Der Rennfahrer Adrian Sutil hat beim Amtsgericht München Berufung gegen seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingelegt. Das bestätigte das Amtsgericht am Mittwoch auf Anfrage. Demnach kann es nun vor dem Münchener Landgericht zu einer neuen Hauptverhandlung kommen, insofern Sutil die Berufung nicht zurückzieht. Ein Termin steht noch nicht fest.
Sutil war in der vergangenen Woche zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und einer Zahlung von 200.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Bayer den Geschäftsmann Eric Lux in einer Schanghaier Diskothek nach dem Großen Preis von China in der vergangenen Saison vorsätzlich mit einem Glas schwer am Hals verletzt hatte. Sutils Rechtsbeistand hatte im Schlussplädoyer erklärt, der Pilot sei sich nicht bewusst gewesen, das Glas in der Hand gehalten zu haben. Demnach könne kein Vorsatz, mithin die gefährliche Körperverletzung, unterstellt werden.
„Wir wollen alle Fakten, Tatsachen und Beweise neu verhandelt sehen, weil wir der Meinung sind, dass sie vom Amtsgericht nicht entsprechend gewürdigt worden sind“, sagte Sutils Manager Manfred Zimmermann: „Dazu gehört auch die genaue Betrachtung des Videos so wie die Befragung von Zeugen, die im Moment des Vorfalls in nächster Nähe standen.“ Der renommierte Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Rechtsbeistand des Nebenklägers Lux, widersprach dieser Auffassung. „Staatsanwaltschaft und Gericht haben sich eingehend mit den Details beschäftigt und sind in Kombination mit der Aussage von Herrn Lux zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.“
Sutil setzt wenigstens auf eine Reduzierung der Strafe. Bevor er sein Recht wahrnahm, hatte bereits die Staatsanwältin Nicole Selzam eine „auf das Strafmaß beschränkte Berufung“ eingelegt. Damit kommt das „Verschlechterungsgebot“ nicht zum Zuge. Demnach darf die Strafe aus erster Instanz nicht erhöht werden, falls nur der Verurteilte in Berufung geht. Die Anklagevertreterin hatte für Sutil ein Jahr und neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro gefordert.