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Bundesliga Borussia Dortmund droht Strafanzeige

22.02.2005 ·  Der insolvenzgefährdete Bundesligaklub könnte zum Fall für den Staatsanwalt werden. Eine Anwaltskanzlei kündigte an, Strafanzeige wegen Unregelmäßigkeiten beim Börsengang im Jahr 2000 zu erstatten. Zudem wurde bekannt, daß der BVB fast alle Transferrechte verpfändet hat.

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Der finanziell angeschlagene Fußball-Bundesligaklub Borussia Dortmund hat die Transferrechte fast aller Spieler von Wert als Sicherheit für Darlehensverträge hinterlegt. Jochen Rölfs, Wirtschaftsprüfer und Sanierungshelfer des BVB, sagte, er halte dies „in dieser Lage“ keineswegs für überraschend. Die Spieler seien nun einmal neben Einnahmen aus TV-Rechten, Sponsoring und Kartenverkauf das wichtigste Kapital eines Fußball-Vereins.

Der Chef der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft Rölfs Partner, der auch den Sanierungsplan für den BVB entworfen hat, wollte am Dienstag keine Angaben darüber machen, welche der 67 Geldgeber einen Spielervertrag als Sicherheit bekommen haben.

Strafanzeige noch in dieser Woche

Außerdem soll der BVB zum Börsengang im Jahr 200 gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Die Münchner Anwaltskanzlei Rotter kündigte eine umfassende Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung, Gerd Niebaum, den amtierenden Geschäftsführer Michael Meier und gegen andere Verantwortliche der Gesellschaft an. „Diese Strafanzeige wird noch in dieser Woche erfolgen“, bestätigte Kanzlei-Sprecher Stephan Holzinger.

Nach Einschätzung der Kanzlei hat sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA möglicherweise des Kapitalanlagebetrugs schuldig gemacht. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, daß die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte im Börsenprospekt bewußt unterlassen wurde“, sagte Klaus Rotter in einer Erklärung der Münchner Kanzlei.

Falsche Angaben im Börsenprospekt

Michael Meier schaltete einen Verteidiger ein. „Die Staatsanwaltschaft soll prüfen - sie wird nichts Strafbares finden“, sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Richter. Meier selbst sagte: „Ich sehe dieser Sache gelassen entgegen.“ Der Emissionsprospekt sei „höchst sorgfältig“ von einer auf „Börsenzulassungen spezialisierten Kanzlei“ aus Frankfurt erstellt worden. Diese Kanzlei habe „der konsortialführenden Großbank im Hinblick auf die Prospekterstellung direkt Bericht erstattet“.

Vor dem Börsengang hatte die Borussia die Marke ihres Sportartikelherstellers goool.de für 20 Millionen Euro an den Versicherungskonzern Gerling veräußert und als Sicherheit Teile der Markenrechte am Vereinslogo und -namen hinterlegt. Beiden Seiten wurde eine Ausstiegsoption zum 30. Juni 2005 gewährt. Im Börsenprospekt wurde jedoch nur die Ausstiegsmöglichkeit für den BVB, nicht aber die für Gerling erwähnt.

Andreas Kühne von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Velten Franz Jakoby hält dies für einen wesentlichen Punkt, um die Aktie zu bewerten. „Eine solche Option kann wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Vereins haben“, sagte er dem „Handelsblatt“.

„Pflichtverstoß“

Die Prospekthaftung sei normalerweise nach drei Jahren verjährt. Sollte die Formulierung jedoch wissentlich gewählt worden sein, schließen die beiden Juristen Rotter und Kühne Prozesse in Sachen Kapitalbetrug nicht aus. Dessen Verjährung beginne erst mit Bekanntwerden des Verdachts.

Zudem glaubt die Kanzlei, daß die Borussia auch gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz massiv verstoßen hat. „Wir gehen in höchstem Maße davon aus, dass Michael Meier und Gerd Niebaum bereits in den vergangenen Monaten wesentliche Aspekte der katastrophalen BVB-Finanzmisere per Ad-hoc hätten kommunizieren müssen“, sagte Rotter. Deshalb können Privataktionäre und institutionelle Investoren, die erst 2004 in die Aktie eingestiegen sind, nach Einschätzung des Juristen Schadenersatz geltend machen. „Es ist nun höchste Zeit für die Aktionäre, sich effektiv gegen die unsauberen Praktiken der Geschäftsführung zu wehren“, meinte Rotter.

Schadenersatz für Eintracht Frankfurt?

Nicht nur die Aktionäre haben nach Ansicht von Wirtschaftsjuristen allen Grund, eine Schadenersatzklage zu erwägen. Auch ehemalige Dortmunder Ligakonkurrenten wie etwa Eintracht Frankfurt sollten nach Meinung des Bochumer Rechtsanwalts Christof Wieschemann intensiv darüber nachdenken.

„Die finanzielle Schieflage der Borussia hätte man schon zu Beginn des Lizenzierungsverfahrens für die laufende Saison erkennen müssen. Es könnte sein, daß entweder der BVB nicht ordnungsgemäß informiert, oder die Deutsche Fußball Liga nicht ordnungsgemäß überprüft hat“, sagte Wieschemann. Beide Umstände könnten „zu einer Schadensersatzpflicht entweder des BVB oder der DFL gegenüber den betroffenen Bewerbern wie z.B. Eintracht Frankfurt führen“.

Heribert Bruchhagen, Vorstandschef beim Bundesliga-Absteiger Frankfurt, hatte bereits vor Tagen mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der BVB die DFL falsch informiert hat.

Saran will Anteile aufstocken

Der türkische Medienunternehmer Sadettin Saran will seine Aktien-Anteile an der Borussia auf 15 bis 20 Prozent aufstocken. Das kündigte er am Dienstag an. Außerdem erarbeite er zusammen mit amerikanischen Partnern derzeit ein tragfähiges Finanzkonzept den BVB. Die Verhandlungen liefen „relativ gut“, eine Entscheidung falle voraussichtlich in diesem Juni. Saran besitzt zurzeit nach eigenen Angaben etwa fünf Prozent der BVB-Aktien.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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