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Fall Baumann Verschiebung der Verhandlung über Aufhebung der Verlängerung der Sperre

 ·  Langstreckenläufer Dieter Baumann kann sich Hoffnungen machen, ab 22. Januar 2002 wieder Wettkämpfe bestreiten zu dürfen.

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Olympiasieger Dieter Baumann kann sich berechtigte Hoffnungen machen, vom 22. Januar nächsten Jahres an wieder Wettkämpfe bestreiten zu dürfen.

Das Landgericht Stuttgart, wo der Langstreckenläufer gegen seine Dopingsperre geklagt hatte, vertagte am Dienstag eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen dem Langstreckenläufer und dem Internationalen Leichtathletik-Verband und bereitete so den Boden für eine Annäherung zwischen beiden Parteien.

Verkündungstermin am 18. Dezember

Nach Angaben von IAAF-Generalsekretär Istvan Gyulai, der überraschend zu der Verhandlung erschienen war, will das Council am 26./27. November in Monte Carlo über die Aufhebung der Verlängerung von Baumanns Sperre beraten. Der Vorsitzende Richter Werner Müller von der 17. Zivilkammer setzte deshalb den Verkündungstermin für 18. Dezember fest.

Baumann war vom Arbitration Panel der IAAF vor einem Jahr in Sydney wegen Nandrolon-Dopings bis 21. Januar 2002 gesperrt worden. Nachdem der Tübinger im Februar dieses Jahres bei den deutschen Hallenmeisterschaften über 3000 m gestartet war, verlängerte der Weltverband die Sperre bis zum 25. Februar 2003.

„Baumann steht noch immer auf der Tagesordnung“

Dies kommt nun möglicherweise nicht zum Tragen, wenn das Council dem Antrag des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) folgt. „Baumann steht immer noch auf der Tagesordnung“, sagte Gyulai. Der Ungar betonte auch, dass die Entscheidung des Landgerichts „für uns wichtig, aber nicht bindend ist“.

In der fast fünfstündigen Verhandlung machte der Vorsitzende Richter klar, dass er nicht darüber zu entscheiden habe, „ob eine Sperre zu verhängen ist oder nicht“. Müller ging es darum, ob bei der Entscheidung des Arbitration Panels während der Olympischen Spiele „Verfassungsgrundsätze verletzt worden sind und gegen Verfahrensweisen verstoßen wurde“.

Behutsame Annäherung angestrebt

Baumanns Antrag auf Aufhebung der Sperre, so der Richter, sei unbegründet. Deshalb würden ihm auch keine Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. Bei der Verlängerung der Sperre setzt er nun auf „das Pflänzchen der behutsamen Annäherung“. Der 36 Jahre alte Baumann reagierte zuversichtlich. „Der Vorschlag war schon in meinem Sinne. Ich hoffe, jetzt eine Kommunikationsbasis mit der IAAF zu schaffen.“

Quelle: @ad, mit Material von dpa
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