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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Chaosspiel in Düsseldorf Teilausschluss statt Geisterspiel

 ·  Das Derby zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach wird nun vor zumindest 30.000 Zuschauern und nicht in einem leeren Stadion stattfinden. Das DFB-Sportgericht ändert sein Urteil noch einmal.

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© dpa Ein Chaosspiel, acht Verfahren - nun darf Düsseldorf doch mit Fans in die Saison starten

Fortuna Düsseldorf darf sein erstes Bundesliga-Spiel seit 15 Jahren nun doch vor Zuschauern austragen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschied am Freitag in einer Berufungsverhandlung in Frankfurt/Main, dass der Aufsteiger in den ersten beiden Heimspielen der neuen Saison jeweils 25.000 Heim- und maximal 5000 Gästefans zulassen darf.

Aufgrund der Vorkommnisse im Relegationsrückspiel gegen Hertha BSC war der Verein im Juni zunächst zu einem Geisterspiel im Derby am 1. September gegen Borussia Mönchengladbach verurteilt worden. „Wir müssen abwägen, ob das Urteil wirklich eine Verbesserung ist. Jubeln tut hier jedenfalls niemand. Wir wissen noch nicht, ob wir das Urteil akzeptieren und müssen alle übers Wochenende nachdenken“, sagte Düsseldorfs Finanzvorstand Paul Jäger.

Der Bundesliga-Spielplan der Saison 2012/2013

Der Vorstandsvorsitzende Peter Frymuth kündigte an, am „Montag oder Dienstag Stellung zu beziehen“, ob der Verein noch einmal in Berufung gehen wird oder nicht. „Gut ist schon einmal, dass wir vom Geisterspiel runter sind“, meinte er. „Das zeigt, dass das Sportgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Es wäre emotional ein schwerer Schlag gewesen, und das ist eingeflossen in das Urteil.“

Verglichen mit dem Einzelrichter-Entscheid vom 28. Juni hat das neue Urteil tatsächlich nicht nur Vorteile für die Fortuna. Abgesehen davon, dass jetzt nicht nur das Derby gegen Gladbach sondern auch die Heimpartie gegen den SC Freiburg am 22. September davon betroffen ist, erhöhte das Sportgericht die Geldstrafe für den Aufsteiger von 100.000 auf 150.000 Euro.

Hinzu kommt noch ein anderes Problem: Der Aufsteiger hat bereits 31.000 Dauerkarten für die neue Saison verkauft, darf aber in den ersten beiden Heimspielen nur 25.000 eigene Fans ins Stadion lassen. „Das ist ein logistisches, lösbares Problem“, meinte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz. Der Richter begründete das neue Urteil so.

„Die wirtschaftlichen Folgen dieser beiden Teilausschlüsse entsprechen denen eines Spieles unter vollständigem Ausschluss der Zuschauer. Das Sportgericht hielt den Anhängern der Fortuna zugute, dass der Platzsturm auf der irrtümlichen Annahme beruhte, das Spiel sei bereits zu Ende. Außerdem gab es keine Gewalthandlungen und keine Verletzte. Das Urteil trägt gleichwohl dem Abschreckungsgedanken Rechnung.“

„Ein Spiel - acht Verfahren“

Bei dem Relegationsspiel am 15. Mai waren kurz vor dem Abpfiff Hunderte von Düsseldorfer Zuschauern auf das Spielfeld gerannt. Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte die Partie für gut 20 Minuten unterbrechen müssen. Verurteilt wurde die Fortuna aber nicht nur für diesen Platzsturm, sondern für insgesamt fünf Fälle von unsportlichem Verhalten ihrer Fans in der vergangenen Saison. Allein dreimal ging es dabei auch um den Einsatz der verbotenen Pyrotechnik.

Trotzdem meinte der Richter bereits zu Beginn der Verhandlung zu den Tumulten nach dem Relegationsspiel: „Ein Spiel - acht Verfahren. Ich hoffe, dass das nicht die Regel wird.“ Entscheidend für den Verzicht auf ein Geisterspiel war auch die Einschätzung der Polizei, dass es sich bei der Stürmung des Platzes eher um einen übertriebenen Jubel- und nicht um einen Gewaltakt handelte. „Uns war klar: Das sind keine Problemfans, da drohte keine Gewalt“, sagte ein Polizeibeamter, der vor dem Sportgericht als Zeuge vernommen wurde.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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