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Fall Sachenbacher Gefährliche Vorsorge

24.10.2006 ·  Der Fall von Evi Sachenbacher-Stehle beschäftigt den Sport seit Monaten. Jetzt erst steht für den Skiverband fest, daß die Skilangläuferin keine genetische Veranlagung für eine höhere Hämoglobin-Konzentration aufweist. Welche Erklärung kann es nun noch geben - außer Doping?

Von Jörg Hahn
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Schutzsperre, Gesundheitssperre - das klingt schön, ist aber ein Euphemismus. Die Regel, in verschiedenen Ausdauersportarten wie Skilanglauf, Biathlon oder auch Rad bei bestimmten Blutwerten (ermittelt über Hämoglobin oder Hämatokrit) Startverbote auszusprechen, wirkt in der Öffentlichkeit eben nicht als gute, vorbeugende Maßnahme im Interesse des betroffenen Athleten. Nein, dies wird von den allermeisten gleichgesetzt mit einem positiven Dopingbefund.

Zumindest rückt derjenige, der nach einem inzwischen bei vielen Wettbewerben obligatorischen Blut-Schnelltest aussetzen muß, in die Nähe der Manipulation. Der letzte Beweis des Betrugs mag zwar fehlen, aber da wird schon was sein, so denkt der Zuschauer. Das ist immer wieder aus der Berichterstattung abzuleiten.

Fürsorgepflicht verletzt

So wichtig der Kampf gegen Doping ist, so unerläßlich Verfahrenshilfen wie die Beweislastumkehr sind (bei einem positiven Dopingtest muß nicht der Verband die Schuld belegen, sondern der Athlet seine Unschuld): Die Sportorganisationen machen es sich mit den aktuellen Bestimmungen für Blutwerte leicht und kommen ihrer Fürsorgepflicht nicht nach, wenn sie Athleten der Situation aussetzen, ohne Dopingtest als schwarzes Schaf abgestempelt zu werden.

Der Fall von Evi Sachenbacher-Stehle, die bei den Olympischen Winterspielen vorübergehend ausgeschlossen worden war, beschäftigt den Sport seit rund acht Monaten. Jetzt erst steht für den Internationalen Skiverband fest, daß die Skilangläuferin eine genetische Veranlagung für eine höhere Konzentration des in den Blutzellen gebundenen, für den Sauerstofftransport und damit die Ausdauerleistung verantwortlichen roten Blutfarbstoffs (Hämoglobin) nicht aufweist. Welche Erklärung kann es nun noch geben - außer Doping?

Verschärfte Stigmatisierung

Große Belastungen in Höhenlagen könnten angeführt werden oder eine Dehydrierung des Körpers. Alles ist möglich, nach dem Entscheid des Weltverbandes nur eine körperliche Anomalie nicht. Daß der Verband einigen Aktiven eine Ausnahmegenehmigung erteilt, verschärft die Stigmatisierung jener, denen eine Sonderregel versagt wird.

Wissenschaftler und Mediziner streiten ebenso wie Sportfunktionäre über den Königsweg im Anti-Doping-Kampf. Bestimmte Nachweismethoden und Grenzwerte, nicht nur für Hämoglobin, sondern etwa auch für Erythropoietin, Nandrolon oder für Testosteron/Epitestosteron, stehen immer wieder in der Kritik. Einigkeit besteht darüber, um zur Causa Sachenbacher zurückzukehren, daß einem Menschen durch Überschreiten des individuellen Hämoglobinwerts und damit verbundener Blutverdickung (mehr Blutzellen im Plasma) vielfältige Gefahren für Leib und Leben drohen: Herz- und Kreislaufversagen, Thrombosen, Embolien.

Verlegenheits-Dopingtest

Blutdoping ist lebensgefährlich. Aber nicht mit jeder Steigerung der Hämoglobin-Konzentration wachsen, wie aus den Verbandsregeln geschlossen werden könnte, auch Leistungsfähigkeit und Gesundheitsgefahren. Es ist schwer, mit diesem Mißverständnis zu leben - derzeit vor allem für Evi Sachenbacher.

Ärzte wie die Münchner Matthias Jakob und Markus Rehn weisen immer wieder darauf hin, daß bis heute eine für jeden Menschen gültige maximale Hämoglobin-Konzentration nicht bekannt ist, von der an sportliche Belastung eine unvertretbare Gefahr darstellt. Die Messung der Hämoglobin-Konzentration im Spitzensport sei eine zweifelhafte Gesundheitsvorsorge. Sagen wir es deutlich: Sie ist ein Verlegenheits-Dopingtest. Der Test kann dazu führen, daß nicht gedopte Athleten Startverbot erhalten. Was er nicht kann: gedopte Sportler überführen.

Quelle: F.A.Z. vom 25. Oktober 2006
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Jahrgang 1961, verantwortlicher Redakteur für Sport.

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