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Fall Pechstein Eine Blutmacke

15.03.2010 ·  Eine Gruppe von Experten glaubt zu wissen, dass Claudia Pechstein nicht gedopt hat. Ihre abnormen Werte erklären sie mit einer genetisch bedingten Störung der Blutbildung. Die gesperrte Eisschnellläuferin hofft nun auf ein Umdenken der Richter.

Von Michael Horeni, Berlin
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Der Rahmen hätte kaum offizieller sein können, um die neuen Erkenntnisse im Fall von Claudia Pechstein zu präsentieren. Die von Gerhard Ehninger, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), angeführte Professoren- und Expertengruppe legte im Tagungszentrum des Hauses der Bundespressekonferenz ihre frischen Expertisen dar – so zweifelsfrei wie Ehninger noch vor gut einem halben Jahr die erfolgreichste deutsche Sportlerin bei Olympischen Winterspielen indirekt zur Doping-Sünderin erklärt hatte. Beim Retikulozytenwert der fünfmaligen Olympiasiegerin, so Ehninger damals, sei „etwas oberfaul“. An eine andere, für Pechstein entlastende Möglichkeit wollte er nicht glauben: „Erst hieß es geheimnisvoll, es seien medizinische Gründe – das hätte man an einem Tag beim Hämatologen klären können. Jetzt sind es plötzlich die Geräte.“

Am Montag in Berlin hörte sich das ganz anders an. Ehninger bat in der Pressekonferenz darum, alle Vorkenntnisse gedanklich zu streichen und sich der neuen Wendung vorurteilsfrei zu nähern. Vor dem Internationalen Sportsgerichtshof (Cas) seien Gutachten in ihr Gegenteil verkehrt oder verfälscht dargestellt worden, er selbst habe auch „keine Rolle rückwärts“ vollzogen, weswegen er sich wohl auch nicht bei Claudia Pechstein entschuldigte, sondern ihr die Hand schüttelte.

Voilà, die neuen Erkenntnisse: Bei der von Ehninger im vergangenen August vorgeschlagenen und mittlerweile vorgenommenen hämatologischen Diagnostik sind demnach Veränderungen des roten Blutbildes bei Claudia Pechstein entdeckt worden, die nicht zu Doping passen und mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“, die Ehninger auf 99,99 Prozent bezifferte, auf eine angeborene und damit vererbte Störung im Aufbau der roten Blutzellen schließen lassen. Durch zwei neue Verfahren ließe sich belegen, dass Claudia Pechstein an einer leichten Form der Kugelzell-Anämie leide, ihr Vater sei unzweifelhaft der Erbträger.

Rote Blutkörperchen gehen schneller zugrunde

Die Krankheit habe jedoch keine Auswirkungen auf ihre Leistungssporttätigkeit, da sie so schwach ausgeprägt sei – für das Blutbild von Claudia Pechstein sei die schwache Kugelzell-Anämie aber von erheblicher Bedeutung. Denn Defekte in der Zellmembran sorgten dafür, dass bei ihr reife rote Blutkörperchen schneller zugrunde gingen als gewöhnlich, was ihr Körper durch eine vermehrte Retikulozytenbildung ausgleiche. Aufgrund dieses erhöhten Werts war die Eisschnellläuferin in einem erstmals rein indiziengestützten Doping-Verfahren gesperrt worden.

Typisch für die Anämie sei, so die Experten, dass die Retikulozyten mit den Jahren anstiegen, die Hämoglobinwerte aber fielen – wie bei Pechstein, deren Blutwerte nun über zehn Jahre zurückverfolgt wurden. Andere Doping-Präparate, die zu den Veränderungen geführt haben könnten, schlossen die Experten aus verschiedenen Gründen aus. Präparate, bei denen dies möglich sei, befänden sich erst seit drei oder vier Jahren auf dem Markt und trügen die Gefahr schwerster, womöglich sogar tödlicher Schädigungen mit sich.

Testosteron-Doping wäre, so Wolfgang Jelkmann, seit 2005 auch Gutachter der Welt-Anti-Doping-Agentur, bei Männern zwar „interessant“, bei Claudia Pechstein schloss er den langjährigen Einsatz per Augenschein aus. „Ich bin froh, dass die DGHO meine Befunde zusammengetragen hat und zu dem Ergebnis kommt, dass ich eine Blutmacke habe und diese noch von meinem Vater geerbt habe“, sagte die 38 Jahre alte Eisschnellläuferin.

Pechstein hofft auf Umdenken der Richter

Pechstein hofft, dass die Richter beim Schweizer Bundesgericht, bei der ihre Anwälte in der vergangenen Woche Revisionsantrag gestellt haben, „anhand dieser neuen Erkenntnisse umdenken“. Allerdings befasst sich das Gericht nicht mit inhaltlichen, sondern nur mit Verfahrensfragen, wenn es über eine mögliche Wiederaufnahme vor dem Internationalen Sportgericht entscheidet.

Die Internationale Eislauf-Union kann bis zum 26. April ihren Standpunkt erläutern. Der Deutsche Olympische Sportbund sieht trotz der neuen medizinischen Erkenntnisse keine veränderte Lage. „Für den DOSB ist das Urteil des Cas, des obersten Sportgerichtes, formell bindend. Daran hat sich durch den heutigen Tag nichts geändert“, sagte Sprecher Christian Klaue.

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Jahrgang 1965, Korrespondent für Sport in Berlin.

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