Adrian Sutil hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München wegen gefährlicher Körperverletzung zurückgezogen. Das bestätigte das Amtsgericht am Donnerstag auf Anfrage. Demnach verzichtete der Verteidiger des Rennfahrers am 13. März schriftlich auf die Rechtsmittel. Eine Woche später erklärte die Staatsanwaltschaft München I die Rücknahme ihrer Berufung. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Die Kammer hatte den Bayern im Januar zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro verurteilt. Die Vorsitzende Richterin war der Auffassung der Staatsanwältin gefolgt. Demnach hat Sutil in der Nacht nach dem Großen Preis von China 2011 den Mitbesitzer des damaligen Renault-Teams (heute Lotus), Eric Lux, in einer Schanghaier Diskothek durch einen Schlag mit einem Glas schwer am Hals verletzt. Ein Schnitt ging nur knapp an der Halsschlagader vorbei. Der Luxemburger nahm die Entschuldigung von Sutil im Gerichtssaal an. Im November hatte sein Team Interesse an einer Verpflichtung des Deutschen gezeigt.
„Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, weil es eine sehr positive Aussprache zwischen Adrian und Eric Lux gegeben hat und es von Eric Lux keinerlei negative Emotionen mehr gegenüber Adrian gibt“, teilte Sutils Manager Manfred Zimmermann am Donnerstag mit. „Auch von Seiten der Fia (Internationaler Automobil-Verband) wird es keine Restriktionen geben, die ein Comeback von Adrian verhindern.“
Weil die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hatte, hätte für Sutil in einem Berufungsverfahren nicht mehr das Verschlechterungsverbot gegolten. Dem Bayer, der das Urteil nach wie vor für überzogen hält, hätte eine Erhöhung des Strafmaßes drohen können. Der Abschluss des Falles verbessert seine Chancen, wieder in ein Formel-1-Cockpit zurückzukehren.