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Bayer 04 Leverkusen Nowotnys zweite Niederlage

28.10.2005 ·  Er hat geklagt und zwei Mal verloren: Fußballprofi Jens Nowotny muß eine weitere gerichtliche Niederlage gegen Bayer Leverkusen hinnehmen. Es geht um die Streitsumme von 7,7 Millionen Euro, um Steuervorteile und um den guten Ton.

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Der ehemalige Nationalspieler Jens Nowotny hat abermals eine juristische Niederlage gegen Bayer 04 Leverkusen hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies die Klage seiner Beraterfirma GTS gegen den Fußball-Bundesligaklub auf Zahlung einer Restsumme von 7,7 Millionen Euro ab.

Dies teilte das Gericht am Freitag mit. Die GTS, die Nowotnys Onkel Georg Bischoff gehört, hatte als Vermittlungsprovision für eine Vertragsverlängerung von Nowotny Anfang 2002 insgesamt rund zehn Millionen Euro verlangt und davon 2,56 Millionen schon erhalten. Die 7,7 Millionen Euro muß Bayer 04 nun direkt an den 31 Jahre alten Profi zahlen, der dafür allerdings Lohnsteuer abzuführen hat.

Ein Scheinvertrag, um Steuern zu sparen?

Ausgangspunkt des Streits vor Gericht war, daß sich Nowotny geweigert hatte, die um die Lohnsteuer gekürzten Zahlungen anzunehmen. „Das Gericht hat unsere Position vollumfänglich bestätigt. Es ging darum, ob wir die Lohnsteuer abziehen durften oder nicht“, kommentierte Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser das Urteil. Die Firma GTS hatte die zehn Millionen Euro als branchenübliches Vermittlungshonorar für die Vertragsverlängerung von Nowotny angesehen, der vor drei Jahren von ausländischen Klubs umworben war und schließlich in Leverkusen einen Vertrag bis 2008 unterschrieb. Bayer 04 hingegen behauptete, daß es sich um einen Scheinvertrag handelt, der dazu gedient habe, Steuern bei Nowotny zu sparen.

Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung offengelassen, ob es sich bei den zehn Millionen Euro um eine Provision oder ein Handgeld für den Spieler handelt. „In beiden Fällen ist die Vereinbarung nichtig beziehungsweise nicht mehr wirksam“, hieß es. Nach Auffassung der 10. Kammer für Handelssachen wäre die Vereinbarung eines Maklerhonorars von zehn Millionen Euro „sittenwidrig und wucherisch“. Die Provision sei insgesamt sogar höher als die Dreijahresbezüge Nowotnys. Behalten dürfe GTS die von Bayer gezahlten 2,56 Millionen Euro.

Eine Frage des Stils

Schon vor dieser juristischen Auseinandersetzung war das Vertrauensverhältnis zwischen Bayer 04 und seinem Abwehrspieler zerstört. Zum Bruch zwischen ihm und der Leverkusener Führung war es gekommen, weil er nach seinem vierten Kreuzbandriß im Februar 2005 beim Arbeitsgericht Solingen auf Lohnfortzahlung über die gesetzliche Frist von sechs Wochen hinaus geklagt hatte. Die Klage war vor gut fünf Wochen abgewiesen worden. Wenig später teilte der Werksklub Nowotny mit, daß er nicht mehr für den Verein spielen darf, nur noch trainieren. „Daran ändert sich definitiv nichts. Es ist auch eine Frage des Stils“, bekräftigte Holzhäuser am Freitag.

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