde eine Vorverurteilung vorgenommen.“

Richter Lorenz kündigte bereits in seiner Urteilsbegründung an, dass es dann Strafen für die Spieler und beide Vereine geben werde. Die ersten beiden Unterbrechungen waren vorwiegend von Berliner Fans ausgelöst worden, die Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen hatten. Mit deutlich größeren Sanktionen muss allerdings die Fortuna rechnen. Richter Lorenz sagte: „Es ist klar, dass der Düsseldorfer Ordnungsdienst total versagt hat. Die Bundesligatauglichkeit muss nicht nur auf dem Platz nachgewiesen werden, sondern auch im Umfeld. Mein Eindruck ist, dass die Fortuna hier gewaltig nacharbeiten muss.“

Die Düsseldorfer konnten sich am Montag noch keineswegs als Sieger fühlen. Der Ausgang der Berufung vor dem DFB-Bundesgericht, die wegen des Zeitdrucks Ende dieser, Anfang nächster Woche angesetzt werde müsste, ist offen. Im Fernsehen war schon deutlich zu sehen, dass der Platzsturm nicht nur „positiv besetzt“ war - Böller zündende Fans gefährden Mitmenschen.

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Jahrgang 1959, Sportredakteur.

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